SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Vertrag Verpfändung PK für bessere Konditionen 2.Hypo

6Antworten2’397Aufrufevon Zuger73 · 24. Januar 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Zuger73430 Beiträge24. Januar 2011
    Wir sind dabei, die Verträge mit der Bank zu unterzeichnen und habe diese im WE studiert.

    Nun wollen wir die PK als Sicherheit für die 2.Hypo verpfänden, damit wir dadurch bessere Konditionen bekommen. Die PK wird nicht für das EK benötigt, d.h. die 20% EK kommen aus anderen Quellen.

    Laut Verpfändungsvertrag bezieht sich dieser aber nicht spezifisch auf die 2.Hypo, sondern auf alle Hypotheken. Zudem ist weder Höhe, Laufzeit noch Amortisation geregelt.

    Unser Berater bei der Bank meinte dazu, dass diese Verträge Standard sind und immer benutzt werden. Eine Anpassung ist generell nicht möglich.

    Er hat uns per Mail folgendes bestätigt:

    …Ich bestätige Ihnen, dass die Verpfändung des PK-Guthabens nur die 2. Hypothek betrifft. Bei Rückzahlung der 2. Hypothek wird die Verpfändung aufgehoben.

    Mit der Verpfändung des PK-Guthabens gewähren wir Ihnen die 2. Hypothek zu Konditionen der 1. Hypothek. Die 2. Hypothek kann auch als Festhypothek beansprucht werden…
    Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Ist das wirklich so üblich?

  2. Gelöschtes Mitglied 763324. Januar 2011
    Unsere Bank wollte zuerst auch die zukünftigen Einzahlungen verpfänden, wir haben da einen Riegel vorgeschoben und verlangt, dass nur Betrag x verpfändet wird und der Rest frei bleibt. Ging ohne Probleme. Grundsätzlich ist es so, die Bank nimmt was sie kriegt,auch wenn es fast keinen Sinn macht.

  3. Zuger73430 Beiträge24. Januar 2011
    Es scheint fast so, als ob das die gängige Vorgehensweise bei den Banken ist. Habe mich etwas umgehört...

    Das Vertrauensverhältnis gegenüber der Bank ist dabei entscheidend.

  4. Markus6920 Beiträge29. Januar 2011 · bearbeitet
    Also ich bin erstaunt über deine Bank. Wenn du die 20 % EK ja selbst besorgst (egal von wem), gibts ja gar nichts einzupfänden. Und das ist alter Kaffee mit 1. +2. Hypothek. Meine Bank hat mir alles als 1. Hypothek angeboten. Sprich nochmals mit deiner Bank. Und ich kann meinem Vorredner zur beipflichten. Nur die Summe verpfänden, für welche man auch eine Hypothek erhält. Die Bank will sich einfach absichern. Beim Fall der Fälle holt Sie mal deine ganze PK ab. Erst danach wird bei der Bank nachgedacht. Nach dem Motto: Sicher ist sicher.

  5. booker1’201 Beiträge29. Januar 2011
    Hallo

    Bei uns wollte die Bank gemäss Vertrag erst auch alles. Der Berater meiner PK hat mir dann geraten den Betrag zu limitieren auf eben die Höhe des Betrages der 2. Hypo. Dies wurde dann auch so akzeptiert seitens Bank. Und wir erhielten die 2. Hypo zum Satz der 1.

  6. Walter600 Beiträge29. Januar 2011
    Wir bekommen die 1. und die 2. Hypothek zum gleichen Zins. Ohne Verpfändungen. Da aber die Tragbarkeit mit den langfristigen Zinsen gerade so geht, werden wir die 3.Säule vepfänden. Somit bleibt die PK unberührt. Das EK kommt Cash von den Sparkonten.

    Ich würde die PK nicht anrühren. Und nein, wir sind keine Spietzenverdiener. Wir haben gerade so den schweizer Medianlohn.

    Gruss Walter

  7. VanTor256 Beiträge29. Januar 2011
    Hallo

    Auch wir bekommen die Hypotheken zu gleichen Konditionen. Wir haben uns ebenfalls klar gegen die Verpfändung der PK entschieden. Die 3. Säule benutzen wir zur Amortisation.

    Gruss von VanTor