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Wir brauchen mehr Steckdosen!!!

21Antworten10’147Aufrufevon hfmod · 21. Januar 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. fendant289 Beiträge14. Juni 2012
    Der genaue Wortlaut von Art. 16 NIV:

    Art. 16

    1 Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8,

    Elektro-Kontrolleure/Chefmonteure sowie Elektromonteure mit eidgenössischem

    Fähigkeitszeugnis für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem

    Eigentum stehenden Wohn- und zugehörigen Nebenräumen.
    Hallo Hennessey,

    Sind da im Artikel 8 (Auflistung der fachkundigen Personen) noch andere aufgelistet? Was ist mit Elektronikern, Elektromechanikern, Elektroingenieure usw... Die sind ja auch befähigt an Niederspannung evt. sogar an Hochspannung zu arbeiten.

    Mal abgesehen davon, dass ein Laie seiner Gesundheit zu Liebe nicht ohne FI herumbasteln sollte, ist es wohl schwer nachzuweisen, dass es jemand ohne Installationsbewilligung gemacht hat. Schlussendlich kommt ja in beiden Fällen der Elektrokontrolleur vorbei und muss es abnehmen.

    Gruss

    Fendant

  2. brue87 Beiträge14. Juni 2012
    Fuer fendantSR 734.27 Art. 8 Fachkundigkeit (Verordnung ber elektrische Niederspannungsinstallationen)