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Abzug Architektenhonorar bei GU Vertrag

5Antworten2’798Aufrufevon ok133994 · 30. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. ok1339946 Beiträge30. September 2009
    Hallo

    Wir haben in der Schweiz gebaut, mit einem lokalen GU. Der Architekt hat uns sehr schlecht beraten, alle kreativen Vorschläge in der Planungsphase kamen von uns. Wir mussten z.T. externe Hilfe in Anspruch nehmen, damit unser Traumhaus entstehen konnte.

    Mit der Bausausführung waren mit dem GU grösstenteils zufrieden.

    Wir stellen uns die Frage, ob wir vom gemäss GU vereinbarten Betrag etwas abziehen sollen.

    Hat jemand diesbezgl. Erfahrungen oder Tipps?

    Merci! ok133994

  2. ad-arch30. September 2009
    Wir haben in der Schweiz gebaut, mit einem lokalen GU. Der Architekt hat uns sehr schlecht beraten, alle kreativen Vorschläge in der Planungsphase kamen von uns. Wir mussten z.T. externe Hilfe in Anspruch nehmen, damit unser Traumhaus entstehen konnte.

    Mit der Bausausführung waren mit dem GU grösstenteils zufrieden.

    Wir stellen uns die Frage, ob wir vom gemäss GU vereinbarten Betrag etwas abziehen sollen.
    Hallo ok133994

    Ich rekapituliere dann mal Deinen Fall:

    i) Ihr habt Euch entschieden, mit einem GU zu bauen

    Phase i) Ihr habt mit dem Architekten, der für diese GU arbeitet ein VP erarbeitet. Schlussendlich (egal, wie es dazu gekommen ist) seid Ihr auf Umwegen zum Projektentwurf gekommen

    ii) Habt einen GU-Vertrag über die PL-Summe n unterzeichnet, worin eine schlüsselfertige Übergabe gewährleistet wird (also alle Phasen der Planerischen Leistungen inkl. Ausführung/Bauleitung).

    Phase ii/iii und weitere) Ausführungsphasen überspringe ich, weil.....Du in der letzten Phase kurz vor der Schlussabrechnung nun der Meinung bist, dass in Phase i was "nicht ganz koscher" war???

    ....In der Entwurfsphase führt der Bauherr stets eine kritische Auseinandersetzung an seinem Projekt....Ich darf annehmen, dass Ihr ein individuelles Haus geplant habt (sonst wärs schwierig, diese Auseinandersetzung zu führen - mit einem Typenhaus /emoticons/default_biggrin.png ...).

    Die Tatsache, dass bei GU`s nicht unbedingt die studierten Architekten arbeiten, liegt ebenfalls auf der Hand....(Ich weiss ja nicht was Du arbeitest, aber darfst Dich jedenfalls auch Architekt nennen, wenn Du Lust darauf hast. Architekt ohne Zusatz ist schliesslich keine geschützte Bezeichnung...).

    Wie kommst Du nun aber darauf, dass Du noch was zurückbehalten gedenkst, resp. sogar, dass das gerechfertigt sein soll?

    En Gruess

    Philippe

  3. ok1339946 Beiträge1. Oktober 2009
    Hallo Philippe

    Deine Darstellung ist korrekt. Wir haben dem "Architekten" während der Bauphase mehrmals klar dargestellt, dass wir mit seiner Leistung nicht zufrieden sind. Das zufriedenstellende Endergebnis (=unser Haus) ist nur dank unermüdlichem Einsatz von mir und meiner Frau entstanden, zudem haben wir einen zusätzlichen Architekten beigezogen.

    Wieso sollte ich nicht nun beim Abschluss der Baurechnung einen Betrag abziehen können? Wir dachten an 25% des Architektenanteils in der Planungsphase.

    Gruss, ok133994

  4. ad-arch1. Oktober 2009
    Wieso sollte ich nicht nun beim Abschluss der Baurechnung einen Betrag abziehen können? Wir dachten an 25% des Architektenanteils in der Planungsphase.
    Hallo ok133994

    Versuchen könnt Ihr das allemal. Du möchtest aber eine Antwort über die Wahrscheinlichkeit, ob dies akzeptiert wird haben - so verstehe ich den Titel dieses Threads.

    Die Wahrscheinlichkeit ist angesichts dessen, dass Ihr einen Vertrag unterzeichnet habt sehr klein (um nicht zu schreiben -> geht gegen 0).

    Grund aus meiner Sicht der Dinge: Ihr habt eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Ein Planer bietet Dir als Dienstleistung eine geistige Leistung, die auf Papier sein Ende nimmt.

    Wie willst Du darlegen, dass diese Leistung nicht Deinen Vorstellungen entsprochen hat und vor allem; Wieso möchtest Du dies am Ende der Dienstleistung tun?

    Ich an Deiner Stelle hätte ihn wenigsten schriftlich (ev. auch eingeschrieben) über Dein Unbehangen in der Entwurfsphase informiert und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er sein Geld in dieser Phase nicht wert ist, resp. einen Abschreiber angedroht, falls sich das nicht ändert. Damit hättest Du auch in der Geschäftsleitung einen Pfosten eingeschlagen und man wäre ev. in der richtigen Zeit ins Gespräch gekommen (Es gibt ja Büros, in denen Projektleiter autonom arbeiten können und damit nicht immer Transparenz gewährleistet ist).

    En Gruess

    Philippe

  5. ok1339946 Beiträge1. Oktober 2009
    Hi Philippe,

    der Geschäftsleiter der GU war eben der Architekt. Während der gesamten Bauzeit haben wir mehrmals deutlich gemacht, dass wir mit seiner Leistung nicht zufrieden sind.

    Wir werden es probieren, ich habe keinen Stress zu streiten. Wir können belegen, dass praktisch alle kreativen Vorschläge von uns gekommen sind und dass der Architekt seinen Job nicht gemacht hat.

    Merci für Dein Feedback, viele Grüsse ok133994

  6. ad-arch1. Oktober 2009
    Wir können belegen, dass praktisch alle kreativen Vorschläge von uns gekommen sind und dass der Architekt seinen Job nicht gemacht hat.QUOTE]
    Gerne geschehen /emoticons/default_wink.png

    Ich hatte übrigens auch schonmal mit einer Bauherrschaft das Vergnügen, welche ganz genau wusste, was sie haben wollte.

    Zusammen ging es anher darum, ihre Vorstellungen in "Baubares" umzuformulieren, somit: Deren Vision in eine konstruktive Machbarkeit zu überprüfen/überführen.

    Die hätten im Nachhinein auch mit demselben Einwand kommen können (oder ist das kein passender Vergleich?).

    En Gruess und viel Erfolg

    Philippe