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Verweigerung eines Kostenvoranschlags

2Antworten1’572Aufrufevon sternchen-nr1 · 24. April 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. sternchen-nr11 Beiträge24. April 2010
    Hallo,

    ich habe eine sehr dringende Frage und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann. Meine Mutter sitzt im Rollstuhl und wir wollen daher unser Bad behindertengerecht umbauen lassen. Wir waren nun bei einer Sanitärfirma, die sich in einer Zeitungannonce als Profis gepriesen haben. Wir haben zusammen mit einem Angestellten das Bad geplant, nun wurde uns ein Preis von 23.000 Euro präsentiert. Auch wenn wir mit einem höheren Betrag gerechnet haben, hat uns das wirklich umgehauen. Unser Bad ist nur 10 Quadratmeter groß und wir haben keinerlei Luxusamaturen oder Besonderheiten eingeplant. Da wir relativ verzweifelt über unsere derzeitige Badsituation sind (meine Mutter braucht dringend ein behindertengerechtes Bad), wollten wir dieses Angebot schon annehmen, baten allerdings um einen Kostenvoranschlag. Dieser wurde uns jedoch mit der Begründung, so etwas wäre bei ihnen nicht üblich, verweigert. Dies machte uns sehr stutzig, auch ihre Forderung bereits 50% bei Arbeitsbeginn zu zahlen finden wir sehr komisch. Wir zweifeln nun an ihrer Seriösität. Was haltet ihr davon? Danke im voraus für eure Meinungen!!!

  2. mpaxx1’174 Beiträge24. April 2010
    Fordert einfach von anderen Sanitärfirmen Offerten ein, dann lässt sich die Angelegenheit vergleichen. Grundsätzlich zahle ich erst, wenn eine Gegenleistung, sprich Material verbaut wurde.

    Die von dir angefragte Sanitärfirma scheint in der Tat suspekt, ich würde von ihr die Hände lassen.

    Gruss, mpaxx

  3. Pfälzer9’908 Beiträge24. April 2010 · bearbeitet
    Hallo sternchen Nr. 1.. Vorderpfälzerin..

    Willkommen im Forum.. und, wie mpaxx schon trefflich formulierte, Finger weg von solchen Anbietern!

    Ich lese diese Anzeige auch fast täglich, kann aber meist nur den Kopf schütteln, über die dort getätigten Aussagen.

    Grundlegend, das habt ihr ja schon erkannt, ist die Summe als solche nicht verkehrt, ggf. auch auch noch lange nicht passend. Entscheidend ist immer, wie solche Preisaussagen aufgebaut sind, was enthalten ist, insbesondere WAS NICHT ENTHALTEN IST, was sie bei passender Vertragsgestaltung sich für spätere, echte Abrechnungen noch offen halten. Dann kommt das sehr, sehr schnell über die Summe hinaus und Du kannst dagegen zudem noch nichts machen, da Du ggf. die Auftrag so erteilt hattest!

    Das Bad ist zudem sehr klein. Stimmt. Daher stellt sich auch die Frage, was dort alles umgebaut würde und ob dies überhaupt Behindertengerecht wäre? Hierzu gibt es ja passende Normvorschriften in der schönen Pfalz.... die wären dann auch einzuhalten, zumindest in 99% aller Fälle.

    Ist denn die Behinderung der Mutter Unfallbedingt, oder durch Alter, bzw. Krankheit ausgelöst?

    In 2008 hatte ich 2 Bäder ebenfalls Behindertengerecht sanieren können, wobei dies durch einen Unfall herbeigeführt wurde, womit die Versicherung des Unfallgegners diese Kosten, inkl. meinem Honorar für Planung und Überwachung, komplett getragen hat.

    Falls es so auch hier wäre, bitte dies zuerst abklären. Auch ggf. mit der Versicherung. Wenn nicht, ggf. einmal fragen, ob die Krankenversicherung evtl. einen Zuschuß geben würde?

    Wenn Du möchtest, kannst Du mir auch einmal das Angebot, bzw. die Skizze des Umbaues per Mail zukommen lassen. Sende Sie, wenn gewünscht an: architektur.4xb@t-online.de schaue sie gerne einmal unverbindlich an.