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Unterschiedliche Eigenkapitalbeiträge

3Antworten1’703Aufrufevon zerolimits · 15. August 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. zerolimits55 Beiträge15. August 2014
    Hallo zusammen

    Ich habe mich schon versucht via Forum-Suche durch Beiträge zu wühlen und habe noch nicht ganz das gefunden, was ich suche, deshalb bin ich für Antworten direkt hier oder Hinweise auf bestehende Threads dankbar.

    Kurz zur Situation: Ich möchte in wenigen Jahren (so 3-4 Jahre sind realistisch) ein EFH erwerben mit meiner Lebenspartnerin (Heirat demnächst). Vermutlich werden wir bis dahin unterschiedliches Eigenkapital angespart haben (ca. 200' vs. 100'). Für uns stellt sich die Frage wie man dies "fair" regeln kann, dass falls es schief geht (was wir nicht hoffen..) alles sauber geregelt ist.

    Hat jemand vielleicht so eine Situation schon geregelt?

    Paar Ideen:

    - Miteigentumsanteile unterschiedlich?

    - Ehevertrag?

    - Schriftlicher Vertrag?

    Danke im Voraus für eure Inputs

    zl

  2. zerolimits55 Beiträge25. August 2014
    Ok scheint kein Bedarf am Thema vorhanden zu sein - dann schau ich in ein paar Jahren wie die Situation aussieht

  3. mav94 Beiträge26. August 2014
    Das Thema wurde vor kurzem schon behandelt und es gibt genügend Beiträge dazu die noch nicht so tief im Forum begraben sind.

    Zum Beispiel dieser Beitrag. Der Ursprung ist etwas anders, doch es hat ein paar Inputs für dich.

  4. Notar_Thomas_Winkler15 Beiträge2. Oktober 2014
    Wenn Sie möchten, dass bei einer Auflösung der Ehe jeder das zurück erhält, was er während der Ehe erwirtschaftet hat, ist ein Ehevertrag auf Gütertrennung die richtige Wahl.

    Wenn Sie - ohne Ehevertrag - nur ungleich grosse Miteigentumsanteile begründen, gibt es im Scheidungsfall Ersatzforderungen, sofern die Leistungen aus Vermögen erbracht wurden, das während der Ehe erwirtschaftet wurde (sog. Errungenschaft). Alles, was schon vor der Ehe vorhanden war, bleibt in jedem Fall Eigengut und muss nicht geteilt werden.

    Kurz zur Situation: Ich möchte in wenigen Jahren (so 3-4 Jahre sind realistisch) ein EFH erwerben mit meiner Lebenspartnerin (Heirat demnächst). Vermutlich werden wir bis dahin unterschiedliches Eigenkapital angespart haben (ca. 200' vs. 100'). Für uns stellt sich die Frage wie man dies "fair" regeln kann, dass falls es schief geht (was wir nicht hoffen..) alles sauber geregelt ist.

    Hat jemand vielleicht so eine Situation schon geregelt?