SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

U-Wert - Vorschriften?

4Antworten11’899Aufrufevon raven73 · 13. Juli 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. raven7398 Beiträge13. Juli 2007
    Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich eine gesetzliche Vorgabe, welchen U-Wert (früher wohl K-Wert) Neubauten (EFH) mindestens erfüllen müssen?

    Ich frage, weil im Baubeschrieb von Swisshaus FETT GEDRUCKT auf eine "hervorragende Isolationsfähigkeit" der Aussenwände im EG und DG hingewiesen wird mit U = 0.27 W/m2K

    Ist das wirklich "so hervorragend"?

    Der Energieberater meinte, dass sei gerade mal so die gesetzliche Vorschrift. Da ich diese bislang nicht gefunden habe, wo finde ich diese Vorschriften?

    Leider sagt die Doku nichts über den Dämmwert gegenüber Keller und nichts gegenüber Dach oder Decke (DG) aus.

    Nun haben wir überlegt Richtung Minergie zu gehen... es gibt dann aber wieder Zweifler wie die Mythen-Post, wo gegen all diese Dämmwerte gewettert wird. Das verunsichert alles ein wenig....

    Vielen Dank für Feedback und Grüsse aus dem Aargau

  2. Mirella1’252 Beiträge13. Juli 2007
    Leider kann ich Dir zu den gesetzlichen Vorschriften keine Angaben machen. Aber zum Minergie-Label nur Folgendes: Wir bauen ganz normal in Holzständer-Bauweise ohne irgendwelche Zusatzinvestionen, was Isolation oder Fenster betrifft. Ueberraschenderweise hat nun der Architekt beiläufig erwähnt, dass das Haus problemlos auch den Minergie-Standart schaffen würde. Einzige Bedingung, der Keller müsste isoliert und eine automatische Lüftungsanlage im Haus installiert werden.

    Ob es dann letztendlich ein Minergie-Haus wird oder nicht, haben wir noch nicht entschieden. Ich denke noch darüber nach.

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  3. mbaum583 Beiträge13. Juli 2007
    Die Vorschriften sind hier kantonal unterschiedlich. Baselland verlangt als Beilage zum Baugesuch eine komplexe Berechnung des gesamten Energiebedarfs des Hauses. Es sind Grenzwerte nach dieser Berechnung festgelegt (Energiebedarf max. 80% des Wertes nach SIA 380/1) sowie Grenzwerte für einzelne Bestandteile des Hauses. Siehe Anhang.

    Der Grenzwert im Kanton Baselland für Aussenwände liegt bei 0.25 W/m2K. Dementsprechend würde Swisshaus diese Anforderungen nicht erfüllen! Ist aber wie gesagt von Kanton zu Kanton anders. "Hervorragend" muss in dem Zusammenhang jedoch eindeutig relativ gesehen werden...

    490.11.pdf

    1 Anhang

  4. Mirella1’252 Beiträge13. Juli 2007
    Ich habe grad schnell in den Unterlagen nachgesehen. Das Haus hat standardmässig einen Wärmedurchgangswert von 0,17W/m2K. Wenn 0,27 bei Swissbau "hervorragend" ist, dann müsste unsere Wand mit 0,17 ja schon fast "sensationell" sein. /emoticons/default_biggrin.png

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  5. raven7398 Beiträge13. Juli 2007
    Die Regelungen für den Aargau habe ich nun gefunden.

    Wenn ich das alles richtig verstanden habe, darf hier noch nach SIA 380/1 gebaut werden.

    Die Grenzwerte Ug in W/m2K für Bauteile gegen Aussenklima oder weniger als 2m im Erdreich liegen demnach bei:

    Bauteile (Dach, Wand, Boden) 0.30

    Bauteile mit Flächenheizungen 0.25

    Fenster, Fenstertüren 1.70

    Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1.20

    Unverglaste Türen 2.00

    Tore (Türen grösser 4 m2) 2.40

    Wenn ich die "hervorragenden" 0.27 gegen maximal zulässige 0.30 setze ist das alles andere als hervorragend....

    Da müssen wir wohl nochmal "über die Bücher"...