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PK zurückfordern des Bezuges

4Antworten1’882Aufrufevon Johnny · 17. Juni 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Johnny74 Beiträge17. Juni 2011
    Hallo

    Ich möchte gerne ein Teil meiner PK als EK beziehen für Wohnungskauf.

    Ich habe aber irgendwo gelesen dass die Pensionskasse bei z.B. Unterdeckung die Hypothek zurückfordern kann.

    Ist das so?

    Grüsse

    Johnny

  2. pater00743 Beiträge17. Juni 2011
    Meines Wissens ist das individuell, je nach Reglement der PK. Am besten du erkundigst dich direkt bei deiner PK.

    Bei meiner PK ist es so, dass sie bei Unterdeckung einen Vorbezug ablehnen können. Tritt die Unterdeckung allerdings erst nach dem Bezug auf, so kann die ausbezahlte Summe nicht einfach wieder eingefordert werden.

  3. Johnny74 Beiträge17. Juni 2011
    Das heisst wenn mir meine PK Geld für Wohnungskauf gibt dann kann Sie anschliessend dies nicht so einfach zurückfordern?

  4. pater00743 Beiträge17. Juni 2011
    Das weiss ich nicht. Das sollte wie schon erwähnt, im PK-Reglement stehen.

  5. boexli3 Beiträge17. Juli 2011
    Ich würde an Deiner Stelle eine Verpfändung des PK Kapitals ins Auge fassen - bei den jetzigen Zinsen scheint mir das sicher die bessere Alternative. Grüsse Böxli

    PS. Verpfändung finde ich eigentlich immer die bessere Alternative ;-) - hängt aber allenfalls auch von den persönlichen Umständen ab.