Folgender Sachverhalt: wir wollen unsere Wohnung via Pensionskassen Hypothek und Eigenkapital finanzieren. Zum Notartermin (Eigentumsübertragung) müssen wir ein Zahlungsversprechen mitbringen.
Nun schlägt die PK vor, dass wir unser EK vorab an sie überweisen und sie dann ein Zahlungsversprechen über den Gesamtbetrag (EK und Hypothekarbetrag) ausstellt. Ist dies ein übliches Vorgehen?
Die Handhabung wie Du Sie beschrieben hast, ist üblich und macht Sinn.
Denn der Verkäufer möchte natürlich per Eigentumsübertragung den Kaufpreis sichergestellt (bezahlt) wissen, dies geschieht über die Aushändigung des unwiderrufl. Zahlungsversprechen. Wenn die Pensionskasse nicht über den ganzen Gegenwert des Kaufpreises verfügt, werden sie auch weniger bestätigen (logisch). Der Rest müsste von der oder den Guthabenbanken kommen. Ist kompliziert (für Dich, die einzelnen Institute und den Verkäufer auch irgendiwe seltsam) und zudem aufwändig... sprich unsinnig!
Habe ich dann auch eine Sicherheit gegenüber der Pensionskasse, wenn ich denen meine Eigenkapital vorab überweise? Oder sind meine Befürchtungen hier unbegründet, da es sich um eine PK handelt, die mein Geld schon nicht unterschlagen werden?