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Treppenstufen Höhe und Tiefe

4Antworten2’986Aufrufevon Sonnenaufgang · 6. Oktober 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Sonnenaufgang37 Beiträge6. Oktober 2016
    Wir hätten gerne eine Treppe mit den Massen 17/29cm gebaut. 

    Der Architekt meinte, dass dies aus Platzgründen nicht gehe. Also haben wir ein anderes Treppen-mass gewählt. 

    Nun gibt es eine Treppe mit 18,1/27cm (siehe Datei Treppe).

    Die Treppe im UG ins EG ist nun verschalt und betoniert. Die 2cm Schräge (Anzug) ist noch nicht vorhanden. Wir finden die Treppe nicht so angenehm. Uns ist aber bewusst, dass die Treppe in diesem Zustand noch nicht dem Endprodukt entspricht. Sind aber dadurch sehr verunsichert.

    Ich habe auch gelesen, dass die Unterschneidung mindestens 3cm betragen sollte. Bei uns sind es nur 2cm.

    Gilt in der Schweiz DIN 18065?

    Was meint Ihr zu dieser Treppenhausgestaltung?

    Gäbe es noch eine bessere Lösung? Achtung: UG-EG Treppe und Ansatz EG-OG Treppe ist bereits erstellt. 

    Anhang anzeigen Treppe 1-20 EG-OG.pdf

    Anhang anzeigen Erdgeschoss.pdf

  2. Macko44 Beiträge7. Oktober 2016
    Hallo Sonnenaufgang

    Die Regel sagt: 2mal Steigung(18.1) plus 1mal Auftritt(27) sollten optimal 63 ergeben. Bei dir stimmt das exakt. Eine Unterschneidung ist abhängig von der Konstruktion, Materialisierung der Treppe. Sie dient vor allem die Auftrittsbreite zu erhöhen.

    Viel unangenehmer ist, wenn zum Beispiel der letzte Tritt 1cm höher oder tiefer ist.

    Gruss Macko

  3. torte151 Beiträge7. Oktober 2016 · bearbeitet
    Deine Befürchtungen sind nicht ganz unberechtigt.

    Die Treppe vom EG ins OG dient im Falle eines Brandes als Fluchtweg, d.h. sie hat (in der Schweiz) den Brandschutzrichtlinien bzw. -normen der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) zu entsprechen.  Diese definiert u.a. auch die Mindest- bzw. Maximalmasse für Steigungen (s) und Auftrittstiefen (a).

    ...Und hier kommt der Bock: Die "Auftrittstiefe" ist ein Längenmass und wird jeweils von Vorderkant Stufe bis zur nächsten Voderkant Stufe gemessen, d.h. "Auftrittstiefe" und Tiefe der Stufenfläche sind nicht dasselbe...

    Anbei die Formeln (in cm) (Quelle: Flucht- und Rettungswege - VKF, ...Seite 24 😉 )

    Schrittmass-Formel: 2s + a = 63 (Toleranz: 62 - 65), deine Treppe: 2 x 18 + 25 = 61 = ungenügend

    Sicherheits-Formel: s + a = 46 (Toleranz: 45 - 47,  deine Treppe: 18 + 25 = 43 = ungenügend

    Stufenhöhe: s = 17 (Toleranz: 15 - 18), deine Treppe 18,1 = ok

  4. fipsli221 Beiträge7. Oktober 2016
    Ich bin der Meinung, die Treppe geht so in Ordnung.

    @torte hat recht, bei der Berechnung Schrittmassformel nimmt man die Auftrittstiefe. Mit 61 ist die aber nicht weit vom ideal von 63 entfernt. 

    Im Bereich Wohnen gibt es in den VKF- Brandschutzrichtlinien keine Vorgaben innerhalb einer Nutzungseinheit.

    Unter 3.2.2 Abs. 3 steht dort:

    An Treppen innerhalb der Nutzungseinheit werden keine Anforderungen gestellt.

    Somit alles i.O.

    Gruss 

    fipsli

  5. dave2150 Beiträge9. Oktober 2016
    Mir wäre ein Auftritt von 25 cm klar zu wenig, unabhängig vom Anzug, ausser alle Hausbewohner haben kleine Füsse. Ich finde zudem die Wendelung um die Ecke nicht sehr praktisch. 18..1 cm Stufenhöhe finde ich gerade noch ok.

    Die minimalistische Treppe steht meines Erachtens etwas im Widerspruch zur ansonsten üppigen Grundfläche eures Hauses.

    Wir planen in unserem neuen Haus L-förmige Treppen. Die Stufen haben a=28 (30 mit Anzug) und s=17.00 (EG/OG) resp. 17.50 (UG/EG). In der Ecke werden wir keine Stufen sondern ein Podest haben.

    Wenn irgendwie möglich (Grundriss OG? Geschosshöhe?), würde ich versuchen, den Treppenlauf im OG um ca. eine Tritttiefe auszudehnen. Schade passt es dann aber nicht mehr zur unteren Treppe.

    Gruess
    Dave


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