Unser Einfamilienhaus ist fast fertig und wir sind eingezogen. Zur Zeit sind noch fast jeden Tag Handwerker bei uns und erledigen die Arbeiten oder beheben erste Mängel. Wir bauen mit einem Architekten, der auch gleich Bauleiter ist.
Ein Mangel/Problem will aber niemand gewesen sein. Im oberen Stock sind fast alle Fenster zerkratzt. Man sieht, dass irgend jemand mit einem Spachtel (oder so) Flecken auf der Scheibe entfernen wollte. Die Scheiben sehen ganz schlimm aus und so lassen können und wollen wir es nicht. Aber wie finden wir den Verursacher. Selbstverständlich war es niemand. Ist ist auch extrem schwierig den Zeitpunkt der Entstehung zu bestimmen. Auch unser Bauleiter hat nichts gesehen(...). Die Bauwesenversicherung würde nur bezahlen, wenn wir eine Zusatzversicherung abgeschlossen hätten. Der Kostenvoranschlag für das Ersetzen der Scheiben ist Fr. 6'000.--. Auch eine Reparaturfirma hat eine Offerte für Fr. 1'700.-- erstellt. Aber es könnte sichtbare Spuren geben und wenn eine Scheibe zerspringt, müssten wir es selber bezahlen.
Morgen kommen Maler, Gipser und Baureinigung zu einem "klärenden" Gespräch.
Im Anhang zwei Fotos (ist schwierig Glas zu fotografieren).
Ist der Bau abgenommen? Einzug bedingt ja nicht zwingend eine Abnahme.
Es ist aber offensichtlich, dass einer der Handwerker den Schaden begangen hat. Falls niemand zum Schaden steht, würde ich beiden Handwerker eingeschrieben eine Mängelrüge zusenden. Am besten bereits jetzt gute Fotos machen, evtl. lässt sich anhand der Kratzspuren bestimmen, welches Werkzeug verwendet wurde. Evtl. auch schauen, ob Gips oder Farbe in den Kratzern liegt.
Üble sache. niemand ist es gewesen. Und dann noch: Alle (fast) Fenster. Riiiiesendeppen.
Hilft Dir, Lieber mad99, zwar nicht. Aber zum Festhalten an die anderen Nutzer.
Und es soll niemand sagen, GUs seien einfach nur schlecht. Hier gäbe es eine Abnahme (mit Mangel!) und der GU würde das einfach tauschen müssen. Er. Seine Kosten. An diesem Beispiel ist erkennbar, was der grosse Vorteil der GUs sind. (Wäre jetzt interessant, wie der smiley-werfende Architekt vom Zürichsee als Bauleiter bei so was reagieren würde.)
Also. Ich würde nicht nur «Maler, Gipser und Baureinigung» zum klärenden Gespräch rufen, sondern ebenfalls die Bauleitung. Wer schaut den Unternehmern auf die Finger, dass sie richtig abdecken? die Bauleitung.
Offensichlich (würde ich mindestens mal so behaupten an Deiner Stelle) hat die BL schlicht gepennt. Weder das Abdecken (oder das nicht-Abdecken) gesehen, noch irgendwelche Kleckse, noch das Putzen der Scheiben. Sag denen (allen), dass da offensichtlich ein Schaden ist, den Sie ihrer Haftpflicht anmelden sollen. (Eingeschrieben oder mit bestätigtem Erhalt). Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand (bzw. die Versicherung) bezahlt, ist nach meinem Erwarten gering. Aber wenn Du jetzt nicht drückst, machen zwar alle ein betrübtes Gesicht, sagen wie leid Ihnen das tut, neinnein, sie waren es sicher nicht, wir legen die Hand ins Feuer für unsere Mitarbeiter. (Und gehen dann aus der Sitzung und sagen zum Kollegen, ja, schade, aber das muss der Bauherr jetzt halt wirklich selber zahlen.)
Da muss ich ja wohl Red und Antwort stehen...... /emoticons/default_smile.png Obwohl mir die beiden Bilder beinahe die Sprache verschlagen haben!
Lieber Mad
das ist ja wirklich so "sad", das macht dann einen "mad". Ich bin jetzt doch schon das eine oder andere Jahr auf dem Bau tätig. Aber, sowas habe ich nun noch wirklich nie gesehen! Wenn es ein Fenster wäre: okay, ein Volltrottel der sowas macht. Aber, das auf mehreren Fenstern? Unglaublich.
Du musst ganz klar kommunizieren, dass Du eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung einreichen wirst. Dann werden die in Frage kommenden Unternehmer: Gipser (falls innen), Maler, Fassadenbauer (falls aussen) und Baureiniger zum Verhör vorgeladen. Es kann wirklich nicht sein, dass soviel Dummheit nicht geahndet wird. Auch der Bauleiter wird dort antanzen müssen, damit man den Zeitpunkt möglichst genau eingrenzen kann.
Aber eben, zuerst einmal das Gespräch abwarten. Ich als Bauleiter würde auf jeden Fall den Unternehmern gehörig Feuer unter dem Hintern machen. Und, das Bezahlen der Schlussrechnungen von den in Frage kommenden Unternehmern würde ich einmal bis unbestimmt vertagen! Da sind sicher noch mehr als die veranschlagten CHF 6'000 offen. Und sonst zahlen alle inklusive Bauleiter einen Anteil daran.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und rasche Aufklärung.
Urs Tischhauser
PS: Und, auch ein Architekt macht eine Abnahme mit Protokoll! Wenn das nun am Bauherr hängen bleiben sollte, ist der Bauleiter schlicht eine ......
Das mit der Anzeige ist ev. eine Möglichkeit, etwas "Schwung" in das ganze zu bringen. Unser BL hat noch nebenbei erwähnt, dass es ein Bauwesenversicherungsfall sei, so quali schaut selber.
@Fred
Wir sind der Meinung, dass bei Lieferung keine Kleber auf der scheibe waren. Schutzfolie war nur auf den Fensterflügeln drauf.
Die Bauwesenvericherung deckt natürlich diesen Fall schon. Nur dürftest Du dort einen Selbstbehalt von 1 oder 2'000 Franken haben. Und die Versicherung dürfte auch ein Interesse daran haben, dass dies nicht an ihr hängenbleibt. Also vielleicht den Schadenexperten der Versicherung gleich mitaufbieten.
Die Bauwesenversicherung würde nur bezahlen, wenn wir eine Zusatzversicherung abgeschlossen hätten. Diese hätte ca. Fr. 700.-- gekostet und der Selbstbehalt wäre 1'000.-- gewesen. Beim Abschluss der Versicherung haben wir uns dann dagegen entschieden, weil man ja "normalerweise" keine solchen Schäden hat und solche auch noch nie jemand gesehen hat...
Diskussionslos hat der verantwortliche Unternehmer das zu bezahlen. Und, es ist die gottverdammte Pflicht des bauleiters diesen ausfindig zu machen. Wenns nicht anders geht, halt mit Hilfe der Polizei!
In manchen Werkverträgen ist an Schluss ein Abzug "vereinbart". Allg. Abzug. ???? Bauschäden und Reinigung. ???? Wasser und Strom. ???? Bauwesenversicherung. ????
Normalerweise ziehen wir den Unternehmern 0.5% für nicht eruierbare Schäden (das heisst aber nicht, dass Unternehmer Schäden verschweigen dürfen!) und Baureinigungen (das entbindet den Unternehmer aber nicht davor seinen eigenen Schutt und Abfall selber wegzuräumen) ab. 0.2% dafür dass er Wasser und Strom für seine Arbeit verwenden kann und - wenn abgeschlossen - 0.3% für die Bauwesenversicherung. Also normalerweise 1% seiner Auftragssumme. Für die Unternehmer, welche am Rohbau beteiligt sind sind es 0.2% / 0.% / 0.3%, also insgesamt 0.5% seiner Auftragssumme.
Das Gespräch verlief äusserst positiv. Der Schaden wird der Versicherung (eines Handwerkers) angegeben und der Selbstbehalt unter diesen geteilt.
Wenn alles so klappt, sind wir glücklich, die richtigen Handwerker gewählt zu haben.
Aber eines hat es uns auch gezeigt: Als Bauherr muss man immer dran bleiben. Hätten wir nicht so interveniert, hätte niemand was gemacht. Manchmal haben wir das Gefühl die BL hätte das selber organisieren müssen. Jänu
Normalerweise ziehen wir den Unternehmern 0.5% für nicht eruierbare Schäden (das heisst aber nicht, dass Unternehmer Schäden verschweigen dürfen!) und Baureinigungen (das entbindet den Unternehmer aber nicht davor seinen eigenen Schutt und Abfall selber wegzuräumen) ab. 0.2% dafür dass er Wasser und Strom für seine Arbeit verwenden kann und - wenn abgeschlossen - 0.3% für die Bauwesenversicherung. Also normalerweise 1% seiner Auftragssumme. Für die Unternehmer, welche am Rohbau beteiligt sind sind es 0.2% / 0.% / 0.3%, also insgesamt 0.5% seiner Auftragssumme.
Alles klar?
Lieber Gruss, Urs
Lieber Urs
Ich hab auch schon locker 2% und mehr % Abzug gesehen.
Strom und Wasser wären eigentlich gem. SIA 118 bauseits zur Verfügung zu stellen.
Wie sauber die Handwerker den Bau verlassen hat eigentlich der Bauführer in der Hand.
Allerdings hab ich auch schon Verträge zu Gesicht bekommen, in denen keinerlei Abzüge angezeigt werden. Die Unternehmer sehen das und richten auch ihre Kalkulation danach.
Wenn Internetshops die Ware auf die Baustelle liefern, obliegt die Entsorgung der Verpackungen der Bauherrschaft. Holz, Karton, Styropor, Folien zu entsorgen kostet. Geld und Zeit.
Bei der Lieferung durch Handwerker entsorgt dieser die Ware und leistet über den Abzug noch etwas dazu.
Natürlich ist es eine Schweinerei, wenn Handwerker ihren Abfall liegen lassen und verursachte Schäden nicht melden.
Ja klar. Dies ist der Job der Bauleitung. eigentlich musst Du als Bauherr "operativ" nichts machen. Dafür kriegt ja der Bauleiter auch Honorar!
Lieber Fred
Ja, ja die Abzüge! Die Krönung was ich diesbezüglich schon gehört habe, war von einem Architekten in Uster, dessen Gattin ein Kunstgalerie betrieb. Unter Kulturabzug zog er den Unternehmern 3% (!!!) ab, um damit die Kunstgalerie seiner Frau zu alimentieren. Das führte dann doch zumindest zu Leserbriefen in Zeitungen.... Unanständig ist es alleweil!