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Hauskauf zu zweit.... unterschiedlicher Eigenateil...

7Antworten5’486Aufrufevon Sailor · 30. Mai 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Sailor73 Beiträge30. Mai 2012
    Wir haben vor knapp zwei Jahren gemeinsam ein Haus gekauft und sind nicht verheiratet..

    Dazu haben wir einen unterschiedlichen Kapitaleinsatz als Eigenateil 34% (ca.300.000 CHF) miteingebracht. Verhältnis war ca. 80/20.

    Im Grundbuch haben wir den Besitz zu 2/3 und 1/3 eintragen lassen (entsprechend Kaufvertrag).

    Wir beide haften für den aufgenommenen Kredit 66% zur Finanzierung gegenüber der Bank zu gleichen Teilen 50/50!

    Nun möchten wir irgenwann mal einen Vertrag machen in dem vereinbart werden soll, wie im Falle einer Trennung oder Tod, der unterschiedliche Kapitaleinsatz (Eigenateil) auszugleichen ist.

    Wie und wo kann man eine solche vertragliche Regelung treffen? Muss man es beim Notar machen (d.H. Änderung im Grundbuch) oder kann man einen entsprechenden Vertag beim Anwalt ausarbeiten (wie oben beschrieben), wie im Falle einer Trennung die "Kapital-Ansprüche" auszugleichen sind, ohne eine Änderung im Grundbuch ?

    Viele Grüsse,

    Sailor

  2. lavi6814 Beiträge2. Juni 2012
    hallo! ich würde beim notar einen konkubinatsvertrag wie erbvertrag ausarbeiten lassen. dann ist alles geregelt. es sollte sowie immer ein konkubinatsvertrag bestehen, da die leistungen meistens unterschiedlich sind. bei trennungen gibt es sonst immer probleme. lg lavi

  3. hänsu44 Beiträge2. Juni 2012
    hallo sailor ich kann mich lavi nur anschliessen alles beim notar erfragen und schriftlich festhalten man weiss nie wie sich alles entwickelt.... alles gute für euch

    hänsu

  4. RalphM272 Beiträge2. Juni 2012
    Hallo Zusammen

    das würde ich heute auch vertraglich regeln, wenn ich verheiratet wäre. Ich habe da so Erfahrungen bei der Scheidung gemacht, die mich heute das Ganze anders ansehen lassen. Es solte klar geregelt sein, wie bei einer Trennung / Scheidung wer wem wieviel schuldet, auch müssen die Unterhaltskosten und die Erneuerungen geregelt werden.

    Alles Gute für die Zukunft

    Ralph

  5. Sailor73 Beiträge3. Juni 2012
    Danke für Eure Antworten./emoticons/default_smile.png

    So hatten wir es uns auch vorgestellt. Wir werden es mit dem Notar besprechen und dann entsprechend vertraglich regeln.

    Gruss,

    Sailor

  6. emil172’299 Beiträge4. Juni 2012
    Nur soviel: Egal wie hoch die Kapitalanteile sind, im Vertag mit der Bank werdet Ihr solidarisch haften. D.h. im Falle eines Falles wird der zur Kasse gebeten, bei dem noch etwas zu holen ist, und der darf dann schauen, wie er es von seinem Partner oder Ex zurückbekommt.

    Es gibt Ratgeber vom Beobachter-Verlag zu Themen wie eigenheim und Konkubinat, die kosten weniger als es kostet, sie im Falle eines Falles nicht gelesen zu haben. Ausserdem würde ich solche wirklich wichtigen Dinge nicht von einer mir unbekannten Person regeln lassen, auch wenn sie Notar ist.

    Geregelt werden soll z.B. wieviel Haushalt- und Kinderbetreuung wert ist, nämlich wenn einer, aus biologischen Gründen meist die Frau, zwar mehr arbeitet als vorher, aber kein Einkommen mehr erzielt. Und dafür ist nicht der Notar zuständig.

  7. Sailor73 Beiträge8. Juni 2012
    Hallo emil17,

    wir möchten nur den unterschiedlichen Kaptialeinsatz beim Eigenanteil nochmal vertraglich festhalten (Notar). Sonst gibt es für uns nichts zu regeln.

    Gruss,

    Sailor.

  8. emil172’299 Beiträge8. Juni 2012
    Dann seid ihr einfach zu den Anteilen Miteigentümer, das dem EK enspricht. Jeder hat dann das Vorkaufsrecht, wenn der andere verkaufen will.

    Problematisch wirds wenn man sich zerkriegt: Jeder kann den anderen blockieren. Jeder kann auch die Auflösung des Miteigentums verlangen, was dann in der Regelung zur Versteigerung führt.