Sali zämä
Wer musste auch von einem Kaufvertrag (nicht öffentl.Beglaubigt) zurücktreten ? Was hat der Architekt als Entschädigung gefordert ?
Danke für Eure Hilfe, KuST
Wir sind von einem Reservationsvertrag zurückgetreten. Als Anzahlung leisteten wir 10k davon erhielten wir jediglich 5k zurück. Im Nachhinein, habe seither über dieses Forum gelernt, würde ich das nicht mehr akzeptieren.
Hallo Kust
Wenn es ein Reservationsvertrag war und dieser nicht notariell beglaubigt wurde, dann ist er auch nicht verbindlich und der angezahlte Betrag muss Euch zurückerstattet werden. Abzüge dürfen dann gemacht werden, wenn der Architekt bereits speziell auf Euch bezogene Änderungen gemacht hat und Aufwendungen gehabt hat. Dann darf er natürlich ein angemessenes Entgelt für seine Aufwendungen verlangen.
Wenn es aber zum Beispiel ein Reihenhaus ist und alles bereits von Anfang an stand ist es sicherlich weniger als wenn er bereits einen Geologen zugezogen hat weil Ihr die Garage lieber auf der andern Seite des Hauses wollt etc.
Danke für Eure Antworten.
Bis jetzt hat der Architekt nur 1 Beratungsgespräch VOR der Unterzeichnung des Vertrages gemacht und danach 3 Exemplare der Unterlagen zugestellt und allfällige Fragen per Mail beantwortet. An den Plänen hat er gar keine Anpassungen gemacht. Das Haus hat er innert 3 Wochen an jemand anderen verkauft. Der Baubeginn ist bis heute nicht erfolgt.
Hallo
Dann ist der Fall in meinen Augen klar - er kann so gut wie keine Aufwendungen in Rechnung stellen und wenn, muss er diese genau belegen können.
Was habt Ihr denn im Vertrag drin stehen bezüglich Rücktritt ? War es ein Kauf- oder ein Reservationsvertrag ?
Im nicht beglaubigten Vertrag steht: Der Auftaggeber verpflichtet sich, bei Aufhebung des Vertrages, zur Rückzahlung der gemäss Art.41 geleisteten Anzahlung (Unterzeichung Werkvertrag) von CHF 20 000.- an den Auftraggeber. Diese Rückzahlung erfolgt unverzüglich und per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche.
Habe eine Kostenaufstellung verlang aber der Archickt ging darauf nicht ein. Seither, über 5 Wochen haben wir nichts mehr gehört ...
@kust: Mit diesem Passus im Vertrag denke ich, dass die Sache nicht mehr ganz so einfach liegt. Hier kommt offenbar neben Auftragsrecht (nur die belegten Aufwände sind zu bezahlen) noch eine Art vertragliche Konventionalstrafe ins Spiel. Und diese könnte m.E. leider vor einem Gericht bestand haben.
Aber vielleicht haben wir Rechtsexperten hier, die das genau sagen können?
Hallo
Hmmmm - der Auftraggeber verpflichtet sich zur Rückzahlung ... an den Auftraggeber ? Steht das so drin ?
An Deiner Stelle würde ich unverzüglich dem Architekt einen eingeschriebenen Brief mit Deiner Forderung stellen und ihn bitten Dir die 20K innert 10 Tagen zurückzuzahlen. Passiert dann nichts lohnt es sich sicher die Betreibung einzuleiten. Parallel dazu würde ich aber noch juristische Hilfe holen, um sicher zu sein wo Du stehst.
Gruss
booker
Hallo
Ob hier wirklich eine Konventionalstrafe zustande kommen kann weiss ich nicht.
In einem Vertrag der uns vorgelegt wurde stand explizit dass die geleistete Anzahlung (Reservation) als Reuegeld an den GU geht. Da war es eindeutig, aber hier bin ich mir nicht 100% sicher.
wir hatten einen ähnlichen Fall. Auch wir haben einen Reservations-Vertrag unterzeichnet und 20'000.00 an den GU vorab bezahlt.
Schlussendlich gab es in der Planungsphase soviel Ungereimtheiten und Mehrkosten, dass wir kein Vertrauen mehr hatten in die GU und vom Vertrag zurücktretten wollten.
Wir bekamen eine Abrechnung von angeblich entstandenen Kosten von rund CHF 70'000.00 (!!!) - aber der GU war so "kulant" und wollte lediglich die Anzahlung zurückbehalten. Sein Auftreten war so arrogant und wiederlich, dass wir schlussendlich nach Rücksprache mit einem Anwalt das ganze auf dem Rechtsweg abklärten (sprich, wir gingen vor Gericht).
Lange Rede kurzer Sinn: Wir kriegten ALLES zurück ( inkl. Zins). Es lohnt sich also zu kämpfen.