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Dringend: Rg. um 70% teurer!!!

8Antworten2’821Aufrufevon Andi84 · 20. Oktober 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Andi8426 Beiträge20. Oktober 2008
    Hallo zusammen

    Ich hätte ein dringendes Anliegen. Ich weiss, dass es evtl. schon ältere Themen gibt, habe aber auf die Schnelle nichts passendes gefunden.

    Wir hatten von unserem Zimmermann eine Offerte. Diese lag für Anschlussarbeiten an die Brandmauer etc. bei rund Fr. 9500.--. Die Rechnung ist nun aber auf 16800.-- gekommen.

    Kann ich mich dagegen wehren? Dachte, dass +/- 10-20% maximal sein dürften, oder? Allerdings habe ich auf der Offerte nun folgenden Satz gelesen: "Die Ausführung erfolgt nach Aufwand in Regie".

    Kann ich mich bei dieser Preisdifferenz trotzdem dagegen wehren???

    Danke für Eure Antworten!

    Grüsse, Andi

  2. wellingtonia2’316 Beiträge20. Oktober 2008
    Hallo andi

    Hattest du noch Konkurrenzofferten ?

    Wenn dein Zimmermann gemerkt hat dass dein Preisrahmen begrenzt ist, kann er dir mit einer solchen Offerte den Auftrag "entlocken" ohne das du im Nachhinein viel dagegen machen kannst.

    Mit einer Konkurrenzofferte kannst du bei grosser Differenz bei Ihm wegen Unverhältnissmässigkeit eine Preisreduktion verlangen.

    Durch den Nachsatz in der Offerte muss er jedoch nicht darauf eingehen.

    Andy

  3. Andi8426 Beiträge20. Oktober 2008
    Hoi Andy

    Ja, ich hatte noch Konkurrenzofferten, welche in etwa zwischen den beiden Preisen lagen (habs im Moment nur noch im Kopf).

    Dann muss ich also in den sauren Apfel beissen und Lehrgeld zahlen.

    Schade, denn dies ist wohl nicht gerade die beste Werbung für ein Unternehmen. Denn so hätte ich ja eigentlich gar keine Offerte gebraucht und hätte einfach sagen können, dass sie einfach etwas wursteln sollen.

    Die Preisdifferenz ist übrigens hauptsächlich durch mehr Arbeitsstunden entstanden (über die Hälfte mehr als veranschlagt, zum Teil das doppelte) und auch durch höhere Materialkosten als offeriert.

    Grüsse, Andi

  4. Pippen2’281 Beiträge20. Oktober 2008
    @Andi

    In Zukunft würde ich bei Offerten immer auf Pauschalen bestehen.

  5. Andi8426 Beiträge20. Oktober 2008
    ja, werde ich sicherlich machen. Obwohl der Umbau nun von statten ist. War der einzige Handwerker, bei dem wir eine Reklamation hatten. Von da her müssen wir dies leider unter Lehrgeld abtun. In Zukunft wissen wir es...

  6. mbaum583 Beiträge21. Oktober 2008
    Ich würde es zumindest mal auf ein Gespräch mit dem Handwerker ankommen lassen. Grundsätzlich ist eine Abrechnung nach Regie immer "anfechtbar", zumindest, wenn ihr keine Regierapporte unterschrieben hat. Das weiss auch der Handwerker und wird sich ggf. entgegenkommend zeigen um umstandslos zu Geld zu kommen. Viele Handwerker versuchen's einfach mal mit saftigen Aufschlägen, wenn man so dumm ist, Regieverträge zu unterschreiben. Hab den Fehler auch mal gemacht....

  7. Pfälzer9’908 Beiträge21. Oktober 2008
    Hallo zusammen

    Allerdings habe ich auf der Offerte nun folgenden Satz gelesen: "Die Ausführung erfolgt nach Aufwand in Regie".

    Grüsse, Andi
    Hallo Andi84,

    dies ist genau der "Freibrief-Satz", welcher bei vorsichtiger Unterschätzung und somit erhöhter Auftragschance, erst einmal den Auftrag sichert, Mitbewerber ausschaltet (ggf. waren die in den Preisen realistischer) und anschließend viele Möglichkeiten eröffnet.

    So etwas sollte man eigentlich nie unterschreiben. Oder zumindest klar zu verstehen geben, dass dies auf keinen Fall mehr werden dürfe, günstiger immer.....

    In Deinem Fall würde ich aber, gerade wegen der hohen Überschreitung das Gespräch suchen und dem Handwerker erklären, dass dies außerhalb jeglicher Preisschätzung liege, Du dachtest er sei ein guter Handwerker, welcher auch korrekte Angebote erstelle. Bei dieser Summe hättest Du niemals den Auftrag erteilt.

    Auch hätte er Dich, bei erkennen seiner falschen Preiseinschätzung, umgehend über die höheren Kosten informieren müssen, was er (ggf. aus gutem Grund?) aber unterlassen hat und somit auch für einen Teil des Betrages selbstverschuldend haftet.

    Gruß vom Pfälzer

  8. Andi8426 Beiträge22. Oktober 2008
    Handwerker stellt auf stur. Aufwand sei halt nach Regie. Es täte ihm zwar leid, dass er sich beim Aufwand verschätzt habe, aber der Aufwand sei halt gegeben. Er sehe deshalb nicht ein, den Rechnungsbetrag anzupassen. Die Arbeiter hätten halt so lange gehabt und diese müsse er ja auch zahlen...

    Auch hätte er auf meinen Wunsch mehr Material geliefert (105 m Holzbalken abgelängt, die aber auf der Rechnung auch separat aufgelistet sind und Fr. 1000.-- ausmachen....)

    Naja, werde nie mehr Regieverträge unterschreiben. Muss aber auch ehrlich sein, dass ich diesem Satz zu wenig Beachtung geschenkt habe. Der Handwerker war 2 Mal auf der Baustelle. Das eine Mal sogar mit jemandem von der Gemeinde, um sicherlich alle Brandschutzvorschriften einzuhalten. Ausserdem ist er noch Friedensrichter im Nebenamt. Ging deshalb von grosser Seriosität aus...

    Also, ich werde in den sauren Apfel beissen müssen. Wenn aber jemand mal einen Tipp braucht in der Umgebung Rothrist/Murgenthal zu bauen, kann er sich gerne an mich wenden.

    Grüsse

  9. Pfälzer9’908 Beiträge22. Oktober 2008
    Naja, werde nie mehr Regieverträge unterschreiben. Muss aber auch ehrlich sein, dass ich diesem Satz zu wenig Beachtung geschenkt habe.

    Grüsse
    Hallo Andi84,

    das wird sich unter Umständen nicht immer vermeiden lassen, da es auch Arbeiten gibt, welche sich in der Tat schlecht bis sehr schlecht ein- bzw. abschätzen lassen.

    Es ist auch nicht grundlegend falsch, nur musst Du in einem solchen Falle einfach den "Deckel" darauf machen. Aufträge erteilst Du schriftlich, wenn mündlich besprochen folgt eine Bestätigung von Dir, dass Du der Ausführung zustimmst, die Kosten nach unterzeichneten Rapportzetteln, oder aufgemessenen Stücklisten verrechnet werden, die Höchstsumme der Schätzung aber nicht überschritten werden dürfe!

    Wenn er dann den Auftrag annimmt, ist zumindest die Höchstsumme begrenzt.

    Gruß vom Pfälzer