Wir ziehen in einigen Wochen in unser Haus und ich wollte mal bei Euch nachfragen wie Ihr das so mit den Versicherungen gehandhabt habt.
Die Gebäudeversicherung ist ja klar, aber wie sieht es aus mit der Hausrat zum Beispiel ? Wir haben relativ viel Glas - zahlt bei Euch die Hausratversicherung bei selbst verursachten bzw. durch Kinder verursachte Schäden (am eigenen Eigentum) ?
Bei uns am Haus vorbei führt ein beliebter Wanderweg, an dem auch Pilger vorbeiziehen. Da die Strasse kein Trottoir hat werden bestimmt Leute über unseren Parkplatz der STrasse entlang laufen. Wenn sich da nun einer ein Bein bricht brauche ich eine ...... versicherung. Wo habt Ihr diese abgeschlossen ?
Wichtig ist die Hausversicherung (wg. Wasser). Feuer ist meist bei der Kant. Gebäudeversicherung. Aber Achtung: Je nach Kanton verschiedene Haftungsausschlüsse (so z.B. im Kt. FR: Küchen sind NICHT bei der Kant. Gebäudevers. versichert! Diese musste ich über eine entsprechende Erhöhung der Hausratsversicherung abdecken).
Am einfachsten die Gebäudeversicherung (Wasser) beim gleichen Versicherer wie der Hausrat versichern. Wichtig auch: Abchecken, dass der Passung "Mieterschäden" gestrichen wird.
Wir ziehen in einigen Wochen in unser Haus und ich wollte mal bei Euch nachfragen wie Ihr das so mit den Versicherungen gehandhabt habt.
Die Gebäudeversicherung ist ja klar, aber wie sieht es aus mit der Hausrat zum Beispiel ? Wir haben relativ viel Glas - zahlt bei Euch die Hausratversicherung bei selbst verursachten bzw. durch Kinder verursachte Schäden (am eigenen Eigentum) ?
Bei uns am Haus vorbei führt ein beliebter Wanderweg, an dem auch Pilger vorbeiziehen. Da die Strasse kein Trottoir hat werden bestimmt Leute über unseren Parkplatz der STrasse entlang laufen. Wenn sich da nun einer ein Bein bricht brauche ich eine ...... versicherung. Wo habt Ihr diese abgeschlossen ?
Braucht es sonst noch dringen was ?
zur glasversicherung: einfach folgenden einschluss vornehmen in deiner hausratversicherung;
gebäude- und mobiliarverglasungen inkl. lavabos in der regel ist dieses risiko ohne selbstbehalt. es ist dann auch
egal wer den glasschaden verursacht.
bezüglich parkplatz wäre eine gebäudehaftpflichtversicherung nötig. da du aber selber im haus wohnst, ist dieses risiko in der regel (schau mal in den allg. vertragsbestimmungen) in der privathaftpflichtversicherung gedeckt. wenn sich jemand ein bein bricht und man mangelnden unterhalt - z.b. im winter - geltend machen kann, kommt diese zum zug.