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verkratztes Fenster als Mangel deklariert und ausgewechselt - nun selber zahlen?

7Antworten2’870Aufrufevon Shegga · 25. Februar 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Shegga5 Beiträge25. Februar 2013
    Hallo Zusammen

    Ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem Fall helfen...

    Bei der Bauabnahme hatten wir bei einem Terrassenfenster einen Kratzer in der Scheibe. Da dieser aus mehreren Metern ersichtlich war, war der Bauleiter ebenfalls der Meinung, dass dies ein Mangel ist und das Glas ersetzt werden muss.

    Nun erhalten wir vom Fensterbauer die Rechnung für diese Mangelbehebung. Das kann doch nicht sein? Der Bauleiter ist nun der Meinung, dass nicht geklärt werden kann, wer den Kratzer gemacht hat und daher wir den Glasersatz selber bezahlen müssen. Wir könnten es allenfalls noch der Versicherung melden, aber da der Selbstbehalt 500.-- beträgt und die Rechnung auf gut diesen Betrag zu stehen kommt, macht dies keinen Sinn.

    Müssen wir den gemeldeten Mangel nun tatsächlich selber bezahlen?

    Besten Dank für eure Meinungen!

  2. Pfälzer9’908 Beiträge25. Februar 2013
    Was hat denn der Fensterbauer zum Erhalt der Mängelrüge ...damals.. gemeint?

    Eine Mängelrüge ist ja kein Austauschauftrag zu Lasten des Bauherren!

  3. famrosa120 Beiträge25. Februar 2013
    und was steht in eurem vertrag diesbezüglich?

  4. Shegga5 Beiträge25. Februar 2013
    @ Pfälzer: dies lief über die Bauleitung ab.

    @ famrosa: was meinst du, was in unserem vertrag diesbezüglich stehen sollte?

  5. Pfälzer9’908 Beiträge25. Februar 2013
    Nun, dann würde ich den Bauleiter nochmals genau nach dem Ablauf befragen. Wenn Du über den Bauleiter eine Mängelrüge versendet hast, dann muss es ja seitens des Fensterherstellers eine Rückmeldung geben...entweder Anerkennung...dann ist das kostenlos... oder Ablehnung...dann hat natürlich irgendjemand die Scheibe bestellt...sonst wäre sie ja nun nicht getauscht worden.

  6. Shegga5 Beiträge25. Februar 2013
    ok, dann werde ich mal nochmals schauen, wie die kommunikation und die aufträge genau liefen - besten dank, pfälzer!

  7. Flugpfätte2 Beiträge28. Februar 2013
    Sali Shegga

    Du hast, ob du einen Vertrag mit einem GU oder direkt mit dem Fensterbauer hast, kratzerfreie Gläser zugut.

    Dein Bauleiter sieht das richtig: geschaut wird von 3 Meter.

    Der Unternehmer ist für sein Werk bis zur Abnahme selber verantwortlich, (außer du oder der Bauleiter haben

    eine vorgezogene Bauabnahme gemacht)

    Fazit: Rechnung zurücksenden.

    Gruß Flugpfette

  8. Shegga5 Beiträge1. März 2013
    Hi Flugpfätte

    Besten Dank für deine Antwort - ist interessant deine Aussage... Weisst du, ob und wo dies rechtlich festgehalten ist, dass der Unternehmer für sein Werk bis zur Abnahme selber verantwortlich ist? Dass wäre für unseren Fall sehr hilfreich...

    Schönes Wochenende!

    Shegga