für unser Luxhaus Fertighaus sind nun endlich alle Formalitäten erledigt und nachdem die Kampfmittelüberprüfung erfolgreich verlaufen ist kann es losgehen.
Ich habe aktuell diese Herausforderung: wir haben den Bau mit einer Bodenplatte geplant. In der Leistungsbeschreibung sind auch Erdarbeiten enthalten - allerdings nur das Abtragen von 30 cm Mutterboden und das Einbringen von nur ! 10 cm Kies- bzw. Schotterschicht. Laut Gutachten haben wir eine 50 cm. Mutterbodenschicht und sollen diese auch abtragen und mit mehr als 50 cm Kies auffüllen.
Ist das seriös? Ist es normal, daß die Bodenplattenangebote nicht alles abdecken? Sollen wir uns jetzt ein erweitertes Angebot erstellen lassen -Wird da korrekt gerechnet? oder einen anderen Tiefbauer beauftragen und versuchen die Erdbaukosten vom Bodenplattenvertrag abzuziehen?
nein, seriös ist anders... aber dafür war das Luxhaus-Paket sicherlich günstig.
Wer führt denn die Bodenplatte aus? Luxhaus oder Du (also im Vertragstext: bauseitige Leistung)?
Wer hat sie geplant und wer hat ein Bodengutachten anfertigen lassen? Keiner? Wenn doch, stand es dort schon drin und hätte bei der Planung beachtet werden müssen, ebenso wie bei der Ausschreibung für diese Bauleistung.
Zudem ist bei uns eine 15 cm starke Drainagschotterschicht Standardvorgabe. Mit den 10 kann man leben, wenn der Boden sehr duchlässig, steinig oder es eine sehr durchlässige Sandsicht wäre. Wobei die 5 cm nun aber keinen riesigen Preisunterschied bedeuten.
Also stellt sich einem doch die Gretchenfrage: Warum kam das Gutachten nun erst zu dem Schluss, dass 50cm abgetragen werden müssen?
Wenn Lushaus dies seriös, unter Beachtung eines vorab veranlassten Bodengutachtens, geplant hätte, wäre auch die Ausschreibung und somit der Preis korrekt gewesen. Da solltest Du nochmals intensiv nachhaken.
Du hättest immer mehrere Angebot einholen sollen. Abgesehen von dem Mehraushub und somit Mehrauffüllung, wird Dir Luxhaus doch wohl auch noch eine erforderliche Bodendrucklast vorgegeben haben? Dies ist ja beim einfüllen und verdichten noch nachzuweisen und, wenn vertraglich vereinbart, auch per Lastplattenversuch nachzuweisen. Sind/wären denn zumindest diese Kosten im Angebot des Tiefbauers enthalten gewesen? Umsonst macht dies ja keiner.