Hallo
Ich möchte gerne ein Teil meiner PK als EK beziehen für Wohnungskauf.
Ich habe aber irgendwo gelesen dass die Pensionskasse bei z.B. Unterdeckung die Hypothek zurückfordern kann.
Ist das so?
Grüsse
Johnny
Meines Wissens ist das individuell, je nach Reglement der PK. Am besten du erkundigst dich direkt bei deiner PK.
Bei meiner PK ist es so, dass sie bei Unterdeckung einen Vorbezug ablehnen können. Tritt die Unterdeckung allerdings erst nach dem Bezug auf, so kann die ausbezahlte Summe nicht einfach wieder eingefordert werden.
Das heisst wenn mir meine PK Geld für Wohnungskauf gibt dann kann Sie anschliessend dies nicht so einfach zurückfordern?
Das weiss ich nicht. Das sollte wie schon erwähnt, im PK-Reglement stehen.
Ich würde an Deiner Stelle eine Verpfändung des PK Kapitals ins Auge fassen - bei den jetzigen Zinsen scheint mir das sicher die bessere Alternative. Grüsse Böxli
PS. Verpfändung finde ich eigentlich immer die bessere Alternative ;-) - hängt aber allenfalls auch von den persönlichen Umständen ab.