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Grundstückgewinnsteuer

2Antworten1’297Aufrufevon Man_Haus · 20. April 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Man_Haus27 Beiträge20. April 2013
    Hallo

    Uns wurde vom Grundbuch empfohlen, eine Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer und Sicherstellung dieser, in den Kaufvertrag zu integrieren. Fazit, wieder 4-6Wochen verzögerung. Was meint ihr dazu?

    Gruss


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  2. mablaser94 Beiträge20. April 2013
    Ja, auf jeden Fall machen! Wenn die Grundstückgewinnsteuer vom Verkäufer nicht bezahlt wird, haftet das Grundstück, welches ja dann dem Käufer gehört. Es besteht somit die Gefahr, dass zum Kaufpreis zusätzlich noch die Gewinnsteuer bezahlt werden muss.

  3. tommuller500 Beiträge20. April 2013
    Hallo Manu

    Das kommt auf den Kanton darauf an. Vielen Kanton z.B. der Kanton Zürich kennen ein gesetzliches Pfandrecht für die Grundstückgewinnsteuer. In einigen Kantonen fehlt jedoch diese gesetzliche Bestimmung (z.B. Kanton Aargau).

    Im Zweifel im Vertrag festhalten, erspart dir sicher einigen möglichen Ärger.

    Gruss

    Tom