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Treppenschock

21Antworten6’054Aufrufevon miriam · 5. Juli 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Pfälzer9’908 Beiträge9. Juli 2009
    ob er es kann.... nun er wird es evtl. versuchen. Du kennst ihn ja, wir wissen ja nicht wer dieser GU ist und können somit auch nur vermuten.

    Egal, er wird sicherlich die Gefahr sehen, dass durch diese Änderungen evtl. Schäden an seiner Vertragsleistung entstehen, welche Du ihm später anlasten könntest.

    Um ihm hier den Wind aus den Seglen nehmen zu können, solltest Du für den Bereich der Treppen einfach davor eine "Teilabnahme" mit dem GU machen. Damit sollte es kein Problem mehr geben. Es sei denn, er ist etwas stur?

    Bei der Teilabnahme würden alle evt. vorhanden Schäden/Mängel aufgenommen. Kämen tatsächlich durch den Treppenbauer neue Schäden hinzu, müsste er und nicht der GU, diese letztlich tragen.

    Mit dieser Variante solltest Du Deinen GU mal überraschen.

    Wobei sich aber noch die Frage stellt, ob denn der jetzige Treppenbauer (damit der gleichen Handwerker des GUs) dies nicht auch ändern könnte?

  2. miriam52 Beiträge10. Juli 2009
    Pfälzer:

    der jetzige Treppenbauer hat im Sommer Betriebsferien und könnte daher das Geländer nicht zeitgerecht ändern...