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PK-Vorbezug

6Antworten1’371Aufrufevon Domi · 10. Februar 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Domi57 Beiträge10. Februar 2017
    Hallo zusammen.

    Ich überlege mir gerade eine Rückzahlung eines Privatdarlehens. Dieses Darlehen möchte ich über einen Teilvorbezug der Pensionskasse machen; resp. "indirekt" indem ich mit dem Pensionskassenvorbezug meine Hypothek bei der Bank amortisiere und kurze Zeit später die Hypothek wieder erhöhe für die Rückzahlung des Privatdarlehens. Grundsätzlich ist meine Bank dazu bereit, nur hat mich mein Berater auf ein Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2011 hingewiesen, worin es fast genau um diesen Fall geht, einziger Unterschied, es wurden Säule 3a Gelder bezogen und nicht von der Pensionskasse. In diesem Urteil wird die bezogene Kapitalleistung als rechtwidrig eingestuft (da kurze Zeit später Hypothek gleich wieder erhöht) und unterliegt somit der ordentlichen Besteuerung (heisst Einkommenssteuer anstatt Kapitalauszahlungssteuer; was natürlich ein enormer Unterschied ist).

    Gemäss meinem Bankberater sollte dies bei der Pensionskasse eigentlich nicht so sein, aber er könne dies nicht garantieren (er hat sich auch mit seinen Kollegen besprochen und die Meinungen sind da etwas geteilt).

    Kennt sich jemand hier damit genauer aus?

  2. Matia435 Beiträge10. Februar 2017
    Ist meiner Meinung nach völliger Blödsinn. Die Regeln dürften genau die gleichen sein. Im Endeffekt ist klar, wofür du das Geld beziehen darfst und du willst es für etwas anderes, was rechtlich nicht geht.

    Ich bin kein Jurist und vieleicht gibt es irgendeinen Winkelzug, der das trotzdem ermöglicht. Aber einfach Hypothek verringern und wieder erhöhen wird nicht funktionieren.

  3. Kaffeebart693 Beiträge10. Februar 2017
    Wenn das Steueramt das mitbekommt wird es den Bezug besteuern, da dies eine Umgehungslösung für Vorschriften darstellt.

    Anders ausgedrückt: Das Privatdarlehen darf nicht mit PK Geldern getilgt werden dabei spielt es keine Rolle welcher Umweg dabei benutzt wird.

  4. carlitocastro80 Beiträge10. Februar 2017 · bearbeitet
    Habe die Frage kurz mit unserem Steueramt (arbeite auf einer Gemeinde) besprochen. Eine abschliessende Antwort kann ich Dir nicht geben aber zwischen der 2. oder 3. Säule gibt es in diesem Zusammenhang keinen Unterschied. Es handelt sich in beiden Fällen für das Steueramt um eine Umgehung. In Deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass Dein Vorhaben der Einkommenssteuer unterliegt und würde davon abraten. Willst Du eine klare Antwort, wirst Du nicht daran vorbeikommen das Steueramt Deiner Gemeinde oder gleich die kantonale Steuerverwaltung anzufragen. Sich hier im Forum auf eine Antwort zu verlassen, halte ich für sehr fahrlässig.

    1× hilfreich
  5. tommuller500 Beiträge11. Februar 2017
    Es liegt bei BVG und 3a ein missbräuchlicher Bezug vor!

    Der einzige Unterschied liegt darin, dass du bei missbräuchlichem Bezug aus der 2. Säule die Möglichkeit erhälst es wieder zurückzuzahlen, bevor eine Besteuerung mit dem übrigen Einkommen vorgenommen wird. Selbstverständlich ist dann die Einzahlung nicht abziehbar...

    Grüsse
    Tom

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  6. Domi57 Beiträge13. Februar 2017
    Danke für die Antworten. Das deckt sich grundsätzlich +/- auch mit meiner Meinung.

    Dann werde ich wohl halt mit dem PK-Vorbezug einen Teil meiner Hypothek abzahlen, die Amortisationsraten bei der Bank stoppen und dafür deutlich mehr am Privatdarlehen zurückzahlen.

    Übrigens habe ich mittlerweile weitere Abklärungen mit der PK vorgenommen, hätte ich für das Privatdarlehen einen Schuldbrief im Grundbuch eintragen lassen, wäre es anscheinend problemlos möglich gewesen das Privatdarlehen direkt abzuzahlen... Zu meiner Nachfrage ob ich denn nun einfach einen der bestehenden freien Schuldbriefe auf den privaten Darlehensgeber übertragen kann und der Vorbezug dann einfach so akzeptiert wird, wollte/konnte man mir nicht antworten (aber werde ich auch nicht machen).

  7. hilfi389 Beiträge20. Februar 2017
    Hallo Domi

    Falls Deine Bank mitmacht und es aus Risikosicht drin liegt.

    Auf Ende November Hypo bei deiner Bank erhöhen (variable Hyp), Im neuen Jahr die Hypo über einen PK Vorbezug zurückzahlen.

    Restrisiko ist aber immer noch vorhanden.