mal angenommen, die PK besteht zu einem guten teil aus überobligatorischem: Welcher Topf wird dann angezapft, wenn man einen Teil der PK bezieht? Der obligatorische Teil bei der PK ist ja recht atraktiv, bei überobligatorischen könnte man hingegen mal drüber nachdenken (kein Mindestzins, mieser Umwandlungsatz) Evtl fährt man da besser, wenn man einfach mit der PK die zweite Hypo stark verringert oder gar wegmacht, die gesparten Zinsen und Amortiastaionen dann zur Seite legt und ein paar Jahre später als EK in ein kleines Renditeobjekt steckt zum Vermieten. Wäre aber nur dann sinnvoll, wenn das wirlich zuerst vom überobligatorischen genommen wird.
Diese Frage musst Du Deiner Pensionskasse stellen, da der Vorbezug je nach Kasse unterschiedlich behandelt wird.
Wir (arbeite selber bei einer PK) belasten den Vorbezug anteilsmässig dem obligatorischen BVG-Altersguthaben im Verhältnis zwischen dem obligatorischen Altersguthaben
und dem gesamten Altersguthaben.
Beispiel:
Gesamtes Altersguthaben 100'000.-
davon oblig. BVG 50'000.- (= 50% vom gesamten Altersguthaben)
Vorbezug 20'000.-
Demnach werden CHF 10'000.- vom obligatorischen Altersguthaben in Abzug gebracht.
Aber wie gesagt, es gibt in diesem Sinne keine gesetzlichen Vorschriften, so dass nicht alle Kassen dasselbe "System" anwenden.