Hallo zusammen
Wir besitzen ein Einfamilienhaus (Baujahr 1970) und haben in diesem Jahr einige Renovationen vorgenommen.
Der aktuelle Marktwert der Immobilie liegt bei ca. 1 Mio. Franken wobei aktuell eine Hypothek von 400'000 Franken darauf lastet. Für den Umbau (grösstenteils werterhaltend und nicht wertvermehrend) rechnen wir mit Kosten in der Höhe von ca. 100'000 Franken.
Ich überlege mir, die Hypothek um 100'000 Franken zu erhöhen und damit die Renovation zu finanzieren. Seitens der Bank wäre dies kein Problem.
Unklar ist für mich die folgende Frage:
Kann ich die Renovationskosten in der Höhe von 100'000 Franken trotz Finanzierung über die Hypothek bei der Steuererklärung als werterhaltende Massnahmen effektiv in Abzug bringen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Beste Grüsse
Agoppel
Denke ich auch.
Nur den Teil mit "nicht wertvermehrend" verstehe ich nicht ganz.
Das Haus ist durch die Renovierungsarbeit ja bestimmt auch um 100.000 mehr Wert oder nicht? Ein potentieller Käufer würde diese Arbeit ja selbst nicht mehr vornehmen müssen.
Denke auch daran, dass dadurch der EMW eventuell um ca. 10% nach oben geht. Vllt nicht sofort, aber bei der nächsten Bewertung durch die Gemeinde so ca. alle 10 Jahre?
Denke ich auch.
Nur den Teil mit "nicht wertvermehrend" verstehe ich nicht ganz.
Es können nur werterhaltende Kosten abgezogen werden.
Ein 20 Jahre altes Bad kann man abziehen, wenn es vorher ab nur eine Badewanne hatte und danach Wanne+Dusche, letztere nicht.
Auch die Küche kann man erneuern, kommt aber beispielsweise ein Steamer dazu, kann man den nicht abziehen.
Einen alten Wintergarten aufpeppen geht, aber beispielsweise eine Heizung einbauen ist nicht abziehbar, wenn keine drin war.
Ein neuer Wintergarten kann man auch nicht abziehen.
Es können nur werterhaltende Kosten abgezogen werden.
Ein 20 Jahre altes Bad kann man abziehen, wenn es vorher ab nur eine Badewanne hatte und danach Wanne+Dusche, letztere nicht.
Auch die Küche kann man erneuern, kommt aber beispielsweise ein Steamer dazu, kann man den nicht abziehen.
Einen alten Wintergarten aufpeppen geht, aber beispielsweise eine Heizung einbauen ist nicht abziehbar, wenn keine drin war.
Ein neuer Wintergarten kann man auch nicht abziehen.
Ok, danke für die Info.
Wenn ich also einen Anbau tätige, dann ist es nicht abzugfähig, aber es steigern wahrscheinlich den Wert der LIegenschaft, oder? Sobald ich den Anbau renoviere, dann kann ich es auch wieder absetzen, richtig?
Wegen der Badewanne: 20 Jahre, weil die Lebensdauer einer Badewanne auf 20 Jahre gesetzt ist? Ist das so, um zu verhindern, dass einer, der jedes Jahr die Badewanne erneuert, dieses jedes mal abziehen kann?
Ich würde da bei den Steuern nachfragen, was wie genau abgezogen werden kann, oder einen Steuerberater.
Wenn du den Anbau anmeldest, geht der Eigenmietwert hoch. Wenn du dann diesen erneuern musst, kannst du das abziehen. Ohne ihn zu melden könnte zu Fragen führen.
Wie der Zeitwert genau berücksichtigt wird weiss ich nicht. Und ja, nach meinem Verständnis kann man aus dem von dir genannten Grund die Badewanne nicht jedes Jahr abziehen, Macht auch nicht viel Sinn,
Die Kantone veröffentlichen Steuerbücher, in denen detailliert beschrieben ist, was abgezogen werden kann und was nicht. Es ist auch möglich, einen Prozentsatz an Abzügen zu definieren. Dokumentiert aber unbedingt den Anteil, welcher noch nicht abgezogen wurde. Dieser wird dann allenfalls für die Grundstückgewinnsteuer relevant.
Gruss MSG
@Mietfreier
MSG hat es korrekt beschrieben, die möglichen Abzüge resp. die Definition, was wertvermehrend und werterhaltend sind, kann man in den jeweiligen kantonalen Steuerbüchern nachlesen, teilweise mit sehr genauen prozentualen Angaben.
Zu Deiner ursprünglichen Frage (auch bereits beantwortet): Dem Steueramt ist es völlig egal, ob Du eine Renovation zu 100% aus eigenen oder fremden Mitteln finanzierst und hat daher keinerlei Einfluss auf die Abzugsfähigkeit.
Der Kanton AG hat riesige Listen, was man wie in welchen % abziehen kann und was nicht. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, ist man aber ziemlich (über)gefordert. Ging mir zumindest so. Und wie ich erfahren durfte, sind sich die Steuerämter der Gemeinde auch nicht sicher und lassen das beim kantonalen Steueramt überprüfen.
Ich reiche immer einfach alles ein (ausser es ist ganz offensichtlich neu oder wertvermehrend), belege vorher-nachher mit Bildern oder Plänen und Beschreibungen und die reduzieren dann entsprechend den Abzug.
Bspw hier:
https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dfr/dokumente/steuern/natuerliche-personen/merkblaetter-zu-steuern-natuerliche-personen/2020-07-01-mb-luk.pdf
Aber auch hier bleiben Fragen: Zum Beispiel kriegt man ja häufig nicht die einzelnen Posten einer Küche aufgelistet. Dann ist man auch nicht weiter.
Hallo zusammen
Wir besitzen ein Einfamilienhaus (Baujahr 1970) und haben in diesem Jahr einige Renovationen vorgenommen.
Der aktuelle Marktwert der Immobilie liegt bei ca. 1 Mio. Franken wobei aktuell eine Hypothek von 400'000 Franken darauf lastet. Für den Umbau (grösstenteils werterhaltend und nicht wertvermehrend) rechnen wir mit Kosten in der Höhe von ca. 100'000 Franken.
Ich überlege mir, die Hypothek um 100'000 Franken zu erhöhen und damit die Renovation zu finanzieren. Seitens der Bank wäre dies kein Problem.
Unklar ist für mich die folgende Frage:
Kann ich die Renovationskosten in der Höhe von 100'000 Franken trotz Finanzierung über die Hypothek bei der Steuererklärung als werterhaltende Massnahmen effektiv in Abzug bringen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Beste Grüsse
Agoppel
Ja, kann man wenn werterhaltend abziehen, woher Du das Geld hast, spielt keine Rolle.