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Neues EFH Steuer usw....

1Antwort1’807Aufrufevon foxi00 · 1. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. foxi009 Beiträge1. September 2009
    Hallo kann mir bitte jemand die folgenden Begriffe aus der Steuerberechnung erklären?

    Steuerwert der Liegenschaft?

    Mietwert der Liegenschaft?

    Ertragswert?

    Verkehrswert?

    Vielen Dank schon im voraus. Und gleich noch ne Frage: Ich und meine Freundin haben das Haus gemeinsam gekauft - sind aber nicht verheiratet. Wir haben genau gleichviel Geld investiert. Müssen wir einfach je die Hälfte versteuern?

  2. Adi68434 Beiträge1. September 2009
    hallo foxi00

    also, ihr werdet den steuerwert und den eigenmietwert je zur hälfte in jeder steuererklärung angeben müssen.

    steuerwert wird der wert genannt, der in der steuererklärung als vermögenswert zu deklarieren ist. oft ist dieser tiefer als der verkehrswert. er wird auch nicht jedes jahr angepasst, sondern nur im zuge von neuschätzungen (wenn der staat findet, dass er mal wieder etwas mehr geld braucht... /emoticons/default_smile.png )

    eigenmietwert leitet sich meist in prozenten vom steuerwert ab. das entsprechende steuergesetz gibt auskunft. das ist der "geldwerte vorteil" den du aus dem vermögen ziehst. andere leute haben z.b. dafür ja mehr wertschriftenertrag. im gegenzug kannst du die schuldzinsen abziehen.

    verkehrswert ist der (theoretische)marktwert der liegenschaft. diese kapitalisiert man mit ca. 4-5% und daraus ergibt sich der ertragswert. also der wert, den du als einkommen realisieren könntest, wenn du die liegenschaft vermieten würdest