Ich würde vorgängig mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen und auf diesen Umstand aufmerksam machen. Die sind auch nicht böse, wenn es eine Einsprache weniger gibt /emoticons/default_wink.png
Also eigentlich müssen die Steuerämter auch zu ihren Ungunsten / deinen Gunsten korrigieren wenn sie den Fehler bemerken. Im Normalfall kann man ja mit den Steuerämtern relativ sachlich reden (zumindest hier bei uns).
Du hast es ja richtig gemacht und einen Steuerberater engagiert. Wenn der Dich honorarpflichtig falsch berät, soll er Euch dann auch aus dem Sumpf ziehen, in welchen er Euch reingeritten hat.
Bei 26 kantonalen Steuersystemen und Katasterwert, Steuerwert, Gebäudeversicherungswert, Eigenmietwert, Verkehrswert usw. ist die Sache ja auch ziemlich kompliziert und nur für Leute durchschaubar, die entweder beruflich damit zu tun haben oder in ihrer Freizeit nichts anderes mehr machen.
Du kannst Dich aber auch bei einem Hausbesitzerverein, so Du bei einem solchen Mitglied bist, beraten lassen. Und auch die Steuerbeamten selbst geben gerne Auskunft, wenn man höflich fragt und seine Situation erklärt. Ich kann mir vorstellen, dass es auch bei einer bereits eingereichten Steuererklärung Möglichkeiten der Korrektur gibt, wenn man sich wesentlich geirrt hat, z.B. für das Haus als grössten Aktivposten im Vermögen einen offensichtlich falschen Wert zu seinem eigenen Nachteil eingesetzt hat.
Die amtlichen Schätzwerte sind übrigens fix, d.h. man bekommt sie nach der Schätzung eingeschrieben mitgeteilt mit Rekursmöglichkeit und kann sie jederzeit auf der Gemeindeschreiberei nachfragen. Der Marktwert ist dagegen das, was man für das Haus bekommt, wenn man es geschickt zum Verkauf ausschreibt, und der Gebäudeversicherungswert das, was der Wiederaufbau nach Totalschaden in etwa kosten würde (also bei neuen Einfamilienhäusern grob Marktwert - Landpreis).
Bei uns (Kanton VS) werden die steuerrelevanten Werte fürs selbst bewohnte Eigenheim jedenfalls schon von der Gemeinde bzw. von denen ihrem Computer eingesetzt.
Die staatlichen Liegenschaftsschätzer sind übrigens nicht Abzocker auf Provisionsbasis. Als Eigenheimbesitzer hat man gegenüber Mietern doch erhebliche steuerliche Vorteile, und man muss dieses Schätzungsprozedere auch hinsichtlich der Steuergerechtigkeit gegenüber Nicht-Hausbesitzern betrachten (Womit ich nicht sagen will, dass mich das schweizerische Steuersystem restlos glücklich macht).
Die Gemeinde wird wohl nicht viel machen und die Unterlagen an den Kanton senden (Veranlagungsbehörde). Dort würde ich anrufen - bevor die Veranlagungsanzeige kommt! So kann viel Arbeit erspart werden.
Eigentlich müsste dein Steuerberater seinen "Bock" korrigieren - du bezahlst ihn schliesslich auch.
Kann dich verstehen, jetzt aber erst mal durchatmen.
Da ich nicht weiss, wie es in eurem Kanton so läuft, sind dies alles Annahmen bzw. wie ich es machen würde:
- Gegen die Steuerveranlagung provisorisch Einsprache erheben, so dass sicher keine Frist entgeht.
- Dann die Berechnung des Wertes genau erklären lassen. Und allenfalls auch die Differenz zur ETW.
- Bei neuen Erkenntnissen mit der Steuerbehörde nochmals die Einsprache ansehen, oder diese zurückziehen, damit die Veranlagung abgeschlossen werden kann.
Mich wundert, dass du jetzt nur noch vom Vermögenswert schreibst. Ist das Thema mit dem Eigenmietwert erledigt?
Beim Vermögen ist es ja auch so, dass dann noch die Schulden abgezogen werden sowie (je nach Kanton) ein Freibetrag, so dass schliesslich kein steuerbares Vermögen oder nur wenig resultiert.
Kann es sein, dass bei der ETW aufgrund des Alters eine "Amtliche Entwertung" stattgefunden hat?
Aber so wie du jetzt schreibst ist ja der amtliche Wert kleiner als der geschätzte reale Wert inkl. Land. In der Steuererklärung musst du ja dein Vermögen angeben. Da dir wohl Land und Haus gehören hast du dieses Vermögen ja auch. Somit stimmt ja eigentlich alles. Ich weiss jetzt nicht wo du da Vermögen siehst, das du nicht hast. Irgendwie hast du das Land und das Haus ja bezahlt, resp. erhalten (auch wenn geschenkt), somit ist es in deinem Eigentum und musst es (leider) auch versteuern.
Also, Du hast ca. 1000.- mehr fiktives Einkommen als vorher, wegen erhöhtem Eigenmietwert. Davon geht dann u.a. auch die ebenfalls höhere Gebäudeversicherung usw. ab. Das kostet Euch also maximal 250 .- mehr Steuern (wenn Ihr so viel Einkommen habt, dass ihr bei einem Steuersatz von 25% insgesamt seid).
Zusätzlich noch 200'000 mehr Vermögen, wegen höherer Schätzung, macht bei 2 Promille Vermögenssteuer (es dürften weniger sein, auch gehen da Freibeträge und die wahrscheinlich ebenfalls höhere Hypothekarschuld ab) allerhöchstens 400 .- mehr Steuern.
Wenn ich nicht vollkommen falsch gerechnet habe, sind das dann vielleicht 600 .- mehr auf der Steuerrechnung als früher. Wenns Euch deswegen überstellt, habt Ihr für Eure Verhältnisse zu teuer gebaut. Also keine Panik!
Steuerfuss von 1.45 auf 1.95 macht sehr wohl etwas aus ...
Ein Besipiel:
Kantonssteuern 5000.-
alte Gemeinde Steuern 5'000.- * 1.48 = 7400.-
Total ohne Bundessteuer vorher 12'400 .-
Neue Gemeinde Steuern 5'000.- * 1.95 = 9'750.-
Total ohne Bundessteuer nachher 14'750.-
Differenz 2'350.- *ohne* Berüchsichtigung der neuen Eigentumsverhältnisse.
Warum, glaubst Du, werben Gemeinden mit einem niedrigen Steuerfuss? Und warum wohl sind Baulandpreise und Mieten an Orten mit niedrigem Gemeindesteuerfuss höher?
Hoppla, dann könnte dies wohl mit diesem Steuerfuss einiges ausmachen.So nach Deiner Berrechnung, könnte das evt mit CHF 2500.00 Mehrsteuern hinkommen. Dennoch, mit dem Amtlichen Wert, da werden wir auf jedenfall einen Berater hinzu ziehen.