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Steuern

38Antworten9’487Aufrufevon nasche · 8. Juni 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. nasche3’484 Beiträge18. Juni 2007
    Es ist ja so, der Steuerberater hat ja unsere Steuererklärung ausgefüllt auch mit dem Vermögen von CHF 100000.00, wie auch das Steuerbüro.

    Steuerberater rechnet dann aus, was wir an Steuerschuld haben, die bezahlen wir ja in den 3 Raten ab.

    Was ja Normal ist.

    Nun aber müssen wir diesen Betrag Nachbezahlen und dann in Raten nochmals bezahlen.

    Wir zahlen also Doppelte Steuer.

    Hab noch das Geschäft, dh Erfolg/Bilanzabrechnung vor mir.

    Nach diesen Unterlagen hab ich Steuerbarer Erfolg Bund und Kanton, Minus CHF 4522.00

    Umlaufvermögen aber CHF 2553.00, aber keine CHF 26000.00. MHM....

  2. Mike480 Beiträge18. Juni 2007
    @nasche: Ich muss auch nochmal nachhacken was schon erwähnt wurde: Ich könnte mir vorstellen, dass Du für Dein Geschäft Werkzeuge usw brauchst, die einen Wert von mehr als 2'500 haben. Den zum steuerbaren Vermögen gehört ja auch das Anlagevermögen. Allerdings sollte die Vermögenssteuer allerhöchstens im Bereich von ein paar Promillen sein. Wenn Dir ein Gewinn angerechnet wird, denn Du nicht hattest dann muss das die Steuerbehörde sauber erklären können!

    FRISTGERECHT EINSPRACHE DEPONIEREN. Zurückziehen kannst Du sie jederzeit. Nach der Frist einreichen nicht mehr...

  3. nasche3’484 Beiträge18. Juni 2007
    So, ich hab Neuigkeiten. Steuerberater hat Angerufen.

    Jetzt ist denen im Steuerbüro einen Grossen Fehler unterlaufen. Er hat dann auch gerade mit dem Zuständigen Telefoniert und der sah dann auch den Fehler.

    Vermögen CHF 100000.00 ist klar.

    Dennoch konnte dies ja nicht sein, dass wir dann soviel Nachsteuern mussten.

    Jetzt haben die beim Einkommen falsch gerrechnet, dh Doppelte Einkommen des Mannes und geht natürlich nicht.

    Jetzt machen wir die Einsprache.

    Nach Ausrechnung Steuerberater, müssen wir dann statt CHF fast 6000.00, dann CHF 560.00 NACHBEZAHLEN!!!

    Riesen Unterschied!!!!!

  4. Till145 Beiträge18. Juni 2007
    demnach alles im Reinen. Danke für die Rückmeldung.

    Gruss

    Till

  5. nasche3’484 Beiträge18. Juni 2007
    Ja, dennoch wenn ich denke, wir hätten dies Bezahlt und in dem Sinne uns Ruiniert.

    Die hätten ja gut an uns Verdient!

    Dsa wäre sicher zu den Akten gekommen!

    Für mich wieder ein Grund mehr, die Steuererklärungen NICHT selber Auszufüllen!

  6. Mike480 Beiträge18. Juni 2007
    @nasche: Ich bin froh, dass sich alles "im Guten" geklärt hat. Ich finde, zumindest nach meiner Interpretation Deiner Aussagen, greifst Du jetz aber den Falschen an. Der Steuerberater hat ja einen Fehler gemacht. Oder ist das Steuerbüro als Steuerverwaltung zu verstehen?

  7. habana141 Beiträge18. Juni 2007
    Für mich wieder ein Grund mehr, die Steuererklärungen NICHT selber Auszufüllen!
    auch als Laie kontrolliert man doch auf der Steuerrechnung das Einkommen und das Vermögen, d.h man hätte eigentlich schon bei Erhalt den Fehler bemerken müssen

    logisch kann es Abweichungen mit der Erklärung geben, vorallem bei den Abzügen ist die Steuerbehörde nicht immer meiner Meinung, aber im Grossen und Ganzen stimmen die Zahlen doch in etwa

  8. nasche3’484 Beiträge18. Juni 2007
    Die Steuererklärung war ja gut Ausgefüllt.

    Bei der Abrechnung bekommt man ja nur, was man an Steuer noch schuldet (Nachbezahlen oder Zurückvergütet), dh wie die das ja ausgerechnet haben, sieht man nicht.

    Desshalb, haben wir ja sofort unseren Steuerberater eingeschaltet.

    Wir haben ja einen Detailauszug vom Steuerbüro verlangt, so hatten wir Einsicht in die Zahlen.

    Steuerberater hat den Fehler zum Glück entdeckt.

    Fehler ist wirklich dem Steuerbüro passiert, haben dies dann auch zugegeben und werden dies Korrigieren.

  9. winner601’773 Beiträge18. Juni 2007
    Die Steuererklärung war ja gut Ausgefüllt.

    Bei der Abrechnung bekommt man ja nur, was man an Steuer noch schuldet (Nachbezahlen oder Zurückvergütet), dh wie die das ja ausgerechnet haben, sieht man nicht.
    Das kann ich so nicht glauben....

    Jedenfalls bekommt man im Kt. FR bei der Abrechnung alles aufgelistet, d.h. man bekommt die Veranlagung und die Endabrechnung. Es ist auf einen Blick ersichtlich, wieviel Einkommen und Vermögen der Rechnung zugrunde liegen.

    Ohne Veranlagungsanzeige besteht ja auch keine Rechtsgrundlage.......

    Martin

  10. Till145 Beiträge18. Juni 2007
    Hallo

    @Martin: ist im Kanton Bern auch so. In der Veranlagung sind zwei Rubriken, die Eine entspricht unserer Steuererklärung, die Andere enthält sämtliche Abänderungen der Steuerverwaltung mit kurzer Begründung. Alles Uebersichtlich und strukturiert geordnet. Gegenüber der Vorkriegszeit heute wirklich eine tolle Sache. Nur das anschliessende Bezahlen finde ich nicht so toll.

    Gruss

    Till

  11. Mike480 Beiträge18. Juni 2007
    @nasche: Ich hab Dich falsch verstanden, also Steuerbüro = Kanton

    Im allgemeinen stelle ich als kleiner Gemeindeangestellter fest, dass in der Schweiz noch viel zu viel "Angst" vor den allmächtigen Behörden besteht. Das ist völlig unnötig. Ich kann definitiv bestätigen, dass im Dienst des Staates auch nur Menschen arbeiten, die auch Fehler machen können. Die Zeit der unantastbaren Beamten ist länst vorbei...

    Ich kontrolliere meine Steuerrechnung immer auf Änderungen seitens der Steuerbehörde.

  12. nasche3’484 Beiträge19. Juni 2007
    Bei uns in der Steuerarbrechnung, ist ja die Kanon/Gemeindesteuer und Bundessteuer aufgelistet. Aber ganz im Detail nicht.

    Desshalb war der Fehler zuerst nach Abrechnung nicht Sichbar.

    Ert als wir die komplette Darstellung verlangten, sah man den Fehler.

    Der Herr im Steuerbüro in Bern, gab den Fehler schnell zu.

    Wie ja erwähnt, es sind auch nur Menschen und Fehler sind Menschlich.

    Dennoch, uns hätte dieser Fehler fast Runinieren können!

  13. atina414 Beiträge19. Juni 2007
    Hallo

    Ich muss auch noch meinen Senf dazugeben:

    In der Berner Steuerveranlagung wird jeder Punkt des Steuerbaren Einkommens und der Abzüge genau aufgeführt und wenn es Abweichungen gibt wird sogar noch der Grund aufgeführt. Es gibt nicht viele Kantone die eine so detaillierte Steuerveranlagung und Steuerrechnung versenden.

    Atina

  14. nasche3’484 Beiträge19. Juni 2007
    Dennoch wurde bei und das Einkommen Doppelt verrechnet.

    Steuererklärung ist tadelos ausgefüllt, hab dies jetzt auch nochmal Kontrolliert.

    Naja, der Fehler wurde ja Entdeckt und nun gibt es halt eine Einsprache.

  15. Mike480 Beiträge19. Juni 2007
    Wenn der Veranlager das von sich aus (fristgerecht) korrigiert braucht es keine Einsprache. Mit der neuen Veranlagung beginnt die Frist dann neu zu laufen.

  16. nasche3’484 Beiträge19. Juni 2007
    Wir müssen einfach ein Schreiben Unterzeichnen, für die Abänderung.

    Bin dann gespannt, wie die Abrechnung aussieht.

  17. nasche3’484 Beiträge31. August 2007
    So, vor 2 Wochen die Neue Abrechnung bekommen. Statt jetzt fast CHF 6000, mussten wir nur noch CHF 807.00 Nachbezahlen. Zum Glück, haben wir Einsprache gemacht, sonsten hätten wie viel Geld verschenkt.

    Intressant jetzt:

    Mir wurde ja CHF 26000.00 im Geschäft reingedrück, dass ich nie hatte.

    Jetzt war dieser Betrag weg.

    Auch das Grundstück vom Haus, wurde jetzt plötzlich Abgezogen.

    In Zukunft, schaue ich mir so Abrechnungen immer sehr genau an!

  18. Mike480 Beiträge31. August 2007
    Supi, freut mich für Dich Nasche. Und es beweisst, dass sich der Staat doch bewegen kann...

  19. nasche3’484 Beiträge3. September 2007
    Ja, zum Glück!

    Dennoch hätten wir das bezahlt, hätten wir dem Staat über CHF 5000.00 Geschenkt.

    Viel Geld.

    Ich weis einfach, dass man immer alles extrem Kontrollieren muss.