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Glasbruch beim Fenster während Bauphase

2Antworten1’966Aufrufevon ingwer · 30. September 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. ingwer26 Beiträge30. September 2010
    Kürzlich haben wir beim Besuch auf unserer Baustelle entdeckt, dass an einem grösseren Fenster die Aussenscheibe komplett horizontal gebrochen ist. Die Fenster waren ein paar Wochen zuvor eingebaut worden, die Metallprofile sind noch nicht komplett montiert und eine Abnahme der Fenster durch die Bauleitung hat noch nicht stattgefunden.

    Der Fensterbauer meint, dass die Fenster bei der Lieferung sofort an uns übergingen und damit der Schaden durch uns bzw. unsere Versicherung gedeckt werden muss.

    Unserer Meinung nach war das Glas fehlerhaft und wahrscheinlich unter Spannung. Wenn es sich um einen Materialfehler handelt, sollte unserer Meinung nach der Hersteller für Ersatz sorgen.

    Hat jemand Erfahrungen hierzu? Sagen die SIA Vorschriften dazu mehr?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe

    Ingwer

    PS: die Versicherung würde evtl. bezahlen, aber der Selbstbehalt ist wohl schon beinahe das ganze Fenster.

  2. Ritchie861 Beiträge1. Oktober 2010
    Ich denke es kommt draufan, was genau passierte.

    Wenn es eine Spannung war, dann muss sicher der Fensterbauer die Scheibe ersetzen.

    Vielleicht ist es aber auch von einem Handwerker kaputtgegangen. Siehst Du irgendwelche Beschädigungen?

    Bei uns mussten sie etwa 5 Scheiben ersetzen, darunter 3 grosse von etwa 3,5 x 2.5 Meter Grösse.

    Ich würde nicht darauf achten, was der Fensterbauer meint, sondern was Sache ist. Steht etwas im Vertrag?

    Ich bin kein Fachmann in rechtlichen Fragen, also ohne Gewähr./emoticons/default_wink.png

    Gruss

    Ritchie

  3. emil172’299 Beiträge2. Oktober 2010
    Lies mal OR Art. 363 ff (Werkvertrag).

    Der Fensterbauer meint, dass die Fenster bei der Lieferung sofort an uns übergingen und damit der Schaden durch uns bzw. unsere Versicherung gedeckt werden muss.
    Lass ihn meinen, er muss beweisen.Ueberlass die Regelung solcher Dinge dem Bauführer. Wenn der Bauherr sich einmischt, wird es kompliziert. Vor der Abnahme ist es nicht Dein Problem.

    Der Fensterbauer hat eigentlich eine Haftpflichtversicherung.