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Steuererklärung - Eigenkapital

4Antworten3’907Aufrufevon Habibi74 · 1. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Habibi74122 Beiträge1. Februar 2009
    Hallo

    Hab auch gleich eine Frage zur Steuererklärung bzw. ein paar Fragen /emoticons/default_rolleyes.gif

    Wir haben letztes Jahr die 20% Eigenkapital als Anzahlung geleistet. Da wir aber Stockwerkeigentum haben wird die Übertragung erst beim Einzug dieses Jahres gemacht und somit läuft auch die Hypo erst ab dann.

    Müssen wir denn das Geld, das wir bereits als Eigenkapital bezahlt haben nicht auch irgendwie versteuern? Wir leben ausserdem im Konkubinat und haben die Wohnung im Miteigentum gekauft. Jedoch ist der grösste Teil des Geldes von meinem Partner was wir mit einem Vertrag zwischen uns geregelt haben (sprich Darlehen von ihm an mich). Müssen wir das EK trotzdem 50/50 versteuern?

    Nächstes Jahr ist klar das wir zum Steuerberater gehen /emoticons/default_cool.png ist bloss jetzt die Übergangszeit die plötzlich einige Fragen aufwirft. Wenn also hier irgendein Steuer-Crack zu finden ist, wäre das super /emoticons/default_ohmy.png/emoticons/default_smile.png

    Vielen Dank und Gruss

  2. john_w641’215 Beiträge1. Februar 2009
    Also ich bin kein Steuerexperte aber Steuern sollen sich ja an den realen Fakten orientieren. Un da ist es im Moment so dass das Geld weg ist aber die Gegenleistung noch nicht eingetroffen ist. Somit müsste das beim Vermögen auch so dargestellt werden, d.h. euer Vermögen reduziert sich.

  3. Habibi74122 Beiträge1. Februar 2009
    Hallo Werner

    Danke vielmals für die schnelle Antwort. Hatte mir das zuerst auch so gedacht weil es ja irgendwie logisch ist. Bloss dann kam der Gedanke, dass dann ja das Vermögen "plötzlich" wieder da ist sobald die Übertragung gemacht wurde und das irritiert mich etwas. /emoticons/default_confused.png

  4. john_w641’215 Beiträge1. Februar 2009
    Aber im Zweifelsfalle einfach das Steueramt anrufen - da erklären einem normalerweise gerne wie es korrekt ist (und sparen sich so die Arbeit beim ändern der Steuererklärung). Und da es sich um Vermögen handelt spielt es eh keine grosse Rolle weil Vemögen bis zu einem bestimmten Grenzbetrag wird ja sehr tief besteuert. Wenn dann das Vermögen wieder Auftacht dann werden die das schon hinterfragen - insofern ist es sicher gut das jetzt schon mit dem Amt abzusprechen.

  5. Habibi74122 Beiträge4. Februar 2009
    Falls es jemanden auch gerade interessiert............

    habe nun wirklich beim Steueramt nachgefragt. Man muss das Vermögen angeben unter "anderes Vermögen" und einfach hinschreiben Anzahlung Eigenheim. /emoticons/default_biggrin.png

    Danke, Werner für den Tip.