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Terassenüberdachung - Masse

7Antworten1’373Aufrufevon thalaima · 11. Januar 2018letzter Beitrag vor 9 Jahren
  1. thalaima9 Beiträge11. Januar 2018
    Hallo zusammen

    Wir planen aktuelle eine Terassenüberdachung. Leider wird die Gemeinde wegen der Ausnützungsziffer lediglich ein Fläche von ~15qm bewilligen. Geplant waren 18qm.

    Nun stellt sich uns die Frage, ob wir in der Breite oder der Tiefe Abstriche machen sollen?

    Will heissen entweder 3.5mx4.5m oder 3mx5.2m. (statt 5.22m x 3.5m)

    Die Seiten sind nach Westen resp. Osten ausgerichtet.

    Ich danke Euch für Eure wertvollen Tipps! 🙂

    Gruss, Thalaima

  2. Dolce81395 Beiträge11. Januar 2018
    Das müsst Ihr selbst entscheiden 😉. Ich würde es davon abhängig machen, was Ihr unter das Dach stellen wollt. Wenn es ein länglicher Tisch ist, dann würde ich in der Tiefe Abstriche machen. Wenn Ihr einen runden Tisch stellt, dann in der Breite. Wenn Ihr aber einen runden Tisch und daneben noch einen Liegestuhl stellen wollt, würde ich wieder in der Tiefe Abstriche machen 😉.

  3. Andreas7’092 Beiträge11. Januar 2018
    Westen ist Wetterseite, das einfach auch berücksichtigen...

  4. Pfälzer9’908 Beiträge11. Januar 2018
    Wir planen aktuelle eine Terassenüberdachung. Leider wird die Gemeinde wegen der Ausnützungsziffer lediglich ein Fläche von ~15qm bewilligen.
    Hallo Thalaima

    Das bezieht sich in der Regel auf die Konstruktion... also die sich ergebende Fläche zwischen Hauswand (Bestand) und den Pfosten die die Überdachung tragen. Das kannst Du einfach nochmals verbindlich mit dem Bauamt klären. Wenn, dann machst Du die Tiefenvariante mit 3 m (das wäre das Mass Vorderkante Posten) und lässt das "Dach darüber einfach 50 cm auskragen"... somit wäre dann der Wetterschutz entspr. wie gewünscht.

    2× hilfreich
  5. booker1’201 Beiträge15. Januar 2018
    Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit von seitlichen Markisen oder Segeln, wo man die Wirkfläche temporär etwas vergrössern kann.

  6. thalaima9 Beiträge15. Januar 2018
    Hallo Thalaima

    Das bezieht sich in der Regel auf die Konstruktion... also die sich ergebende Fläche zwischen Hauswand (Bestand) und den Pfosten die die Überdachung tragen. Das kannst Du einfach nochmals verbindlich mit dem Bauamt klären. Wenn, dann machst Du die Tiefenvariante mit 3 m (das wäre das Mass Vorderkante Posten) und lässt das "Dach darüber einfach 50 cm auskragen"... somit wäre dann der Wetterschutz entspr. wie gewünscht.
    Da ist ein spannender Ansatz. Kann auch seitlich 'ausgekragt' werden oder klappt das nur gegen vorne? Muss halt nochmals mit dem Bauamt sprechen. Danke allen! 

  7. Pfälzer9’908 Beiträge15. Januar 2018
    Ja natürlich kann das Dach, ein solches ist dies ja, auch seitlich auskragen/überstehen. Das hängt nur etwas von der Konstruktion und Eindeckung ab. Aber hier hast Du ja noch völlig freie Hand bei der Gestaltung.

  8. MST26 Beiträge15. Januar 2018
    Wir hatten dasselbe Problem mit der Überdachung. Wir bekamen vom Bauamt den Tipp, einfach eine Seitenverglasung hin zum kalten Wintergarten zu machen. Das geht dann unter energetischen Bauen und die Ausnützungsberechnung bekam den entscheidenden 0.2 % Vorteil, was dann innerhalb des Möglichen war. Kanton ZH

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