Fassade aussen dämmen oder innen: welcher Weg bleibt
Wann Innendämmung bauphysikalisch funktioniert, welche U-Werte gefordert sind und wie stark die Beiträge zwischen den Kantonen auseinanderliegen.

Die Fassade müsste gedämmt werden, aber das Haus steht in der Kernzone und die Gemeinde will das Erscheinungsbild erhalten. Der eine Unternehmer sagt, dann eben von innen, das sei kein Problem. Der andere warnt vor Schimmel hinter der Dämmung. Beide behaupten etwas über eine Wand, die keiner von ihnen gemessen hat — und genau die Messung entscheidet.
Kurzantwort
- Aussendämmung ist der bauphysikalische Normalfall, weil sie die Wand warm und damit trocken hält und die Wärmebrücken an Decken und Wänden mit abdeckt.
- Innendämmung funktioniert unter Bedingungen, die vorher zu prüfen sind: Aufbau der Bestandswand, Art des Backsteins, und vor allem der Feuchtegehalt. Über 80 Prozent relativer Feuchte rät der BFE-Schlussbericht von Faserdämmstoffen ohne vorherige Austrocknung ab.
- Der Förderbeitrag hängt am U-Wert, nicht an der Lage der Dämmung: höchstens 0,20 W/m²K, Verbesserung mindestens 0,07, Baubewilligungsjahr des Gebäudes vor 2000.
- Die kantonalen Ansätze liegen um den Faktor dreieinhalb auseinander — von 40 bis 140 Franken je Quadratmeter.
- Dickere Dämmung kostet dich keine Ausnützung, soweit dein Kanton Modul 11 der Mustervorschriften umgesetzt hat: Über 35 Zentimeter Konstruktionsstärke wird nicht mehr angerechnet.
Welche Anforderungen überhaupt gelten
Zwei Zahlenwelten überlagern sich, und sie werden gern verwechselt.
Baurechtlich gelten Einzelbauteilgrenzwerte. Der Kanton Aargau führt sie in Anhang 2 seiner Energieverordnung: bei Neubauten und neuen Bauteilen für opake Bauteile gegen Aussenklima oder weniger als zwei Meter im Erdreich 0,17 W/m²K, gegen unbeheizte Räume oder mehr als zwei Meter im Erdreich 0,25. Bei Umbauten und Umnutzungen sind es 0,25 beziehungsweise 0,28. Der Kanton Bern führt für Umbauten dieselben Werte. Das ist die Pflicht.
Förderrechtlich liegt die Latte höher. Das Gebäudeprogramm verlangt für die Massnahme M-01: «Die Grenze für den U-Wert (U) geförderter Bauteile beträgt U ≤ 0,20 Watt (W)/m2 Kelvin (K) (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/m2 K).» Dazu: «Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2 K betragen.» Förderberechtigt sind nur Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 und nur Bauteile, die im Ausgangszustand bereits beheizt waren — Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen fallen heraus. Ab 10’000 Franken Förderbeitrag ist ein GEAK Plus Bedingung.
Ein dritter Punkt entscheidet mit, ob du überhaupt so dick dämmen darfst, wie es sich lohnt. Modul 11 der MuKEn 2025 hält fest: «Wird die Konstruktionsstärke der Aussenwand und des Dachs aufgrund der Wärmedämmung stärker als 35 cm, ist sie für die Berechnung der Baumassenziffer (BMZ) und der Geschossflächenziffer (GFZ) nur bis maximal 35 cm zu berücksichtigen.» Diese Bestimmung steht in den meisten Kantonen nicht im Energie-, sondern im Raumplanungsrecht — frag im Bauamt danach, wenn deine Parzelle die Ausnützung ausschöpft.
Der Vergleich der drei Wege
| Aussendämmung | Kerndämmung (zweischaliges Mauerwerk) | Innendämmung | |
|---|---|---|---|
| Erreichbarer U-Wert | 0,20 und besser, ohne Sonderaufwand | begrenzt durch die vorhandene Hohlraumbreite | 0,20 erreichbar, aber nur mit dickem Aufbau |
| Bauphysikalisches Risiko | gering: die Bestandswand bleibt warm und trocknet nach aussen | mittel: Hohlraum und Ankerdurchdringungen müssen bekannt sein | hoch: Austrocknung nach innen wird behindert, Feuchte kann sich anreichern |
| Wärmebrücken an Decken- und Wandanschlüssen | werden mit überdämmt | bleiben an den Anschlüssen bestehen | bleiben — jede einbindende Decke und Innenwand ist eine Wärmebrücke |
| Platzverlust im Raum | keiner | keiner | voll: der Aufbau geht von der Wohnfläche ab |
| Vorbedingung | Fassade darf verändert werden | Hohlraum vorhanden und zugänglich | Aufbau, Steinart und Feuchtegehalt der Bestandswand gemessen |
| Eingriff in den bewohnten Raum | von aussen, Bewohnen möglich | gering | erheblich: Böden, Decken, Anschlüsse, Steckdosen |
| Beitragsfähigkeit | ja, bei U ≤ 0,20 und Verbesserung ≥ 0,07 | ja, unter denselben Bedingungen | ja, unter denselben Bedingungen — die Programme unterscheiden nicht nach Lage der Dämmschicht |
| Beitrag je m² (Auswahl 2026) | ZH, SO, BL, TG 40 Fr.; SH 50 Fr.; LU, AG, NE 60 Fr.; BE über GEAK-Klassen; BS 70 Fr.; VS 70 Fr.; VD 40 bis 100 Fr. je nach U-Wert und Photovoltaik; GE bis 140 Fr. | wie Fassade | wie Fassade |
⚠ Eine Spalte fehlt bewusst: die Baukosten je Quadratmeter. Für Aussenwärmedämmung gibt es in der Schweiz keine amtliche oder verbandliche Preisreihe, die wir belegen könnten. Wer dir eine nennt, stützt sich auf Erfahrung — was in Ordnung ist, aber nicht überprüfbar. Verlang zwei Offerten und lass Gerüst, Untergrundvorbereitung, Dämmstoff, Putzaufbau, Fensteranschlüsse und Spenglerarbeiten einzeln ausweisen; dort entstehen die Unterschiede.
Weshalb Aussendämmung der Normalfall ist
Der Grund ist banal und entscheidend: Liegt die Dämmung aussen, bleibt das Mauerwerk auf der warmen Seite. Es speichert Wärme, es liegt über dem Taupunkt, und es kann nach aussen austrocknen. Alle einbindenden Bauteile — Geschossdecken, Innenwände, Balkonplatten, Fensterlaibungen — werden mit überdämmt oder lassen sich am Rand einbinden.
Bei einer Innendämmung kehrt sich das um. Die Wand wird kalt, sie trocknet langsamer, und jede einbindende Decke durchstösst die Dämmebene. Der BFE-Schlussbericht der Berner Fachhochschule hat dafür einen eigenen Wärmebrückenkatalog mit fRsi- und Psi-Werten erstellt — weil die Anschlüsse und Durchdringungen der kritische Punkt sind, nicht die Fläche.
Unter welchen Bedingungen Innendämmung funktioniert
Der Bericht des Bundesamts für Energie ist der Grund, weshalb wir bei diesem Thema nicht mit Faustregeln arbeiten. Er hat historische Backsteinsorten geprüft und dann Innendämmsysteme mit Steinwolle, Glaswolle, Holzfaser, Zellulose und Schaumglas hygrothermisch simuliert, mit langfristigen Klimadaten des Standorts Zürich. Das Ergebnis in einem Satz: «Historische Backsteine weisen sehr unterschiedliche wärme- und feuchteschutztechnische Eigenschaften auf», weshalb «für eine genaue Prognose der Funktionstüchtigkeit eines Innendämmsystems … die Kenntnis der Eigenschaften der Bestandskonstruktion unentbehrlich» ist.
Konkret sind vor dem Entscheid zu klären:
- [ ] Aufbau der bestehenden Aussenwand — Dicke des Mauerwerks, Dicke der Putzschichten
- [ ] Art des Backsteins, wenn möglich Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit und Porosität
- [ ] Feuchtegehalt der Bestandswand, messtechnisch festgestellt
- [ ] Wasseraufnahme des Aussenputzes — sie muss reduziert werden, sonst gelangt zu viel Wasser in die Dämmung
- [ ] Begrenzung des Wasserdampftransports vom Raum in das Innendämmsystem
- [ ] Wärmebrücken an Decken- und Wandanschlüssen, gerechnet statt geschätzt
Zwei Sätze aus dem Bericht sind für deinen Entscheid die härtesten. Erstens: «Eine Innendämmung behindert das Austrocknen des Mauerwerks nach innen. In Abhängigkeit von der Backsteinsorte der Bestandwand kann dies unter Umständen zu einer Feuchteakkumulation … führen.» Deshalb ist in der Regel der Ersatz des historischen Aussenputzes durch einen mit reduzierter Wasseraufnahme erforderlich — was ausgerechnet bei denkmalgeschützten Bauten heikel ist, weil die Denkmalpflege den Ersatz historischer Putze kritisch betrachtet. Zweitens, die klare Warnung: «Bei Feuchtegehalten von mehr als 80 % wird von einem Innendämmsystem mit Faserdämmstoffen ohne Austrocknung der Wand abgeraten.»
Das ist keine Absage an die Innendämmung, sondern eine Reihenfolge: erst messen, dann System wählen, dann Aussenputz und Dampfbremse festlegen — und erst danach offerieren lassen.
Wie stark die Kantone auseinanderliegen
Die Bedingungen sind harmonisiert, die Beträge sind es nicht. Für dieselbe Wand und denselben U-Wert:
| Kanton | Ansatz Wärmedämmung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Zürich | 40 Fr./m² | +20 Fr./m² Modulfläche bei gleichzeitiger Photovoltaik auf sanierten Dach- und Fassadenflächen; max. 50 % der Investition, max. 500’000 Fr. pro Gesuch |
| Aargau | 60 Fr./m² Wand gegen Aussenklima, 40 Fr./m² Dach und erdberührte Bauteile | Photovoltaik-Bonus bis +100 Fr./m² bei Indach- oder Fassadenanlage |
| Luzern | 60 Fr./m² | begrenzt auf 100’000 Fr., Mindestsumme 3’000 Fr. |
| Solothurn | 40 Fr./m² | +40 Fr./m² Bonus, wenn 90 % aller förderberechtigten Flächen von Fassade und Dach gedämmt werden |
| Basel-Stadt | 70 Fr./m² Fassade, 50 Dach, 50 Fenster | einer der wenigen Kantone, die Fenster fördern (U ≤ 0,7) |
| Basel-Landschaft | 40 Fr./m² | +120 Fr./m² Effizienzbonus ab 90 % von Fassade und Dach; dazu eine einkommensabhängige Energieprämie |
| Schaffhausen | 50 Fr./m² Dämmmaterial | ab 1’000 m² Bauteilfläche werden die darüberliegenden Quadratmeter um 25 % gekürzt |
| Bern | keine Bauteilförderung, sondern GEAK-Klassenaufstieg: 70 bis 160 Fr./m² Energiebezugsfläche | Gebäude, die nachher mit Öl, Gas oder Strom beheizt werden, sind ausgeschlossen |
| Waadt | 40 Fr./m² bei U ≤ 0,20; 70 Fr. bei U ≤ 0,15; 100 Fr. bei U ≤ 0,15 zusammen mit Photovoltaik | belohnt bessere Dämmung gestaffelt |
| Genf | bis 140 Fr./m² bei U unter 0,20 | höchster Dämmungsansatz der Schweiz; Vermieter müssen die Kostensenkung an die Mieten weitergeben |
⚠ Stand August 2026. Die Kantone publizieren ihre Sätze jeweils per 1. Januar; das Wallis führte am Prüftag noch die Fassung 2025. Prüf vor der Eingabe das aktuelle Programmblatt.
Was du im selben Zug erledigst
- Photovoltaik mitdenken. Mehrere Kantone zahlen einen Zuschlag, wenn auf der sanierten Fläche gleichzeitig Module montiert werden — in Aargau bis 100 Franken je Quadratmeter bei einer Fassadenanlage, in Basel-Landschaft 120 an der Fassade. Und seit dem 1. Januar 2026 sind genügend angepasste Fassadenanlagen bundesrechtlich bloss meldepflichtig.
- Sommerlichen Wärmeschutz mitplanen. Aussenliegender Sonnenschutz ist beim Gerüststehen ungleich billiger als danach.
- Fensteranschlüsse und Storenkästen. Sie sind die Wärmebrücken, an denen eine gute Dämmung ihre Wirkung verliert.
- Gesuch vor Baubeginn. Schaffhausen präzisiert immerhin, dass Gerüstbau, Abriss und Materiallieferung noch nicht als Baubeginn gelten — verlass dich nicht darauf, dass dein Kanton das gleich sieht.
Was heisst das für dich
Klär zuerst, ob die Fassade überhaupt verändert werden darf — Zonenplan, Inventar, Schutzanordnung. Nur wenn die Antwort Nein lautet, ist Innendämmung überhaupt das Thema; und dann beginnt sie mit einer Messung des Feuchtegehalts der Bestandswand, nicht mit einer Offerte. Rechne bei beiden Wegen mit dem U-Wert 0,20, weil er über den Beitrag entscheidet und weil der baurechtliche Grenzwert von 0,25 ohnehin darunter liegt. Hol das Programmblatt deines Kantons für das laufende Jahr und prüf, ob ein Effizienz- oder Photovoltaikbonus die Rechnung verschiebt — zwischen 40 und 160 Franken je Quadratmeter liegt bei 250 Quadratmetern Fassade ein fünfstelliger Betrag. Und reich ein, bevor das Gerüst kommt.
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- Im Forum: und wieder eine Innendämmungsfrage — und der Grundsatzstrang Fassade dämmen
Quellen
- Das Gebäudeprogramm, Massnahme M-01 — U-Wert-Grenze 0,20, Mindestverbesserung 0,07, Baubewilligungsjahr vor 2000, GEAK Plus ab 10’000 Franken
- BFE-Schlussbericht 2013, Innenliegende Wärmedämmung (Berner Fachhochschule) — abzuklärende Eigenschaften der Bestandswand, Feuchteakkumulation, Grenze von 80 Prozent relativer Feuchte, Wärmebrückenkatalog
- EnDK, MuKEn 2025, Modul 11 — Anrechnung der Konstruktionsstärke bis höchstens 35 Zentimetern
- Kanton Aargau, Energieverordnung SAR 773.211, Anhang 2 — Einzelbauteilgrenzwerte bei Neubau und Umbau
- Kanton Zürich, Förderprogramm Energie 2026 — 40 Franken je Quadratmeter, Photovoltaikzuschlag, Deckelung
- Kanton Aargau, Förderprogramm Energie 2026 — Unterscheidung nach Bauteil, Photovoltaikboni
- Baselbieter Energiepaket, Übersicht Förderbeiträge — Grundbeitrag und Effizienzbonus für die Gebäudehülle


