Guten Tag
Wir haben festgestellt, dass die Treppe vom Erdgeschoss zum Keller oben breiter ist als unten. Das Treppengeländer wurde sehr unschön angebracht, selbst in die einzelnen Treppen wurde reingefräst, damit das Geländer angebracht werden konnte. Siehe Fotos.
Es geht dabei um ein Mehrfamilienhaus, sprich sechs Eigentumswohnungen.
Was ist seitens des Bauunternehmers zu erwarten. Kann man verlangen, dass dies korrigiert wird und nicht einfach "verbessert" wird.
So eine Arbeit ist ja auch eine Wertverminderung, meiner Ansicht nach.
Gruss
NJ
G1Gelöschtes Mitglied 111829. Juni 2010 Wow echt Cool
Da war wohl ein Hobbyschlosser am Werk.
Das erstaunt mich gar nicht, welcher Intelligente und handwerklich Begabte möchte heutzutage denn auch noch im Handwerk ne Lehre machen.
G7Gelöschtes Mitglied 763330. Juni 2010 Auf dem dritten Bild, sieht es für mich so aus als ob die beiden Treppengeländer sehr nahe beieinander stehen.
Hätte es überhaupt Platz gehabt, das absteigende Treppengeländer sauber zu montieren?
AUTSCH..."hübsch häßlich" montiert!..aber das könnte man ggf nochmal beiarbeiten. Viel wichtiger ist aber zu klären was eure Schweizer Bauverordnung zu Treppen sagt ! Bei uns ist in der sog. VOB z.b. die Laufrichtung,durchgängige Stufenbreite etc ganz klar definiert.Wenn es nämlich einmal zu einem Unfall durch falsch ausgelegte Stufen kommt...?! Meldet im Zweifelsfalle bei dem ausführenden Handwerker "Bedenken" hinsichtlich der Stufen als auch der Geländer-Sicherheit an und klärt das schnellstmöglich.Mit Haftungsfragen ist heutezutage nicht zu spaßen.
bißchen netter dem Handwerk gegenüber...grummel...Es gibt ja nicht nur Pfusch am Bau /emoticons/default_smile.png