Nachträgliche Forderungen nach Wohnungsübergabe
- Mario20005 Beiträge8. Januar 2009Hallo
Unsere WG ist vor kurzem in eine andere Wohnung umgezogen. Die Wohnungsübergabe wurde mit einem Übergabeprotokoll gemacht und von beiden Seiten unterschrieben. Dabei tauchten einige Mängel auf, mit welchen wir auch einverstanden waren.
Kurz darauf bekamen wird vom Vermieter einen eingeschriebenen Brief, dass die Platten des gesamten Balkons auf unsere Kosten ausgetauscht werden müssen weil sich darauf Flecken befänden. Dieser Austausch wurde ohne unser Einverständnis vorgenommen, da er bereits während der Frist, in der der eingeschriebene Brief von der Post abgeholt werden musste vorgenommen wurde. Die Kosten dafür betragen Fr. 1500!!
Auf dem Übernahmeprotokoll wurden diese Platten als in Ordnung gekennzeichnet und vom Vermieter unterschrieben.
Ich weiss, dass auch noch nachträglich Mängel geltend gemacht werden können, aber da alle Platten ausgetauscht werden mussten, muss es sich ja um einen grösseren Mangel handeln, der bei der Übergabe nicht übersehbar hätte sein sollen.
Dazu kommt noch, dass unsere Haftpflichtversicherung die Schäden, die im Protokoll vermerkt waren übernimmt, die Platten allerdings nicht, da sie im Protokoll als in Ordnung vermerkt waren.
Müssen wir diesen Schaden tatsächlich selber bezahlen?
- booker1’201 Beiträge8. Januar 2009Hallo
Meiner Meinung nach hat der Vermieter hier einen grossen Fehler gemacht indem er die Platten zu schnell ausgetauscht hat.
Ihr habt ja ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll welches verbindlich ist. Was er nachträglich noch anmelden kann sind sogenannte versteckte Mängel, die er auf den ersten Blick nicht sehen konnte. Ein verschmutzter Balkonboden ist vielleicht ein Grenzfall, weil er sagen kann es war zum Beispiel zu dunkel bei der Übergabe und er konnte es nicht sehen. Und verschmutzt heisst für mich nicht defekt, das heisst man kann ja zuerst evtl. reinigen ?
Ich nehme an Ihr hattet ihn informiert, dass die Haftpflichtversicherung die Schäden übernimmt. Somit hätte er seine Forderungen früher stellen müssen, damit ein Schadenexperte den Sachverhalt vor Ort zumindest hätte anschauen können. So wurde ihm die Möglichkeit dazu genommen. Ausser er hat alles genau dokumentiert und fotografiert etc.
Ich würde es an Eurer Stelle draufankommen lassen und dem Vermieter freundlich sagen dass die Haftpflichtversicherung sich drum kümmert. Diese werden ihm einen netten Brief schreiben wo drin steht, dass er sich das Geld ans Bein streichen kann.
- Mario20005 Beiträge9. Januar 2009Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann muss die Haftpflichtversicherung also die Kosten übernehmen, sofern der Vermieter die Gründe für das auswechseln der Platten belegen kann, auch wenn dies im Übergabeprotokoll anders vermerkt ist?
- Kurt Wagner468 Beiträge9. Januar 2009ich würde es mir da ganz einfach machen und schlicht nichts bezahlen. Wie will der Vermieter seine Forderung den druchsetzen? Alles was es gibt ist ein unterschiebenes Uebernahmeprotokoll wo explizit nichts draufsteht, dass da noch was ersetzt werden muss. Ergo kannst Du nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn DANACH und OHNE Einverständnis von Dir noch etwas ersetzt wird.
Cool bleiben, sich nicht beeindrucken lassen - und vor allem nichts bezahlen oder nachträglich noch was vom Vermieter unterschreiben /emoticons/default_smile.png
- raycecile2’603 Beiträge9. Januar 2009Bin der gleichen Meinung wie Kurt, nichts machen, wenn der Vermieter dann was will seht ihr euch vor der Schlichtungsstelle und dann rollt er den Schwanz ein oder es kommt das Fallbeil. /emoticons/default_additional/123.gif
Wenn ihr schon mit der Haftpflicht Schäden aus dieser Abgabe abgewickelt habt, sende diesen Brief des Vermieters an die Versicherung, diese ist nicht nur dazu da Schäden zu bezahlen sondern auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
- Arcuos2’160 Beiträge9. Januar 2009
...Auf dem Übernahmeprotokoll wurden diese Platten als in Ordnung gekennzeichnet und vom Vermieter unterschrieben...
Hallo Mario,
dies sagt eigentlich alles. Wenn sogar auf dem Übernahmeprotokoll i.O. explizit für die Platten steht, dann wird es der Vermieter schwer haben!
Hätte er dort gar nix aufgeführt so hätte er sagen können, dass - wie von anderen bereits erwähnt - es ein verdeckter Mangel ist, welcher bei Übergabe nicht ersichtlich war (zu dunkel usw.). Wenn aber auf dem Protokoll ausdrücklich bezüglich Platten/Balkon "in Ordnung" steht, dann kann er kaum was machen.
Zudem hat er die Platten getauscht, ohne dass Deine Versicherung die Möglichkeit gehabt hätte, einen Experten zu senden. Wenn er sogar gewusst hat, dass Ihr eine Versicherung mit den Schäden beauftragt, dann ist dies schon ein sehr "starkes Stück" von Seiten des Vermieters!
Nix nachträglich unterschreiben, nix zahlen, Vermieter freundlich darauf hinweisen (ev. durch Deine Vers., wie ein Vorredner schrieb), dass das so nicht "läuft"!
Grüssle
Arcuos
- Mario20005 Beiträge9. Januar 2009Das Problem ist, dass wir ja Depot bezahlen mussten und wir dem Vermieter das Einverständnis gaben, die Schäden, die die im Protokoll festgehalten wurden, von diesem Depot zu bezahlen. Deshalb können wird nicht einfach nichts bezahlen, da der Vermierter das Geld ja schon vom Depot hat. Wir müssten also den Rest unseres Geldes vom Vermieter zurückfordern und können es uns nicht leisten die Kosten eines allfälligen Rechtsstreits zu bezahlen. Oder kann man das auch über die Haftpflichtversicherung regeln?
- raycecile2’603 Beiträge9. Januar 2009 · bearbeitetDas Depot ist auf eurem Namen auf einem Mietzinsdepotkonto hinterlegt.
Die Bank zahlt dem Vermieter nichts ohne euer Einverständnis.
Die Haftpflicht könnt ihr auf jeden Fall involvieren, schliesslich sollt ihr ja die Mietsache beschädigt haben, übrigens kann euch der Vermieter die Kosten nur anteilmässig verrechnen. Die Platten waren ja bei eurem Einzug nicht neu, ausserdem ist nicht belegt dass ihr sie so verunreinigt habt dass sie ausgetauscht werden mussten (völlig absurd in meinen Augen).
- pinkidinki175 Beiträge9. Januar 2009 · bearbeitet
......Wir müssten also den Rest unseres Geldes vom Vermieter zurückfordern und können es uns nicht leisten die Kosten eines allfälligen Rechtsstreits zu bezahlen. Oder kann man das auch über die Haftpflichtversicherung regeln?
davon geht der vermieter auch aus, aber wen es hart auf hart kommt? dann wird er sehen das es nichts bringt
so ein streit ist nicht so teuer und meisten bei der schlichtungstelle erledigt
da braucht ihr keinen anwalt
ist eine typische masche der vermieter
die kaution gehört euch und nur ihr habt darauf zugriff, der vermieter müsste erst eure einwilligung haben und darf nur den betragt abziehen, der ihr zugestimmt habt
habt keine angst, der vermieter hat hier alles falsch gemacht, was man nicht machen sollte
wie schon meine vorredner geschrieben haben
kopf hoch, so ein termin bei der schlichtungstelle ist keine hexerei und du kannst da auch anrufen um dir klarheit zu schaffen
wir haben so gute erfahrungen gemacht
grüsse
jose
edit.
ich erinnere mich gerade an einen gleichen fall, der mir passierte
nur waren es die tepiche und vor der schlichtungsstelle hatten wir recht bekommen
- Arcuos2’160 Beiträge9. Januar 2009
Das Depot ist auf eurem Namen auf einem Mietzinsdepotkonto hinterlegt.
Naja, dies stimmt zwar grundsätzlich schon - nur haben die Marios das Einverständnis zur Auszahlung schon unterschrieben...:
Die Bank zahlt dem Vermieter nichts ohne euer Einverständnis...
Das Problem ist, dass wir ja Depot bezahlen mussten und wir dem Vermieter das Einverständnis gaben, die Schäden, die die im Protokoll festgehalten wurden, von diesem Depot zu bezahlen.
Nichtsdestotrotz: Wenn auf diesem "Einverständnis" ausdrücklich geschrieben steht, dass nur die Schäden, welche auf dem Protokoll stehen, abgezogen werden dürfen, dann kann und darf der Vermieter auch keine zusätzlichen Kosten abziehen (wie jetzt diese Platten)!
Ich würde dem Vermieter per Einschreiben eine Frist für die Rechnung der anteilsmässigen Reparaturarbeiten setzen. Diese muss Euch zugestellt werden und wenn da die Platten auch drauf sind - dann sofort eingeschrieben retour und auf der Auszahlung des vollen Betrags (abzüglich der anteilsmässigen, protokollierten Schäden) beharren!
Viel Erfolg & Grüssle
Arcuos
- Kurt Wagner468 Beiträge9. Januar 2009... und das Depot muss übrigens gem. OR verzinst worden sein (nach üblichen Sparzinsen).
Lasst Euch nicht über den Tisch ziehen, der ehemalige Vermieter meines Schwagers versuchte auch da sich noch was zu vergolden. Ist scheinbar eine übliche Masche der Vermieter...
- Mario20005 Beiträge9. Januar 2009Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten, wir werden den Sachverhalt nun nochmal zusammen mit der Versicherung prüfen und hoffentlich unser Geld zurückbekommen.
Gruss
- pinkidinki175 Beiträge21. Januar 2009hallo mario
wie ist es dir ergangen? hat sich inzwischen was getan?
tulidu
- Mario20005 Beiträge25. Januar 2009Hallo
Die Abklärungen mit der Versicherung haben leider etwas länger gedauert.
Wegen dem Boden haben wir leider nicht recht bekommen, da er wegen Geruchsbildung ausgetauscht wurde, was wohl daher kam, das wir einen künstlichen Rasenteppich darübergelegt hatte, ursprünglich um übermässige Vermutzung zu vermeiden. Wahr wohl eine schlechte Idee :-(.
Allerdings wollte uns der Vermieter noch die vollen Kosten für das Neuversiegeln der Parkettböden verrechnen, ohne die Amortisation abzuziehen. Das hat unsere Versicherung für uns geregelt und wir konnte so immerhin 360 Fr. einsparen. Zusätzlich konnten wird 500 Fr. bei den Reinigungkosten einsparen, die uns die Firma die die Endreinigung gemacht hat zusätzlich für den Plattenboden verrechnen wollte.
Die Geruchtsbildung ist leider mit der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt, weshalb wird den Plattenboden selbst bezahlen müssen. Immerhin gur die Hälfe des Betrages konnten wir nun aber au anderem Wege einsparen. Es hat sich also gelohnt.
Noch mal vielen Dank für eure vielen Tipps!
Grüsse Mario