Ich bin mir nicht ganz sicher: Wird der Kauf eines Grundstücks im Grundbuch nach Vertragsunterschreibung beim Notar oder erst bei erfolgter Bezahlung vorgenommen?
Der Vetrag ist der Rechtsgrund für die Eintragung im GB.
Dafür muss man eine Anmeldung für die Eintragung im GB abgeben. Dann wird das ins Tagebuch geschrieben und irgendwann ins Hauptbuch.(Heute nicht mehr so klassisch mit dem Zeitabstand). Die dingliche Wirkung fällt aber auf das Datum des Tagebucheintrages zurück.
Das mit der Bezahlung ist ja eure Sache, wie ihr es regelt, könnt ihr auch im Vertrag schreiben, wie das ablaufen soll.
Wenn bei der Unterzeichnung schon bezahlt (Bestätigung Verkäufer) wurde, dann wird sofort eingetragen. Wenn später bezahlt wird, erfolgt der Eintrag normalerweise erst nach der Bezahlungsbestätigung durch den Verkäufer.
Massgebend für die Handänderungsgebühren/steuern ist das Datum der Vertragsunterzeichnung.
Bei uns wurde im Vertrag festgehalten dass die Eintragung im Grundbuch erst nach erfolgter Bezahlung vorgenommen wird. Zwar wurden wir nach Vertrag Eigentümer des Grundstückes, aber die Eintragung erfolgte dann erst nachdem wir den Preis bezahlt hatten.
Wenn bei der Unterzeichnung schon bezahlt (Bestätigung Verkäufer) wurde, dann wird sofort eingetragen. Wenn später bezahlt wird, erfolgt der Eintrag normalerweise erst nach der Bezahlungsbestätigung durch den Verkäufer.
ist so einfach nicht richtig. Den Grundbuchverwalter interessiert nicht, ob das Grundstück bezahlt wurde. Er trägt jede notarielle Urkunde (Kaufvertrag) nach deren Anmeldung sowie der Bezahlung der Staatsabgabe und Grundbuchgebühr im Grundbuch ein.
ist so einfach nicht richtig. Den Grundbuchverwalter interessiert nicht, ob das Grundstück bezahlt wurde. Er trägt jede notarielle Urkunde (Kaufvertrag) nach deren Anmeldung sowie der Bezahlung der Staatsabgabe und Grundbuchgebühr im Grundbuch ein.
Der Eintrag des Eigentums im Grundbuch hat nichts mit dem Eintrag der Urkunde im Journal zu tun.
Der Eintrag des Eigentums im Grundbuch hat nichts mit dem Eintrag der Urkunde im Journal zu tun.
ach, sind wir doch nicht pingelig. Es gibt ein Grundbuch - und dies ist schlussendlich relevant. Ob da und wann, aus welchen Gründen auch immer, noch hunderte von Journals oder Tagebücher geführt werden ist nicht von Bedeutung und erhöht allenfalls und dummerweise nur die Kosten und Gebühren. Urkunde vom Notar - Grundbuch - alles andere ist unnötig!
Ihr solltet euch aber bewusst sein, dass rein rechtlich die dingliche Wirkung des Eintrages auf den Tagebucheintrag zurückgeführt wird, von daher hat der Tagebucheintrag schon seine gewisse Bedeutung, auch wenn heute immer mehr alles zusammenfällt /emoticons/default_wink.png