Wir haben einen Reservationsvertrag unterschrieben mit einer Immobilienfirma (die sind zusätzlich die Treuhänder des GU) und eine Anzahlung von CHF 20'000.- geleistet. Der Architekt, welcher als GU gearbeitet hätte, hat danach das Musterhaus (!!) nach unseren Wünschen angepasst.
Wir wollen vom Vertrag aus diversen Gründen zurückgetreten. Nun hat uns gestern der Architekt eine Rechnung über CHF 15'000.- gestellt, diese soll mit der Anzahlung verrechnet werden. Er hat uns 100 (!!!) Stunden in Rechnung gestellt! 50 für das Vorprojekt (welches meiner Meinung nach bereits bestanden hat, da er schon mehrere Häuser gebaut hat im gleichen Stil) und 50 für das Bauprojekt. Nun haben wir noch die Details zur Rechnung von ihm verlangt.
Hat jemand Erfahrungen zu dieser Situation? Meiner Meinung nach ist die Rechnung viiiiel zu hoch!!! Wir wissen, dass der Reservationsvertrag warscheinlich nichtig ist, um das zurückzufordern bleibt uns nur der Rechtsweg und da haben wir das Geld auch noch lange nicht zurück.
Wie kann ich zudem kontrollieren, welcher Aufwand verrechnet werden darf und was nicht? Darf uns der Architekt etwas verrechnen? Mit ihm selber haben wir keinen Vertrag.So wie ich jedoch die Rechtslage kenne ist es ein Autrag und somit auch mündlich gültig.
Danke für eure Rückmeldungen
Was stand denn dazu im Reservationsvertrag, den ihr unterzeichnet habt?
Gruss, Dani
Dass "...allfällige Aufwände, welche im Namen der Käuferschaft in Auftrag gegeben wurden mit der Anzahlung verrechnet werden."
Wir hatten vor ein paar Jahren praktisch das selbe Problem.
Wir wollten auch vom Vertrag des GUs zuruecktretten und unsere 20'000 zurueckerhalten. Bei uns war es aber so, dass er den gesamten Betrag behalten wollte und gar nochmals 50'000 wollte, falls wir vor Gericht gingen.
Wir gingen dann vor Gericht, haben gewonnen - haben den Betrag samt den (meisten) Kosten zurueckerhalten mit 5 % Zins.
War eine der besten Entscheidungen in unserem Leben. Danach hatten wir einen echt guten GU der unser Traumhaus baute.
Wuensche viel Glueck!