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Rechnung bezahlen?

10Antworten4’554Aufrufevon gut · 13. Dezember 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. gut7 Beiträge13. Dezember 2009
    Ich bin Bauherr und habe ein Haus gebaut. Mein Architekt will, dass ich einem Unternehmer mehr bezahle als mir dieser in Rechnung gestellt hat. Der Architekt hat die Rechnung dem Unternehmer zurückgeschickt und ihm gesagt, dass ich mehr zu bezahlen habe. Nun habe ich eine Rechnung vom Unternehmer mit einem handgeschriebenen Zusatz meines Architekten - und der Unternehmer will jetzt natürlich auch, dass ich mehr bezahle. Was muss ich nun bezahlen?

  2. mindflight61 Beiträge13. Dezember 2009
    Wieso will den der Architekt, dass du mehr bezahlen musst?

    Abgesehen davon, dass er prozentual von diesem Geld bekommt... /emoticons/default_smile.png

  3. Pfälzer9’908 Beiträge13. Dezember 2009
    Hallo gut,

    wenn der Unternehmer eine Position auf der Rechnung vergessen hatte, die Forderung also letztlich berechtigt ist, dann ist es eigentlich fair, dies auch dem Unternehmen mitzuteilen.... im Umkehrfall würde man ja auch ohne Pardon eine Rechnung kürzen, wenn zuviel darauf wäre..... wenn es denn so gewesen wäre, kann ich die Reaktion verstehen.

  4. gut7 Beiträge14. Dezember 2009
    Ich habe einen Bau- und Werkvertrag, in dem eine Pauschale vereinbart ist. Mein Architekt meint nun aber, dass eine Zusatzarbeit geleistet worden sei, die nicht im Vertrag war. Diese Zusatzleistung wurde aber nicht mit mir, dem Bauherrn, abgesprochen. Muss ich das akzeptieren?

  5. Pfälzer9’908 Beiträge14. Dezember 2009
    Ich habe einen Bau- und Werkvertrag, in dem eine Pauschale vereinbart ist. Mein Architekt meint nun aber, dass eine Zusatzarbeit geleistet worden sei, die nicht im Vertrag war. Diese Zusatzleistung wurde aber nicht mit mir, dem Bauherrn, abgesprochen. Muss ich das akzeptieren?
    Nun, wenn Du einen Pauschalvertrag hast...dann ist die Leistung auch nur pauschal, so wie eben vereinbart, zu zahlen!

    Aber evtl. hast Du einen Architektenvertrag unterzeichnet, welche dem Archhitekten das Recht einräumt, vergessenes oder/und damit zusätzliches, in Deinem Namen, in Auftrag geben zu dürfen!

    Ist dem so? Dann wäre der Vorgang sogar korrekt.. wenn, solltest Du dies umgehend, schriftlich widerrufen, damit Du nicht noch weitere solche Problemfälle beim Baualbauf bekommst.

  6. Kurt Wagner468 Beiträge14. Dezember 2009
    wenn ich das richtig verstanden habe, wurde diese Zusatzleistung nicht mal besprochen, geschweige den vereinbart/unterschrieben.

    Also muss aus meiner Sicht der Bauherr nichts bezahlen, weil dies unaufgefordert ausgeführt wurde, was aber scheinbar nötig war um das Projekt mit dem Pauschalpreis korrekt abzuliefern.

    Das das ganze dann noch nachträglich vom Architekten (handschriftlich?) hinzugefügt wurde macht das ganze auch nicht wirklich seriöser.

    Würde das ganze mir also nochmals erklären lassen und im Zweifelsfall sicherlich nichts zusätzlich bezahlen - egeintlich kann man den Spiess gar umdrehen und sagen, bis zur Klärung gar nichts zu bezahlen. Ist vielleicht auch nicht die feine Art, aber auf dem "Bau" ist das leider eher die Regel als die Ausnahme...

  7. Pfälzer9’908 Beiträge14. Dezember 2009
    Hallo Kurt,

    Deine Denkweise ist natürlich nachvollziehbar....wenn da die die SIA-NORM 118, Ziff. 33, Abs. 2 (Vollmachtsregelung) nicht wäre!

    Das sollte er ja mal schleunigst überprüfen und ggf. ändern....

  8. Kurt Wagner468 Beiträge14. Dezember 2009
    Pfälzer, ich denke weder Du noch ich sind (Bau)Juristen. Man wird immer irgendwo einen Gesetzestext finden, die die eigene Aussage untermauert. Und auf der nächsten Seite so ziemlich das Gegenteil, zumindest für uns Laien ist es doch oft so.

    Aber was ich sicher weiss ist, dass viele Handwerker/GUs/Architekten schnell mal mit Mehrkosten kommen die vertraglich nicht vereinbart wurden und bei genauer Betrachtung auch nicht nötig waren/sind bzw. überteuert nachverrechnet werden.

    Viele Architekten wissen ja ganz genau, dass für die Bauherren vieles "Chinesisch" ist und sie schlussendlich von ihnen abhängig sind - und dies wird sehr oft einfach ausgenutzt.

    Deswegen nochmals, zuerst prüfen, sich erklären lassen, nochmals evt. mit einer unbeteiligten Drittperson die Meinung einholen und vorher nichts bezahlen. Denn sobald bezahlt ist, kann man eh vergessen dass noch irgendwann was zurückkommt und die Gefahr besteht zusätzlich, dass der Handwerker/GU noch erfinderischer wird und in Zukunft noch mehr "Mehrkosten" generiert.

  9. Pfälzer9’908 Beiträge14. Dezember 2009
    Aber was ich sicher weiss ist, dass viele Handwerker/GUs/Architekten schnell mal mit Mehrkosten kommen die vertraglich nicht vereinbart wurden und bei genauer Betrachtung auch nicht nötig waren/sind bzw. überteuert nachverrechnet werden.

    Viele Architekten wissen ja ganz genau, dass für die Bauherren vieles "Chinesisch" ist und sie schlussendlich von ihnen abhängig sind - und dies wird sehr oft einfach ausgenutzt.
    ..nun dagegen lässt sich ja was gescheites tun../emoticons/default_wink.png

    Kurt, wir sind uns über den Vorgang, bzw. die (üblichen) Vorgehensweisen ja zu 100% einig.... Meine Einstellung pro Bauherr kennst Du ja zu genüge....

    Daher sollte man, da man es tatsächlich auch nicht braucht, diese berühmte Vollmachtsregelung generell streichen.... diese ermöglicht es den Beteiligten eben einfach auf Kosten des Bauherren solche, rechtlich korrekten Nachaufträge zu erteilen... ggf. auch ohne Rücksprache mit dem Bauherren... für mich persönlich völlig unverständlich...ist auch nie meine persönliche Praxis gewesen..und wird sie auch niemals sein...... aber das bedingt eben, dass man vor Autragsvergabe alles gewissenhaft ermittelt und in den Vertrag einpackt.....

    Wobei wir ja noch nicht wissen (daher die Anmerkung nun auch (oder mal wieder) allgemein gesehen), um welche Position es sich im konkreten Fall überhaupt handelt?

  10. gut7 Beiträge14. Dezember 2009
    Vielen Dank für euere wertvollen Antworten. Ich kläre nun alles genauer ab.

  11. Bär163 Beiträge14. Dezember 2009
    ...das andere wäre die Verhältnismässigkeit. Handelt es sich um eine Pauschale von 100'000 und eine Mehrleistung von Fr. 500.-- oder um eine Pauschale von 20'000 und eine Mehrleistung von Fr. 5000.--, welche nun geltend gemacht wird???/emoticons/default_confused.png

    Mein Architekt kann gemäss Vereinbarung bis zu 5'000.-- Aufträge vergeben, falls eine Dringlichkeit vorliegt. Muss mich jedoch unverzüglich darüber informieren. So haben wir sichergestellt, dass es vorwärtsgeht und nicht etwa alles stehen bleibt wenn ich mal eine Woche nicht erreichbar wäre.

    Bis jetzt hat er noch nichts vergeben, ohne mein o.k. oder mich zumindest über keine Vergabe informiert.

    Gruss

    Bär