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Schlusszahlung Architekten

3Antworten2’649Aufrufevon FrauMeier · 23. Januar 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. FrauMeier30 Beiträge23. Januar 2013
    Guten Tag

    Wir haben mit unserem Architekten keinen Zahlungsplan vereinbart. Nun will er die Schlussrechnung stellen obwohl die Gärtnerarbeiten noch nicht fertig sind und die Mängel am Haus noch nicht alle behoben sind.

    Wann darf er das restliche Geld verlangen resp. wann kann man sage dass das Haus fertig ist?

    Gibt es einen Prozentsatz den man zurückbehalten kann?

    Vielen Dank schon mal...

    FrauMeier

  2. lofthome.ch28. November 2013
    Auch wenn die Fragestellung schon länger zurückliegt, für andere Leser aber noch von Interesse ist.

    Wenn keine Vereinbarung über einen Zahlungsplan mit dem Archiekten getroffen wurden, wäre der Baufortschritt der Anhaltspunkt, nach welchem Zahlungen zu erfolgen hätten. Ein etwas genauerer Anhaltspunkt würde die SIA-Tabelle Teilleistungen bieten. Darin sind von der ersten Studie bis zur Inbetriebnahme/Übergabe eines Projektes alle Leistungen in Prozenten des gesamten Projektes (=100%) definiert. Beispiele (auszugsweise)

    Vorprojekt 9%

    Bauprojekt 21%

    ....

    ....

    Inbetriebnahme, Abschluss 4.5%

    Damit wären in der  Schlussphase inklusive Leitung der Garantieleistungen 4.5% als Richtgrösse eines Rückbehaltes sinnvoll. Beste Grüsse. M.S.

  3. FrauMeier30 Beiträge28. November 2013
    Vielen Dank für die ausführliche Info!

    Das dient mir sehr.

    Liebe Grüsse

    FrauMeier

  4. lofthome.ch28. November 2013
    Gern geschehen. Und sonst einfach mal nach Teilleistungen SIA googeln, damit findet man schnell die ganzen Tabellen.