Kann mir jemand sagen wie der Stand ist betreffend Vorbezug der Pensionskasse für Eigenheim 2013? Es wird und wurde schon viel darüber diskutiert aber ist schon etwas bekannt dazu? /emoticons/default_confused.png
ich wüsste nicht, dass die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (kurz: WEFV) in Revision ist. Es wird immer wieder diskutiert, wie sinnvoll ein Vorbezug ist. Die Befürworter einer "starken" 2. Säule sprechen sich selbstverständlich gegen einen Vorbezug aus. Konsequenterweise müsste diese Revision mit einem generellen Unterbinden von Kapitalbezügen stehen. Sprich es werden ab Pensionsalter nur noch Renten ausbezahlt.
Ich bin sicher, dass zu viele Interessengruppen gegen eine solche Änderung Sturm laufen werden, weshalb eine Revision bis auf weiteres keine Diskussion sein dürfte.
SwissBanking hat im Juni 2012 neue Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen herausgegeben. Diese lauten wie folgt:
Die nachfolgenden Mindestanforderungen gelten für Neugeschäfte und Krediterhöhungen:
"Bei Hypothekarfinanzierungen ist ein Mindestanteil an Eigenmitteln am Belehnungswert, welche nicht aus dem Guthaben der 2. Säule (Vorbezug und Verpfändung) stammen, Voraussetzung. Dieser Mindestanteil beträgt 10%."
Ein Beispiel:
Du kaufst ein EFH für CHF 1'000'000. Damit du einen Bezug aus der Pensionskasse vornehmen kannst, musst du mindestens 10% davon, also CHF 100'000, in Form von anderen Eigenmitteln aufbringen können (Cash, Säule 3a etc.). Wenn du dies kannst, ist ein Vorbezug möglich. Die Konsequenzen eines Vorbezuges sollten aber in jedem Fall gut überlegt sein. Und wie gesagt, es handelt sich dabei um "Richtlinien" - Ausnahmen können gemacht werden, ist von der Bank abhängig.