es werden jene Kosten/Bausumme versichert, welche benötigt würde um ein Gebäude (z.B. nach einem Brand) in derselben Art und Weise wieder aufzustellen. Zusätzlich werden auch irgendwelche Abbruch-/Aufräumarbeiten mitversichert.
Der Landpreis ist deshalb nicht in der Versicherungssumme enthalten.
Achtung: in einigen Kantonen gibt es sog. "Kantoale Gebäudeversicherungen". Hier kann die Gebäudeversicherungsgesellschaft nicht frei gewählt werden. Im Kanton Schwyz z.B. spielt aber der Markt. Hier kann man von all den bekannten Vers.gesellschaften Offerten einholen.
es werden jene Kosten/Bausumme versichert, welche benötigt würde um ein Gebäude (z.B. nach einem Brand) in derselben Art und Weise wieder aufzustellen. Zusätzlich werden auch irgendwelche Abbruch-/Aufräumarbeiten mitversichert.
Der Landpreis ist deshalb nicht in der Versicherungssumme enthalten.
Achtung: in einigen Kantonen gibt es sog. "Kantoale Gebäudeversicherungen". Hier kann die Gebäudeversicherungsgesellschaft nicht frei gewählt werden. Im Kanton Schwyz z.B. spielt aber der Markt. Hier kann man von all den bekannten Vers.gesellschaften Offerten einholen.
Gruss,
Bei uns spielt kein Markt, zum Glück, denn sonst kommt es noch so heraus wie beim liberalisierten Strommarkt. Nein danke.
Wir im Aargau müssen bei dem AVA versichern (kant. Gebäudeversicherung)
Die Jahresprämie für Gebäude mit normalem Feuerrisiko betragen 0.43 promille des Versicherungswertes. ( Kt. Aargau)
Also bei einem Versicherungswert von 600000 Fr. (Nur Gebäude) ist die Prämie 258 Fr..
Ich glaub, da kann man nicht klagen, wenn ich nur an die Autoversicherung oder Hausrat oder anderes denke.
Ich würde bei der Gebäudeversicherung darauf achten, dass "Gebäude-Wasser" auch versichert ist. Die Normale Gebäudeversicherung dekt nur Wasser das von Aussen eindringt (z. Bsp. durch ein Dachfenster), nicht aber einen Wasserrohrbruch, verstopfter Abfluss o.Ä. im Haus.
Bei uns im Ag ist die Wasserversicherung mehr oder weniger gleich hoch wie die Gebäudeversicherung.
Wir haben auch den Betrag für Aufräumarbeiten erhöht, denn der ist etwas tief gehalten.
Ausser den Kantonen Appenzell Innerroden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis haben alle Kantone eine kantonale Gebäudeversicherung.
Also Rohbruch ect, ist bei uns in der Hausrat, auch wenn mal was mit der Bodenheizung wäre.
Uns hat der von der Gebäudeversicherung erklärt, dass bei ihnen alles Versichert ist, dass mit der Natur zusammenhängt, dh Überschwemmung, Erdbeben ect...
Also Rohbruch ect, ist bei uns in der Hausrat, auch wenn mal was mit der Bodenheizung wäre.
Uns hat der von der Gebäudeversicherung erklärt, dass bei ihnen alles Versichert ist, dass mit der Natur zusammenhängt, dh Überschwemmung, Erdbeben ect...
Nicht alle kantonalen Gebäudeversicherungen bieten die Deckung bei Gebäudewasser an. In diesem Fall ist es sinnvoll dies bei einer anderen privaten Versicherung (z.Bsp. Hausrat) zu versichern.
Aber Achtung, es geht nicht um Wasserschäden am Mobiliar sondern am Gebäude, ist also eine separate Versicherung!
Gleiches gilt für die Hausratversicherung bei Erdbeben. Nur das Mobiliar ist versichert! Die Versicherung der Schäden an Gebäuden ist (im Moment noch) mangelhaft, resp. es gibt nur einen Solidaritätsfond oder eben eine private spezielle Erdbebenversicherung, welche sauteuer ist (bei uns wäre sie etwa gleich teuer wie Gebäudeversicherung und Gebäudewasserversicherung zusammen).
Eine obligatorische Erdbebenversicherung über die kantonale Gebäudeversicherung soll kommen. Hoffentlich noch vor dem nächsten Erdbeben.
Die aufgelisteten Punkte von Nasche sind alles Komponenten seiner Hausratversicherung. Wir haben unsere Privathaftpflicht auch in der Hausratversicherung drin.