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Veloabstellplatz

1Antwort2’251Aufrufevon Irene · 27. Januar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Irene16 Beiträge27. Januar 2009
    Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Wir haben ein Reihenhaus gekauft, dass in 3 Monaten bezugsbereit ist. In unserem Baubeschrieb steht, dass es einen Velounterstand gibt. Nun wird aber anscheinend doch keiner gebaut, da die Bebauungs- oder Nutzungsziffer schon ausgenutzt wurde. Jetzt wissen wir aber gar nicht, wo wir mit den Velos hinsollen, denn wir haben keinen Kellerzutritt von aussen. Der Bauleiter hat uns nur gesagt, dass wir beim Architekten eine Preisreduktion verlangen sollen. Nur, wieviel kann man da mit dem Preis runter? Wir haben da doch keine Ahnung.

    Ich hoffe, jemand weiss Bescheid oder wohin wir uns wenigstens wenden könnten.

  2. Feminato207 Beiträge28. Januar 2009
    Da der Veloständer eine Nebengebäude ist, erataunt die Aussage des Architekten (je nach Baureglement).

    Tatsache ist auch, dass es laut Bauordnung minimale Gebäudemasse vorgeschrieben sind. Das heisst ein Velounterstand, welcher diese Masse nicht erreicht, darf ohne Grenzabstände einzuhalten aufgestellt werden (Dies sind dann lediglich Unterstände).

    Vorschlag für Vorgehen:

    /emoticons/default_cool.png Architekten betreffen Nebengebäude und Bauordnung ansprechen

    /emoticons/default_biggrin.png Ev. mit Bausekretär noch Rücksprache halten (Möglichkeiten?)

    /emoticons/default_cool.png Allenfalls Preisreduktion verlangen in Höhe eines Velounterstandes (Velopa ....)

    Gruss

    Feminato