Aufstockung Nachbar
- Sunni10 Beiträge27. Mai 2021Hallo zusammen
ich habe eine Frage: unser Nachbar möchte sein altes Haus (1/2 Untergeschoss und 1 Etage) um 2 Stockwerke erweitern. Das jetzige Haus steht aber, nach der neuen Bauzonenordnung, zu nahe an unserer Grenze. Deshalb sind die oberen Etagen auf den Plänen auch nach innen versetzt, damit dort der Grenzabstand stimmt.
Darf er das, oder können wir den Bau mit der Begründung verhindern, dass auch der untere Teil, bei einem so grossen Anbau, nicht zu nahe an unserer Grundstücksgrenze stehen darf?
Danke für Eure Antworten.
- Gomess81 Beiträge28. Mai 2021Einfache Frage, einfache Antwort - keine Chance. Den Bestehenden Bau muss er in diesem Fall nicht anpassen.
- Sunni10 Beiträge28. Mai 2021Vielen Dank für die klare, leider für uns sehr ungünstige Antwort.
Dann habe ich noch eine Frage.
Der Bau ist am Hang und sein Haus steht zu hinterst und zu oberst. Kann man da die Maximalhöhe bauen oder wird bei der Bemessung ein Mittel der gesamten Hanghöhe berechnet?
- stefanbrunner147 Beiträge28. Mai 2021Hang und maximale Gebäudehöhe ist ein schwieriges Thema.
Dazu gab es schon viele Einsprachen, einige Gerichtsfälle (teilweise bis ans Bundesgericht).
Hier mal ein Beispiel einer Bestimmung. Aber die Baugesetze sind ja von Kanton zu Kanton anders. Bei uns im Baselland teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
Bei Gebäuden am Hang (≥ 10% Hangneigung) darf auf der Talseite die zulässige Gebäudehöhe um maximal 2.0 m überschritten werden.
- pitw1’273 Beiträge28. Mai 2021
Einfache Frage, einfache Antwort - keine Chance
Ganz so eindeutig sehe ich dies nicht. Dass er das bestehende Gebäude nicht ändern muss ist klar. Aber er kann auch nicht einfach erweitern, wenn es nicht der lokalen Bauordnung entspricht. Er darf dann einfach nicht so anbauen/aufbauen. Ein Beispiel bezogen auf unsere Bauordnung:
Du hast ein Grundstück 30x20 m, dein bestehendes Gebäude hat die Masse 10x15m, 30m-seitig darfst du dann max. 3 Meter ohne weiters anbauen. Möchtest du mehr, benötigst du das Einverständnis der anliegenden Eigentümer (Mehrlängenzuschlag/Nähebaurecht), da du die max. Gebäudelänge für diese Baugebiet überschreitest. Bei uns war es damals die visuell als Einheit sichtbare Länge. Ein Versprung, was es bei Euch ja an Ende auch ist, jedoch in der Höhe, zählt nicht, da man visuell das gesamte Gebäude wahrnehmen kann.
Man kann ja problemlos zu Klärung, bei der Gemeinde eine Einsprache mit der bitte zu Überprüfung machen, oder zuvor einfach einmal vorbeigehen und nachfragen. Eine andere Frage wäre um was für eine Bauzone es sich handelt. Bei W2 z.B kann man nicht einfach 2 Stockwerke aufbauen. Selbst bei W3 wäre dies nicht so einfach. Bei W3 bist du mit 3.5 Stockwerken eigentlich schon über der max. zulässigen Gebäudehöhe. Dies lässt sich dann nicht einmal mit dem Nähebaurecht regeln. Wie die Höhe in Hanglage berechnet wird, muss du in der lokalen Bauordnung nachschlagen.
Gruss Pit
- Sunni10 Beiträge28. Mai 2021Hallo Pit
Wir wohnen in der Wohnzone W2/30. Neu darf man in unserem Hang auch Terrassenhäuser bauen (Kt ZH).
Der 1. Stock wird fast gleich gross, wie das Parterre, nur wegen dem Grenzabstand etwa 0,5 m schmaler. Der 2. Stock wird nach innen genommen und wie ein Kreuz gebaut, mit dem 45 Grad Winkel, der nötig ist, als Dachgeschoss. Auch hat das Haus schon ein UG, das zum Teil im Erdreich und zum Teil als normaler Wohnraum mit grossen Fenstern genutzt wird. Wenn man von unten schaut, wäre das Haus dort sogar 4 stöckig.
Das Projekt ist zur Zeit noch bei der Gemeinde im Prüfung, deshalb muss ich warten, bis ich denn Baurechtsentscheid verlangen kann. Auf jeden Fall wäre unsere Fernsicht auch vom oberen Geschoss weg und mein Haus hätte einen beträchtlichen Minderwert.


- Gomess81 Beiträge28. Mai 2021
Ganz so eindeutig sehe ich dies nicht. Dass er das bestehende Gebäude nicht ändern muss ist klar. Aber er kann auch nicht einfach erweitern, wenn es nicht der lokalen Bauordnung entspricht. Er darf dann einfach nicht so anbauen/aufbauen.nn
Die Frage bezog sich explizit darauf, ob der Nachbar das bestehende Gebäude anpassen muss, um den momentan geltenden Grenzabstand einzuhalten. Da würd ich schon meinen dass es ziemlich schnell beantwortet ist.
Dass er für die Aufstockung die Vorschriften einhalten muss und eine Bewilligung braucht ist klar.
- Gomess81 Beiträge28. Mai 2021
Das Projekt ist zur Zeit noch bei der Gemeinde im Prüfung, deshalb muss ich warten, bis ich denn Baurechtsentscheid verlangen kann. nn
Den Baurechtsentscheid musst Du innerhalb 30 Tage nach veröffentlichung des Bauvorhabens im Amtsblatt beantragen. Nur so wahrst Du Dein Recht auf Rekurs.
- Sunni10 Beiträge28. Mai 2021
Den Baurechtsentscheid musst Du innerhalb 30 Tage nach veröffentlichung des Bauvorhabens im Amtsblatt beantragen. Nur so wahrst Du Dein Recht auf Rekurs.nn
Danke, ja das weiss ich und werde ich sicher machen. Mein Nachbar will mir auch die genauen Pläne nicht aushändigen. Die könne ich dann bei der Gemeinde anfordern.
- Susann6’311 Beiträge30. Mai 2021 · bearbeitet
Oh, wow, das ist echt frech 😯 Die haben echt eine dicke Haut und gar kein Herz für die Nachbarn 🙁
(Ansonsten wurde alles Wesentliche gesagt, meinerseits nur die Ergänzung: Hier lohnt sich der Beizug einer Baurechtsfachperson...)
- Sunni10 Beiträge30. Mai 2021
Oh, wow, das ist echt frech 😯 Die haben echt eine dicke Haut und gar kein Herz für die Nachbarn 🙁
Danke, werde ich sicher machen. Ich gebe nicht so rasch auf und hoffe noch auf irgendwelche Fehler😣
(Ansonsten wurde alles Wesentliche gesagt, meinerseits nur die Ergänzung: Hier lohnt sich der Beizug einer Baurechtsfachperson...)
1× hilfreich - ChrisL341 Beiträge31. Mai 2021Autsch, der ist wirklich heftig... 🙁
Bitte halte uns auf dem laufenden, was hier wie weiter ging...
Persönlich habe ich so das Gefühl, dass wenn es nun Zonenkonform ist und die anderne Regeln eingehalten werden, es wohl nur auf eine Verzögerung heraus laufen kann...
Ich denke das ist ein Paradebeispiel, was "Verdichtung nach innnen" und die immer höheren Ausnützungen, höheren Gebäudehöhen etc. für Auswirkungen für Bestandsbauten haben kann... Eben auch, dass diese absolut fatal sein können für Gewisse Grundstücke/Bauten - und sich das wohl auch heute viele Käufer absolut nicht bewusst sind, was der andere heute gem. aktueller Gesetzeslage eigentlich auf sein Grundstück stellen dürfte...
- Matia435 Beiträge31. Mai 2021Das ganze Gebäude wirkt aber extrem hoch für W2 30. Vielleicht täuscht es aber auch.
Auch verstehe ich nicht, wie das Gebäude das oberste am Hang sein kann, das Gebäude, auf welchem das Foto gemacht wird, steht aber offensichtlich höher.
- Sunni10 Beiträge31. Mai 2021
Autsch, der ist wirklich heftig... 🙁
Genau🙈
Bitte halte uns auf dem laufenden, was hier wie weiter ging...
Persönlich habe ich so das Gefühl, dass wenn es nun Zonenkonform ist und die anderne Regeln eingehalten werden, es wohl nur auf eine Verzögerung heraus laufen kann...
Ich denke das ist ein Paradebeispiel, was "Verdichtung nach innnen" und die immer höheren Ausnützungen, höheren Gebäudehöhen etc. für Auswirkungen für Bestandsbauten haben kann... Eben auch, dass diese absolut fatal sein können für Gewisse Grundstücke/Bauten - und sich das wohl auch heute viele Käufer absolut nicht bewusst sind, was der andere heute gem. aktueller Gesetzeslage eigentlich auf sein Grundstück stellen dürfte...
- Sunni10 Beiträge31. Mai 2021
Das ganze Gebäude wirkt aber extrem hoch für W2 30. Vielleicht täuscht es aber auch.
Es ist sehr hoch und staht nicht zu oberst im ganzen Hang (es hat noch 2 Häuserreihen mehr😉). Sondern ganz zu oberst auf seinem Grundstück und deshalb ganz nah an meinem Haus, aus dem ich das Foto gemacht habe.
Auch verstehe ich nicht, wie das Gebäude das oberste am Hang sein kann, das Gebäude, auf welchem das Foto gemacht wird, steht aber offensichtlich höher.
- Matia435 Beiträge31. Mai 2021Jetzt verstehe ich.
Ja, dann hoffe ich das beste für euch, allerdings denke ich auch, dass wenn das ganze Zonenkonform gebaut wird, wird es schwierig. Und vieleicht bin ich ja naiv, aber ich kann mir jeweils nicht vorstellen, dass jemand so etwas plant, ohne dass offensichtliche Dinge wie maximale Höhe eingehalten werden (wenn auch ausgereizt). Bei den Grenzabständen wurde es ja offensichtlich auch berücksichtigt.
- Susann6’311 Beiträge31. Mai 2021 · bearbeitet
Ich denke das ist ein Paradebeispiel, was "Verdichtung nach innnen" und die immer höheren Ausnützungen, höheren Gebäudehöhen etc. für Auswirkungen für Bestandsbauten haben kann... Eben auch, dass diese absolut fatal sein können für Gewisse Grundstücke/Bauten - und sich das wohl auch heute viele Käufer absolut nicht bewusst sind, was der andere heute gem. aktueller Gesetzeslage eigentlich auf sein Grundstück stellen dürfte...
Mit Verdichtung nach innen war ursprünglich auch nicht gemeint, dass Einfamilienhäuser auf dem Land aufgestockt und dann von zwei Personen bewohnt werden... 😉
Hier zum Beispiel ist die Seesicht der Hauptgrund für den (inzwischen) teuren Boden 😉 Wer hier baut, will den See sehen. Dennoch ist es in den meisten Fällen beinahe immer so, dass neu erworbene Grundstücke weiter unten am Hang so bebaut werden, dass den "älteren" Hausbesitzern die Aussicht verbaut und damit der Wert des Grundstücks erheblich gemindert wird.
Für die Gemeinden ist das nicht unproblematisch, denn es entsteht viel böses Blut, wenn so eine Baute bewilligt werden muss, weil sie zwar nicht gegen Baurecht verstösst, dem gutnachbarlichen Zusammenleben aber ziemlich schadet. Zudem passen solche Bauten nicht selten wie die Faust aufs Auge ins (womöglich auch noch geschützte) Ortsbild. (In unserem Biedermeierdorf gibt es eine sog. "Toblerone" - man kann sich den Bau vorstellen 😀 ).
Hier wurde das Thema schon öfter diskutiert, aber es gibt kaum Vorbilder, wie das zu lösen ist, denn nur ganz wenige Gemeinden kennen eine Regelung bez. "Aussicht an Hanglage". Eine Lösung bietet sich letztendlich nur auf politischem Weg, aber das ist nicht ganz einfach.
- Sunni10 Beiträge1. Juni 2021Und wieder habe ich eine Frage😊
unser „lieber Nachbar“ hat auf seinem Grundstück noch andere Bauten.
unten bei der Strasse 2 Doppelgaragen, darauf einen länglichen Bürobau eingeschossig für seine Firma (soll jetzt zu einer Wohnung umgebaut werden). Dies macht sein Grundstück gerade. Auf diesem geraden Teil kommt zuerst ein Pool, dann das Haus, von dem ich schon viel gesprochen habe.
Gilt nun das Büro über den Garagen auch als Etage, weil es auf dem gleichen Grundstück gebaut wurde?
Wenn man von der Strasse unten schaut, wäre dann das ganz Areal so verbaut:
Garagen
Büro
dazwischen Pool. Dort kommt noch neu ein unbeheiztes Poolhaus hin
Haus mit:
1. Etage (darunter UG, das zum Teil Wohnbereich ist)
2. Etage
3. Etage (Dachgeschoss)
Ich hoffe, man kommt draus🙈
(beim Bild sieht man die eine Garage, was oben drauf ist, weiss ich nicht). Rechts unter dem Geländer ist das Büro und die 2. Garage)

- pitw1’273 Beiträge3. Juni 2021
Ich hoffe, man kommt draus
Nicht wirklich, aber wenn es anschliessend "ein" Gebäude ist, zählt dieses als Stockwerk. Wenn seitlich noch direkt angebaut wird, ist die gesamte Gebäudelänge relevant.
Gruss Pit
- Sunni10 Beiträge4. Juni 2021
Nicht wirklich, aber wenn es anschliessend "ein" Gebäude ist, zählt dieses als Stockwerk. Wenn seitlich noch direkt angebaut wird, ist die gesamte Gebäudelänge relevant.
Leider nicht, das Büro steht alleine
Gruss Pit