@nasche: Ich muss auch nochmal nachhacken was schon erwähnt wurde: Ich könnte mir vorstellen, dass Du für Dein Geschäft Werkzeuge usw brauchst, die einen Wert von mehr als 2'500 haben. Den zum steuerbaren Vermögen gehört ja auch das Anlagevermögen. Allerdings sollte die Vermögenssteuer allerhöchstens im Bereich von ein paar Promillen sein. Wenn Dir ein Gewinn angerechnet wird, denn Du nicht hattest dann muss das die Steuerbehörde sauber erklären können!
FRISTGERECHT EINSPRACHE DEPONIEREN. Zurückziehen kannst Du sie jederzeit. Nach der Frist einreichen nicht mehr...
So, ich hab Neuigkeiten. Steuerberater hat Angerufen.
Jetzt ist denen im Steuerbüro einen Grossen Fehler unterlaufen. Er hat dann auch gerade mit dem Zuständigen Telefoniert und der sah dann auch den Fehler.
Vermögen CHF 100000.00 ist klar.
Dennoch konnte dies ja nicht sein, dass wir dann soviel Nachsteuern mussten.
Jetzt haben die beim Einkommen falsch gerrechnet, dh Doppelte Einkommen des Mannes und geht natürlich nicht.
Jetzt machen wir die Einsprache.
Nach Ausrechnung Steuerberater, müssen wir dann statt CHF fast 6000.00, dann CHF 560.00 NACHBEZAHLEN!!!
@nasche: Ich bin froh, dass sich alles "im Guten" geklärt hat. Ich finde, zumindest nach meiner Interpretation Deiner Aussagen, greifst Du jetz aber den Falschen an. Der Steuerberater hat ja einen Fehler gemacht. Oder ist das Steuerbüro als Steuerverwaltung zu verstehen?
Für mich wieder ein Grund mehr, die Steuererklärungen NICHT selber Auszufüllen!
auch als Laie kontrolliert man doch auf der Steuerrechnung das Einkommen und das Vermögen, d.h man hätte eigentlich schon bei Erhalt den Fehler bemerken müssen
logisch kann es Abweichungen mit der Erklärung geben, vorallem bei den Abzügen ist die Steuerbehörde nicht immer meiner Meinung, aber im Grossen und Ganzen stimmen die Zahlen doch in etwa
Bei der Abrechnung bekommt man ja nur, was man an Steuer noch schuldet (Nachbezahlen oder Zurückvergütet), dh wie die das ja ausgerechnet haben, sieht man nicht.
Desshalb, haben wir ja sofort unseren Steuerberater eingeschaltet.
Wir haben ja einen Detailauszug vom Steuerbüro verlangt, so hatten wir Einsicht in die Zahlen.
Steuerberater hat den Fehler zum Glück entdeckt.
Fehler ist wirklich dem Steuerbüro passiert, haben dies dann auch zugegeben und werden dies Korrigieren.
Bei der Abrechnung bekommt man ja nur, was man an Steuer noch schuldet (Nachbezahlen oder Zurückvergütet), dh wie die das ja ausgerechnet haben, sieht man nicht.
Das kann ich so nicht glauben....
Jedenfalls bekommt man im Kt. FR bei der Abrechnung alles aufgelistet, d.h. man bekommt die Veranlagung und die Endabrechnung. Es ist auf einen Blick ersichtlich, wieviel Einkommen und Vermögen der Rechnung zugrunde liegen.
Ohne Veranlagungsanzeige besteht ja auch keine Rechtsgrundlage.......
@Martin: ist im Kanton Bern auch so. In der Veranlagung sind zwei Rubriken, die Eine entspricht unserer Steuererklärung, die Andere enthält sämtliche Abänderungen der Steuerverwaltung mit kurzer Begründung. Alles Uebersichtlich und strukturiert geordnet. Gegenüber der Vorkriegszeit heute wirklich eine tolle Sache. Nur das anschliessende Bezahlen finde ich nicht so toll.
@nasche: Ich hab Dich falsch verstanden, also Steuerbüro = Kanton
Im allgemeinen stelle ich als kleiner Gemeindeangestellter fest, dass in der Schweiz noch viel zu viel "Angst" vor den allmächtigen Behörden besteht. Das ist völlig unnötig. Ich kann definitiv bestätigen, dass im Dienst des Staates auch nur Menschen arbeiten, die auch Fehler machen können. Die Zeit der unantastbaren Beamten ist länst vorbei...
Ich kontrolliere meine Steuerrechnung immer auf Änderungen seitens der Steuerbehörde.
In der Berner Steuerveranlagung wird jeder Punkt des Steuerbaren Einkommens und der Abzüge genau aufgeführt und wenn es Abweichungen gibt wird sogar noch der Grund aufgeführt. Es gibt nicht viele Kantone die eine so detaillierte Steuerveranlagung und Steuerrechnung versenden.
Wenn der Veranlager das von sich aus (fristgerecht) korrigiert braucht es keine Einsprache. Mit der neuen Veranlagung beginnt die Frist dann neu zu laufen.
So, vor 2 Wochen die Neue Abrechnung bekommen. Statt jetzt fast CHF 6000, mussten wir nur noch CHF 807.00 Nachbezahlen. Zum Glück, haben wir Einsprache gemacht, sonsten hätten wie viel Geld verschenkt.
Intressant jetzt:
Mir wurde ja CHF 26000.00 im Geschäft reingedrück, dass ich nie hatte.
Jetzt war dieser Betrag weg.
Auch das Grundstück vom Haus, wurde jetzt plötzlich Abgezogen.
In Zukunft, schaue ich mir so Abrechnungen immer sehr genau an!