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Treppe Stufenhöhe

3Antworten5’384Aufrufevon hsl · 14. August 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. hsl12 Beiträge14. August 2010
    Ich habe mal kurz eine Frage.

    Wir haben einen Anbau, welcher etwas tiefer (ca. 40 cm) als das Esszimmer liegt. Um diese Höhe zu überbrücken haben wir zwei Stufen, über die ganze Breite des Raumes.

    Vom Architekten geplant war ursprünglich eine die Stufenhöhe von 2 x 16.5 cm.

    Durch unerfindliche Gründe (wie das halt so ist), ist der Anbau nun aber tiefer als geplant, und die Stufenhöhe beträgt nun 2 x 21 cm.

    Meine Frage an Euch:

    Wie hoch darf eine Treppenstufe überhaupt sein? Ich dachte 20 cm sind das maximum?

    Mir sind Verhältnisrechnungen Auftritt/Stufenhöhe bekannt, ich habe aber noch nirgends gefunden was die Vorschriften für Wohnräume (Neubau) sind.

    Besten Dank für die Antworten, ich werd versuchen heute noch ein Foto davon zu machen...

    Gruss hsl

  2. Pfälzer9’908 Beiträge14. August 2010
    Die Stufenvorgaben gelten in aller Regel für Treppen.. hier Treppen für Wohnungen.. Du hast hier in diesem Sinne keine Treppe... nur Differenzstufen.. aber man tut gut daran. .auch diese den Treppen gleich zu stellen.

    Erhöhe doch einfach den Bodenaufbau im Anbau... dann passt es doch wieder.

  3. hsl12 Beiträge14. August 2010
    Hallo Pfälzer,

    danke für den Tipp, geht aber leider nicht, denn der Anbau steht bereits.

    Die Bodenhöhe ist nicht mehr veränderbar, da wir eine Fensterfront haben, welche die Bodenhöhe schlussendlich vorgibt.

    Gibt es denn Vorschriften für Differenztreppen in Wohnbauten ( in der Schweiz)?

    Danke für weitere Kommentare.

    hsl

  4. maxi1’161 Beiträge14. August 2010
    Hoi,

    schau mal hier (auf Seite 3): http://www.bfu.ch/PDFLib/725_43.pdf

    Liebe Grüsse,

    maxi