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Welche Topf wir genau beim PK Bezug angezapft?

1Antwort2’389Aufrufevon pulsedriver · 17. Oktober 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. pulsedriver525 Beiträge17. Oktober 2012 · bearbeitet
    Hallo zusammen,

    mal angenommen, die PK besteht zu einem guten teil aus überobligatorischem: Welcher Topf wird dann angezapft, wenn man einen Teil der PK bezieht? Der obligatorische Teil bei der PK ist ja recht atraktiv, bei überobligatorischen könnte man hingegen mal drüber nachdenken (kein Mindestzins, mieser Umwandlungsatz) Evtl fährt man da besser, wenn man einfach mit der PK die zweite Hypo stark verringert oder gar wegmacht, die gesparten Zinsen und Amortiastaionen dann zur Seite legt und ein paar Jahre später als EK in ein kleines Renditeobjekt steckt zum Vermieten. Wäre aber nur dann sinnvoll, wenn das wirlich zuerst vom überobligatorischen genommen wird.

  2. Coagula3 Beiträge18. Oktober 2012
    Hallo pulsedriver

    Diese Frage musst Du Deiner Pensionskasse stellen, da der Vorbezug je nach Kasse unterschiedlich behandelt wird.

    Wir (arbeite selber bei einer PK) belasten den Vorbezug anteilsmässig dem obligatorischen BVG-Altersguthaben im Verhältnis zwischen dem obligatorischen Altersguthaben

    und dem gesamten Altersguthaben.

    Beispiel:

    Gesamtes Altersguthaben 100'000.-

    davon oblig. BVG 50'000.- (= 50% vom gesamten Altersguthaben)

    Vorbezug 20'000.-

    Demnach werden CHF 10'000.- vom obligatorischen Altersguthaben in Abzug gebracht.

    Aber wie gesagt, es gibt in diesem Sinne keine gesetzlichen Vorschriften, so dass nicht alle Kassen dasselbe "System" anwenden.

    Gruss

    Coa