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Wohnungübergabe - Schadenkosten

21Antworten8’209Aufrufevon thluthy · 5. Oktober 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. emil172’299 Beiträge8. Oktober 2010 · bearbeitet
    Wer einen Schaden behauptet, muss ihn beweisen. Deshalb meinte ich, dass es ein Abnahmeprotokoll geben müsse, aus welchem der Schaden hervorgeht, auch wenn das Gesetz dies nicht verlangt. Wenn da einfach ein Schaden behauptet wird und man schon mit Handwerkerrechnungen für bereits ausgeführte Reparaturen kommt, dann liegt es nahe, dass die Gegenseite nicht wirklich an Transparenz interssiert ist. Deshalb lohnt es sich auch, einen Schadensregulierer der Versicherung einzuschalten, die kennen die Tricks. Üblich, und die Hausverwaltung weiss das auch, ist es, dass der Schaden dokumentiert und gemeldet und der Haftbaren zur Regulierung aufgefordert wird.

    Frag sie mal, warum sie das nicht so gemacht haben.

    Noch etwas, aber das hast du vermutlich inzwischen auch schon gemerkt:

    a) den Bürgen tut man würgen

    /emoticons/default_cool.png Spätestens wenn es um finanzielle Dingen geht, sollte man sich seine Freunde sorgfältig aussuchen.

  2. norri750183 Beiträge8. Oktober 2010
    Wohnungsabgabe: Keine Haftung für normale Abnützung

    Ausziehende Mieter sind zwar verpflichtet, die Wohnung sauber abzugeben - nicht aber zu renovieren. Das heisst: Der Mieter haftet weder für Schäden, die schon zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden waren, noch für die normale Abnützung der Wohnung wie etwa zugedeckte Dübellöcher, abgetretene Spannteppiche, Bilderschatten usw. Denn dafür hat er Miete bezahlt.

    Wer jedoch während der Mietdauer einen übermässigen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Als übermässig gelten Nikotinablagerungen an den Wänden wegen starken Rauchens, grobe Kratzer im Parkett, Defekte infolge unsorgfältiger Behandlung von Haushaltmaschinen, Schmierereien auf den Tapeten in den Kinderzimmern oder Tierschäden.

    Allfällige Schäden sind im Abgabeprotokoll genau zu beschreiben. Mieter müssen nicht unterschreiben oder können einen Vorbehalt anbringen, wenn sie nicht einverstanden sind.

    Die Verwaltung MUSS den Schaden beweisen können (Fotos), ist das nicht der Fall, haben die ganz schlechte Karten und können nichts von Dir fordern.

    Toi,toi toi