SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Wie hoch muss ein Durchgang sein?

12Antworten6’960Aufrufevon Gast · 15. Mai 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. swissmike15. Mai 2009
    Hallo zusammen

    Kann mir jemand die gesetzlichen Mindesthöhen für Durchgänge, z.B. bei Treppenaufgang nennen?

    Unser GU meint, dass 1.90 Meter genügen und er den Zugang von der Garage her nicht höher korrigieren kann./emoticons/default_confused.png

    Bevor ich da weiter interveniere, möchte ich mich gerne absichern, was nun Sache ist.

    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    Mike

  2. rollwett15. Mai 2009
    hallo swissmike

    unser architekt meinte, die türen seien heute 2m10 hoch zu machen. früher sei 2m normal gewesen. ich nehme mal an, dass das auch für übrige durchgänge gilt. wie ein gesetz, resp. eine norm dazu aussieht, kann ich nicht sagen.

    überlge mal, wie gross du bist. nimm dann noch ein paar cm für die schuhe hinzu. und schau, ob dann noch min. 5-10 cm bleiben. es ist ja nicht angenehm, einfach passend zur eigenen grösse einen durchgang zu planen. dann duckst du dich trotzdem automatisch. und wenn nun jemand grösseres kommt...

    ich würde daher nicht unter 2m gehen. höchstens eine kellertüre oder estrich, den man selten braucht kann zur not auch weniger sein. und wenn du nun fast nie in der garage bist, ginge 1m90 wohl auch... /emoticons/default_wink.png

    rollwett

  3. Helena176 Beiträge15. Mai 2009
    Hallo

    Ich bin zwar nur 1.75 gross, aber mein Mann und die beide Söhne sind grösser als 1.90.

    Wenn wir etwas umbauen oder erweitern bauen wir auch für die Zukunft -/emoticons/default_smile.png

    Ich hoffe, dass auch die künftige Generation genügend zu Essen haben wird.....

  4. jomazi1’373 Beiträge15. Mai 2009
    Hoi Mike,

    1,9m geht gar nicht! Erst recht nicht in Verbindung mit einer Treppe. Akzeptier das nicht. Der Architekt soll ein anderen Vorschlag machen. Oder du postest die Pläne und wir helfen dir... /emoticons/default_smile.png

    Liebs Grüessli, Jomazi

  5. swissmike18. Mai 2009
    Danke für Eure Antworten.

    Ich brauche jedoch etwas handfestes; sprich eine SIA-Norm. Bei der Höhe der Zimmer gibt es ja auch eine Mindesthöhe und genau diese suche ich jetzt für Aufgänge.

    Der Bauunternehmer/GU hat den Aufgang von der Garage zum Keller bereits gemacht. Diesen hat er wahrscheinlich falsch berechnet, d.h. der Aufgang war so steil, dass er noch Treppenstufen in die Garage hineingemacht hat, damit man überhaupt hoch kommt. Durch diese zusätzlichen Stufen ist der Durchgang natürlich um genau diese 2 Stufen zu tief, d.h. im Moment wohl etwa 1.7m.

    Es liegen vermutlich 2 Probleme an: Die Steilheit der Treppe und die Durchgangshöhe.

    Natürlich meint der GU das man nichts mehr machen könne und wir dies so zu akzeptieren haben.

    Damit wir dem entgegen treten können, brauchen wir Fakten...

    Merci und hoffen wir mal auf Eure weitere wertvolle Hilfe.

  6. swissmike22. Mai 2009
    ...gespannt warte ich auf Euer Feedback. Wenn nichts kommt, dann bich bald soweit für diese Aktion: /emoticons/default_additional/200.gif

  7. wellingtonia2’316 Beiträge22. Mai 2009
    Hallo mike

    Hab hier Ausführungen gefunden:

    Fachrechnen für Bauzeichner: Mit 165 ... - Google Buchsuche

    http://www.avc-design.ch/download/architect/avc_treppen_solitaire_arc.pdf

    Die dir vielleicht weiter helfen.

    Andy

  8. VanTor256 Beiträge22. Mai 2009 · bearbeitet
    Gemäss DIN 18065 muss die lichte Treppendurchgangshöhe min. 2.00 m betragen.

    In den schweizerischen Gesetzen und Normen im Wohnungsbau ist dies nach meinem Wissen nicht so genau definiert. Das Brandschutzgesetz schreibt jedoch auch eine Höhe von 2 m vor, wenn die Treppe als Fluchtweg dient (allerdings steht da auch, dass man einen "Kopfanschlagschutz" montieren muss, wenn die Höhe tiefer ist) /emoticons/default_confused.png

    Ausserdem sollte die Treppensteigung max. zwischen 40° und 45° liegen.

    Gruss von

    VanTor

  9. corre22. Mai 2009
    hoi Mike

    ist ja ein schöner schlamassel in den du geraten bist /emoticons/default_eek.png

    mir sind keine normen oder vorschriften bezüglich der mindesthöhe von türen bekannt, daher kann ich dir die gewünschten fakten nicht liefern. fakt ist jedoch, dass dein GU einen groben bock geschossen hat. weshalb? um seinen gewinn zu maximieren wenden GU's (nach möglichkeit) immer standardrodukte an, sprich: normtüren, 0815-details, etc., d.h. eine tür mit einer höhe von 1.70m ist definitiv kein standard produkt (1.90m schon..!).

    die anpassungen der türhöhe kommt ihm bedeutend günstiger als die eigentlich anstehenden baulichen veränderungen am haus. logisch dass er sich dagegen sträubt, schwachsinn dass dies nicht möglich sei! die probleme liegen nicht primär in der steilheit der treppe und der zu geringen durchgangshöhe, sondern an der diletantischen vorgehensweise des GU's: hätte er einen sauberen plan (schnitt/grundriss) gezeichnet, wäre die ganze problematik mit der ershliessung wohl lichtjahre vorher zur geltung gekommen /emoticons/default_additional/199.gif kann er denn den entsprechenden plan vorweisen? wohl kaum /emoticons/default_rolleyes.gif

    gruss

    marco

  10. Gelöschtes Mitglied 111822. Mai 2009
    Hab soeben mal bei mir die Höhen im Treppenhaus gemessen. Vom EG bis Attika sind es mind. 2.35m, beim Eingang (wegen dem offenen Treppenhaus zum Attika) sind es 3.90m.

    Beim letzten Austritt gegen das Kellergeschoss messe ich von der Trittkante senkrecht zur Treppenuntersicht 2.05m und empfinde es an den untersten Limit.

    Unter 2m würde ich nicht akzeptieren.

  11. corre25. Mai 2009
    hoi Mike

    wie sieht es mit deinem projekt aus? wie ist der stand der dinge? habt ihr eine akzeptable lösung gefunden?

    gruss

    marco

  12. swissmike8. Juni 2009
    Hallo zusammen

    War ein paar Tage weg, daher erst jetzt die Nachricht.

    Ich hab mal nachgemessen: Die kleinste Höhe ist 1.60 Meter! Natürlich sind es durch die Schräge wenn man👎 auf der Treppe steht, dann etwa 1.70 - 1.75m, aber mehr ist es nicht.

    Die Treppe selber wurde wegen der Steilheit in die Garage verlängert und hat eine Stufenhöhe von 20cm bei einer Trittfläche von 23cm.

    Beides passt uns überhaupt nicht, aber der GU lässt sich nicht beirren und reagiert bis jetzt nicht auf die Reklamation. Dabei hätte er schon lange Zeit gehabt es zu korrigieren. In der Zwischenzeit sind dort auch schon Elektrokabel und Wasserleitungen drin.

    Ich habe das Gefühl, dass ich die Sache schlussendlich mit Gutachten und Gericht durchsetzen muss.

    Weiss jemand, wie man da richtig vorgeht?

  13. Mona1 Beiträge16. Juni 2009
    Hallo,

    vielleicht hilft ein neutraler Sachverständiger.

    Gruß

    Mona