Nach langer Forum-Abstinenz und viel Umzugs-Stress leben wir mehr oder weniger glücklich auf unserer "Baustelle".
Nun muss ich wohl oder übel wieder einmal auf Wissen und euren Erfahrungen zurückgreifen.
Wir haben folgendes Problem:
Die Plättlileger-Firma hatte uns eine Fixpreis-Offerte gemacht, ohne Haftbrücke und ohne Silikonfuge.
Zudem hatten sie die Baustelle besichtigt, die 3 verschiedenen Platten gesehen und für gut befunden (Bodenplatten sind von einem Plattenhändler).
Ca 2 Monate im voraus wurde von mir persönlich der Zeitpunkt ihres Einsatzes gemäss Bauplan mitgeteilt.
Bei der Besprechung erhielt ich noch ein Blatt in die Hand gedrückt mit Beispielen von Lüftungsschächten für den Whirlpool. Kostenpunkt von 40.- bis ca 120.-, je nach Grösse.
Die Arbeiten konnten dann mit 1 Monat Verspätung begonnen werden, dafür mit einem trocknen und schönen Boden.
Während den Arbeiten wurde uns nebenbei gesagt, dass die schwarzen Bodenplatten im Bad "etwas schüsseln". Was das bedeutet und welche Konsequenzen das hat, wurde nicht erklärt, für uns schien trotzdem alles in Ordnung.
Weiter fragte der Angestellte, ob er die Platten für die Rollstuhlgängige Dusche zum Mosaik machen dürfe, ihm ginge die Arbeit dann leichter.
Hier muss man sagen, dass der Plättlileger selber den Untergrund der Dusche gemacht hat und die Rinne längs in der Mitte der Dusche ist. Trotzdem konnte er die Platten nicht am Stück verlegen...
Die Lüftungsschächte mussten 2 Tage vor Beginn der Arbeiten noch bestellt werden und es war nicht klar, von welchem Hersteller diese sein würden... (obwohl mind. 2 Monate vorher bekannt war, dass wir diese Schächte brauchen!)
Nun sieht es so aus:
- zusätzlich wurde auf der Rechnung die Haftbrücke verrechnet für ca 680.- (diese muss gemäss SIA Norm ausgeführt werden, wie das Plättligeschäft selber schreibt) Grund: der Putz an den Wänden sei extrem lose gewesen
- zusätzlich wurden Arbeitstunden wegen dem "Schüsseln" der Platten verrechnet über 80.-
- zusätzlich wurden Arbeitsstunden für das zuschneiden der Mosaikstücke verrechnet (das wir ja gar nicht wollten) über 160.-
- zusätzliche Arbeitstunden für Übergänge/Böden schleifen, ca 240.-
- die Lüftungsschächte. Kosten für 2 Stück 730.- plus Arbeit 310.- /emoticons/default_additional/210.gif
Nach unserer Meinung sollen wir nun über 2100.- mehr für Material und Arbeit bezahlen, die nicht offeriert und nicht mit uns besprochen wurden.
Was vorallen ärgert; der Angestellte stand so oder so auf der Baustelle herum, ob er nun Mosaikteile bearbeitet oder nicht der Chef machte alle Stunde eine Kaffeepause und kam so auch kaum voran (die Gipser konnten so lange auch nichts machen) und uns wurde kein Wort über die hohen zusätzlichen Kosten gesagt...
Pech war dann auch noch, dass der Archi sich so über diese Rechnung ärgerte, dass er sie nicht an uns weiter leitete.
So bekam ich vom Plättligeschäft direkt eine Aufforderung, die Rechnung bald zu bezahlen. Bis wir das mit dem Archi besprochen hatten, verging viel Zeit und wir haben vorerst rund 1000.- nicht bezahlt.
Zudem sei zu sagen, dass die Riemchen-Ecke in unserer Stube nicht nach unserem Wunsch angebracht wurde. Trotzdem bezahlten wir den ganzen (horrenten) Preis in bar und akzeptierten die Arbeit.
Kann uns jemand sagen, wie unsere rechtliche Situation aussieht? Ich denke, dass wir die 1000.- nicht auch noch zu bezahlen haben, da wir uns eigentlich auf die Offerte verlassen dürften, oder?
Lasse dies doch von Deinem Architekten klären. Der weiss um die Sitution und er sollte auch wissen, wie er zu argumentieren hätte um die Sache zu erledigen.
Wir kennen zudem nicht evtl. geführte Gespräche... damit meine ich also nicht die mit Dir, sondern evtl. mit dem Architekten...sofern geführt?
Er hätte den Auftrag, mit dem Ausschluss der Grundierung so nie vergeben dürfen. Dies gehört als grundlegende Vorarbeit zum Gewerk.
Wie es scheint, wurde dies aber wohl so gemacht.
Die Lüftungsschächte musst Du natürlich zahlen, da sie ja "leider nicht in der Offerte enthalten waren"... es sei denn, die Preise wären nun total überrissen...dann würde ich dies ablehnen. Dies hätte ja aber eigentlich nicht passieren sollen... da Du Dich ja sicher noch an meine mehrmaligen, eindringlichen Aufforderungen im Seminar erinnern wirst...ALLES schriftlich zu machen.. zu fordern...oder ein Protokoll zu erstellen..
Ich wünsche Dir viel Erfolg... Also, gehe zum Architekten und besprich es mit ihm... er sollte dann leicht die passenden Argumente finden und ein entsprechendes Schreiben versenden können, das den Sachverhalt klarstellen wird.
Ja das ist so eine Sache mit dem Architekten: er hat bereits ein Telefonat mit der Dame geführt, die uns diese Rechnung ausgestellt hat
(wir kennen sie auch und das Verhältnis war grundsätzlich gut, bis zu dieser Rechnung...)
Leider hat der Archi ihr gesagt, dass sie mit uns telefonieren soll um das zu klären. *autsch*
Statt bald anzurufen hat sie nun 1,5 Monate später ein Mail geschickt und uns freundlich aufgefordert, den restlichen Betrag zu bezahlen...
Sie schreibt im Mail von Fairness und so, aber wir wollen auch "Fairness" und eine Abrechnung die der Offerte entspricht!
Also werde ich Morgen den Archi auf den Punkt mit der Grundierung ansprechen, aber ich sehe seine Reaktion jetzt schon.
In letzer Zeit ist er sehr angespannt und lässt kaum mit sich diskutieren und es sind ihm seit Weihnachten 2-3 Fehler passiert, die ihn nun etwas kosten...
Übrigens haben wie ansonsten zu 99% alles schriftlich verlangt und sind nicht auf "Handschlag-Verträge" eingegangen, wie das der Archi sonst so macht!!! ;-)
Bleibt nun die Frage: müssen wir die Kosten für die Grundierung übernehmen oder nicht, rechtlich gesehen?
Übrigens haben wie ansonsten zu 99% alles schriftlich verlangt und sind nicht auf "Handschlag-Verträge" eingegangen, wie das der Archi sonst so macht!!! ;-)
Grüesslis DoPas
Guten Morgen Doris
Das ist schön zu wissen....prima!
Die Grundierung hätte man grundsätzlich vorsehen müssen...denn der in der Schweiz verwendete Grundputz neigt immer zum absanden...je nach dem, wie er erstellt wurde. Ich kenne nun nicht den Auftrag aus der Offerte und den genauen Text für diese Position.. er hätte, wenn es nach Ausmass vereinbart war...dann auch im Preis enthalten sein müssen...wäre also zu zahlen gewesen. Man kann dies allerdings für seine Bauherren auch völlig anderst formulieren, sodass diese Leistung (warum auch immer diese nicht direkt dabei war... da gäbe es denn auch mehere Gründe dafür) letztlch dann inklusive wäre.
Es wird also nichts übrig bleiben, als den Sachverhalt dazu mit den Beteiligten zu besprechen und zu klären, weshalb dies so gelaufen ist. Zudem wäre dies ja nicht er einzige Punkt... wer hat denn den Auftrag zum anbringen der Grundierung nun letztlich erteilt...wenn dies schon nicht im Auftrag war? Wenn er das selbst machte, ohne Auftrag, dann ist es auch gänzlich sein Problem. Wenn Dein Architekt den Auftrag erteilt hat, dann musst Du dies letztlich zahlen, falls Du keinen entsprechenden Passus im Architektenvertrag ausgeschlossen hättest.... Musst mal nachschauen.
Anscheinend hat die Plattenleger-Dame ein kleines Problem, sich richtig an Gespräche und Abmachungen zu erinnern.
Trotz Telefonat mit dem Archi und der Abmachung, dass am kommenden Montag alles besprochen wird, hat sie uns "hintenrum" noch schnell eine Mail geschickt mit der Aufforderung, den restlichen Betrag UND 5% Zins zu bezahlen. Absolute Unverschämtheit; sie hat dabei auch noch mit dem Handwerkerpfandrecht gedroht.
Nun ist der Zug defintiv abgefahren, wir lassen uns doch nicht erpressen!!!
Ich habe ihr eine kurze Antwort geschrieben, emotionslos, einfach damit etwas Schriftliches von uns an sie vorhanden ist, falls es hart auf hart kommt.
Habe darin geschrieben, dass wir auf das Gespräch am Montag verweisen und für uns die Rechnung beglichen sei, insbesondere da wir trotz unversierten Rapporten und Arbeiten die ohne unsere Zustimmung/Information erfolgen, bereits 1000.- zuviel bezahlt haben.
Mal sehen was als nächstes kommt.
Der Archi wollte sie aus dem eigenen Sack bezahlen, damit Ruhe ist, aber das bin ich ein enormer "Prinzip-mensch":
Ein Handwerker kann einem doch nicht einfach "erpressen", damit man Dinge bezahlt, die man weder bestellt noch denen man zugestimmt hat!
(Zudem glaube ich kaum, dass die Firma einen Eintrag machen kann, das Geld wird ja unrechtmässig gefordert...)
Bin gespannt, ob noch jemand so einen Fall erlebt hat und sich hier dazu äussern möchte!?
als Plattenleger ist es mir neu das man auf Putz Haftgrund verwendet... Putz ist ein saugender Untergrund und wird daher "nur" mit einer Grundierung (bei Gipsputz) versehen. Sollte wie oben erwähnt der Putz lose sein so muss er erneuert werden... Ausserdem wird bei einem Mehraufwand der Architekt hinzugezogen und die Mehrkosten separat nachofferiert.
Der Archi hat sich doch tatsächlich "weichklopfen lassen" und hat den grössten Teil des geforderten Betrages aus eigenem Sack bezahlt und dafür eine Verzichtserklärung für die restlichen paar Fränkli bekommen... Pffff.... /emoticons/default_additional/134.gif
Äxgüsi, aber die ganze Situation war wirklich nur lachhaft.
Das Schönste wird ja bei der Hausabnahme noch kommen; die suuper-teuren Lüftungsgitter sind nämlich schon hinüber, aus irgendeinem Grund hat es da Flecken daruf, sieht aus wie Rost. Inakzeptabel.
Entweder ist es die Qualität oder vielleicht hat eine der Putzfrauen mir einem scharfen Mittel darübergewischt, keine Ahnung. Alles putzen und reinigen hat nichts genutzt...
@Knödel: Wortwörtlich stand in der Rechnung "Erstellen einer Haftbrücke zur Aufnahme des Belages" für 159m2 zu 674 Franken...
Dazu habe ich dir dieses Bild... ich mag mich erinnern, dass ich mich damals darüber gewundert habe, warum der Boden so glänzt.