Dann hab ich jetzt eine neue Frage. Ich denke jetzt gehts weiter wegen dem Hauskauf. Kann man eigentlich bezogenes PK wieder *zurück* zahlen? D.h. wieder in die PK einbezahlen?
Schau im Internet unter Google - BVG - nach. Dort kannst du die gesetzlichen Grundlagen nachlesen. Es sollte möglich sein. Wobei ev. Fristen eingehalten werden müssen. Am wichtigsten ist jedoch, dass du deinPK-Reglement studierst, da jede PK mit den verschiedenen Kunden (Arbeitgebern) ein eigenes Reglement aushandelt. Wenn es in deinem Reglement keine diesbezüglichen Angaben hat, nimm mit der PK direkt oder mit deinem Arbeitgeber Kontakt auf. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Angaben helfen konnte.
Ja kann man. Es ist sogar von der Steuer abziehbar. 🙂
Erst wenn alles bezogene Geld zurück bezahlt ist, kann man sich in einer höhere Stufe einkaufen.
Es ist aber je nach Situation besser die Hypo zu reduzieren bevor du die PV sanierst. Aber da allgemein die Hypozinsen sehr tief sind, ist es ein abwägen was man möchte. Nimm unbedingt vorher Kontakt mit deiner PV auf um die genauen Bedingungen zu erfahren.
Ich habe kürzlich das vor Jahren von der Pensionskasse bezogene Geld zurückbezahlt und habe die Steuern, die ich damals bezahlen musste, zurückerhalten.
Das Geld kann man jederzeit zurückzahlen (auch nur Teile davon) die Kassen "müssen" es zurück nehmen. Der beim Bezug fällig gewordene Steuerbeitrag (oder Teile davon) kann zurück gefordert werden. (Achtung! Man hat "nur" 3 Jahre Zeit dafür!)
Achtet darauf, dass die Grundbuchanmerkung der PK gelöscht wird, bzw. dass Ihr die Einwilligung zur Löschung erhaltet.
Falls ihr das Haus verkaufen wollt, so müsst ihr den Betrag zurück zahlen (ausser ihr seid bereits 63 Jahre alt, oder könnt das Geld für eine neue Liegenschaft einsetzten)
Wie sieht es bei der 3a aus? Wenn ich jetzt 30K für den Wohnungskauf vorbezogen habe und innert 3 Jahren wieder 30K einzahle (indirekte Amortisation), kann ich dann die Steuer auch zurück fordern? /emoticons/default_confused.png
Bei der 3. Säule bin ich mir nicht sicher, ob man da wieder zurück zahlen kann... lieber mal direkt nachfragen.
Und bei den "3 Jahren" meinte ich, die Frist von zurückzahlen bis zur zurückfoderung der Steuern. Die werden nicht automatisch von der Gemeinde zurückbezahlt, sonder nur auf verlangen...
Wie sieht es bei der 3a aus? Wenn ich jetzt 30K für den Wohnungskauf vorbezogen habe und innert 3 Jahren wieder 30K einzahle (indirekte Amortisation), kann ich dann die Steuer auch zurück fordern? /emoticons/default_confused.png
hallo,
du kannst nur vorbezogene Gelder aus der 2. Säule wieder einzahlen. Damals bezahlte Steuern kriegst du zurück.
Gelder aus der 3. Säule kannst du NICHT wieder enzahlen.
Du kannst in die 3.Säule allerdings wieder neu jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlen.
Wenn ich richtig überlege, wäre es demnach sinnvoller, wenn ich anstelle meines ursprünglich für den Hausbau angesparten Säule 3a-Geld mein PK-Kapital auflösen würde. Dieses könnte ich dann nach ein paar Jahren wieder einzahlen und bekomme die Steuern zurück. Auf dem Säule 3a-Konto habe ich erst noch 33% mehr Zinsertag als auf dem Pensionskassengeld und die wiedereinbezahlten Beträge gehören nicht zum steuerbaren Vermögen. Mache ich jetzt einen Denkfehler ? was meint ihr?
Wie sieht es bei der 3a aus? Wenn ich jetzt 30K für den Wohnungskauf vorbezogen habe und innert 3 Jahren wieder 30K einzahle (indirekte Amortisation), kann ich dann die Steuer auch zurück fordern? /emoticons/default_confused.png
Da die Säule 3a auf momentan 6'682.00 pro Jahr begrenzt ist (ausser du bist selbständig, bzw. keiner 2. Säule angeschlossen), dürften 30k innert 3 Jahren kaum möglich sein. Meines Wissens ist zudem die Wiedereinzahlung von bezogenen Geldern und der Zurückforderung der bezahlten Steuer bei der Säule 3a nicht vorgesehen, da es sich ja um eine freiwillige Vorsorge handelt.
und die wiedereinbezahlten Beträge gehören nicht zum steuerbaren Vermögen.
Auch die PK Einzahlungen kannst du meistens (ausser du hast bereits zu viel drin) von der Steuer absetzen. Von dem her beisst sich das nicht.
Aber wie gesagt, problematisch ist es, wenn die PK in Unterdeckung ist. Dann gehst du das Risiko ein, dass die zusätzlich einbezahlten Gelder als erste zur Deckung der Lücke genutzt werden und du damit das Geld genausogut verbrennen hättest können.
.... und schauen, ob der PK-Vorbezug die Leistungen nicht schmälert. Es kann sein (je nach Reglement) dass z.Bsp. die Invalidenrente stark einbricht. In dem Fall müsste man auf individueller Basis eine separate Invalidenversicherung abschliessen. Oder dafür sorgen, dass man nicht Invalid wird ;-)
Einige Banken bestehen bei einem PK Vorbezug auf so eine Versicherung,,, (ist bestimmt teurer wie die PK-Beiträge)