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Bei PK bezug, Geld wieder zurück zahlen?

15Antworten4’652Aufrufevon goodie31 · 30. Oktober 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. goodie3135 Beiträge30. Oktober 2011
    Dann hab ich jetzt eine neue Frage. Ich denke jetzt gehts weiter wegen dem Hauskauf. Kann man eigentlich bezogenes PK wieder *zurück* zahlen? D.h. wieder in die PK einbezahlen?

  2. hutter74 Beiträge30. Oktober 2011
    Hallo Goodie31

    Schau im Internet unter Google - BVG - nach. Dort kannst du die gesetzlichen Grundlagen nachlesen. Es sollte möglich sein. Wobei ev. Fristen eingehalten werden müssen. Am wichtigsten ist jedoch, dass du dein PK-Reglement studierst, da jede PK mit den verschiedenen Kunden (Arbeitgebern) ein eigenes Reglement aushandelt. Wenn es in deinem Reglement keine diesbezüglichen Angaben hat, nimm mit der PK direkt oder mit deinem Arbeitgeber Kontakt auf. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Angaben helfen konnte.

    lg Hutter

  3. rueggli71 Beiträge30. Oktober 2011
    Ja kann man. Es ist sogar von der Steuer abziehbar. 🙂

    Erst wenn alles bezogene Geld zurück bezahlt ist, kann man sich in einer höhere Stufe einkaufen.

    Es ist aber je nach Situation besser die Hypo zu reduzieren bevor du die PV sanierst. Aber da allgemein die Hypozinsen sehr tief sind, ist es ein abwägen was man möchte. Nimm unbedingt vorher Kontakt mit deiner PV auf um die genauen Bedingungen zu erfahren.

    Gruss

  4. chris 652. November 2011
    Ich habe kürzlich das vor Jahren von der Pensionskasse bezogene Geld zurückbezahlt und habe die Steuern, die ich damals bezahlen musste, zurückerhalten.

    Gruss Chris

  5. franc.o8 Beiträge7. November 2011
    Hallo Zusammen

    Ich arbeite bei einer PK und weiss da Bescheid:

    Das Geld kann man jederzeit zurückzahlen (auch nur Teile davon) die Kassen "müssen" es zurück nehmen. Der beim Bezug fällig gewordene Steuerbeitrag (oder Teile davon) kann zurück gefordert werden. (Achtung! Man hat "nur" 3 Jahre Zeit dafür!)

    Achtet darauf, dass die Grundbuchanmerkung der PK gelöscht wird, bzw. dass Ihr die Einwilligung zur Löschung erhaltet.

    Falls ihr das Haus verkaufen wollt, so müsst ihr den Betrag zurück zahlen (ausser ihr seid bereits 63 Jahre alt, oder könnt das Geld für eine neue Liegenschaft einsetzten)

    Gruss, Franco

  6. camster59 Beiträge7. November 2011
    Wie sieht es bei der 3a aus? Wenn ich jetzt 30K für den Wohnungskauf vorbezogen habe und innert 3 Jahren wieder 30K einzahle (indirekte Amortisation), kann ich dann die Steuer auch zurück fordern? /emoticons/default_confused.png

  7. franc.o8 Beiträge7. November 2011
    Bei der 3. Säule bin ich mir nicht sicher, ob man da wieder zurück zahlen kann... lieber mal direkt nachfragen.

    Und bei den "3 Jahren" meinte ich, die Frist von zurückzahlen bis zur zurückfoderung der Steuern. Die werden nicht automatisch von der Gemeinde zurückbezahlt, sonder nur auf verlangen...

  8. mime7461 Beiträge8. November 2011
    Wie sieht es bei der 3a aus? Wenn ich jetzt 30K für den Wohnungskauf vorbezogen habe und innert 3 Jahren wieder 30K einzahle (indirekte Amortisation), kann ich dann die Steuer auch zurück fordern? /emoticons/default_confused.png
    hallo,

    du kannst nur vorbezogene Gelder aus der 2. Säule wieder einzahlen. Damals bezahlte Steuern kriegst du zurück.

    Gelder aus der 3. Säule kannst du NICHT wieder enzahlen.

    Du kannst in die 3.Säule allerdings wieder neu jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlen.

    Gruss

  9. gfc638 Beiträge8. November 2011
    Achtung bei der Einzahlung in die PK, falls die PK unterdeckt ist! Unbedingt abklären, ob dies der Fall ist.

  10. beam27. November 2011
    Hallo zusammen

    Wenn ich richtig überlege, wäre es demnach sinnvoller, wenn ich anstelle meines ursprünglich für den Hausbau angesparten Säule 3a-Geld mein PK-Kapital auflösen würde. Dieses könnte ich dann nach ein paar Jahren wieder einzahlen und bekomme die Steuern zurück. Auf dem Säule 3a-Konto habe ich erst noch 33% mehr Zinsertag als auf dem Pensionskassengeld und die wiedereinbezahlten Beträge gehören nicht zum steuerbaren Vermögen. Mache ich jetzt einen Denkfehler ? was meint ihr?

    Gruss beam

  11. griff891 Beiträge27. November 2011
    Wie sieht es bei der 3a aus? Wenn ich jetzt 30K für den Wohnungskauf vorbezogen habe und innert 3 Jahren wieder 30K einzahle (indirekte Amortisation), kann ich dann die Steuer auch zurück fordern? /emoticons/default_confused.png
    Da die Säule 3a auf momentan 6'682.00 pro Jahr begrenzt ist (ausser du bist selbständig, bzw. keiner 2. Säule angeschlossen), dürften 30k innert 3 Jahren kaum möglich sein. Meines Wissens ist zudem die Wiedereinzahlung von bezogenen Geldern und der Zurückforderung der bezahlten Steuer bei der Säule 3a nicht vorgesehen, da es sich ja um eine freiwillige Vorsorge handelt.

  12. gfc638 Beiträge27. November 2011
    und die wiedereinbezahlten Beträge gehören nicht zum steuerbaren Vermögen.
    Auch die PK Einzahlungen kannst du meistens (ausser du hast bereits zu viel drin) von der Steuer absetzen. Von dem her beisst sich das nicht.

    Aber wie gesagt, problematisch ist es, wenn die PK in Unterdeckung ist. Dann gehst du das Risiko ein, dass die zusätzlich einbezahlten Gelder als erste zur Deckung der Lücke genutzt werden und du damit das Geld genausogut verbrennen hättest können.

  13. franc.o8 Beiträge28. November 2011
    .... und schauen, ob der PK-Vorbezug die Leistungen nicht schmälert. Es kann sein (je nach Reglement) dass z.Bsp. die Invalidenrente stark einbricht. In dem Fall müsste man auf individueller Basis eine separate Invalidenversicherung abschliessen. Oder dafür sorgen, dass man nicht Invalid wird ;-)

    Einige Banken bestehen bei einem PK Vorbezug auf so eine Versicherung,,, (ist bestimmt teurer wie die PK-Beiträge)

  14. Lana8. Dezember 2011
    Ich würde dir davon eher abraten.

    Was du hast hast du.

    Wer weiss was und wieviel es mal noch Rente gibt..

    Momentan sieht es ja eher weniger rosig aus.

    Also ich rechne nicht mir üppigen Renten.

    Um es mal sehr vorsicht auszudrücken.

    Gruss

  15. mime7461 Beiträge8. Dezember 2011
    Ich würde dir davon eher abraten.

    Was du hast hast du.

    Wer weiss was und wieviel es mal noch Rente gibt..

    Momentan sieht es ja eher weniger rosig aus.

    Also ich rechne nicht mir üppigen Renten.

    Um es mal sehr vorsicht auszudrücken.

    Gruss
    hallo,

    wovon würdest du denn abraten? Vom Vorbezug oder vom Rückzahlen des Vorbezuges?

    gruss

  16. Lana8. Dezember 2011
    Von einer Rückzahlung

    Gruss