Ich überlege mir gerade eine Rückzahlung eines Privatdarlehens. Dieses Darlehen möchte ich über einen Teilvorbezug der Pensionskasse machen; resp. "indirekt" indem ich mit dem Pensionskassenvorbezug meine Hypothek bei der Bank amortisiere und kurze Zeit später die Hypothek wieder erhöhe für die Rückzahlung des Privatdarlehens. Grundsätzlich ist meine Bank dazu bereit, nur hat mich mein Berater auf ein Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2011 hingewiesen, worin es fast genau um diesen Fall geht, einziger Unterschied, es wurden Säule 3a Gelder bezogen und nicht von der Pensionskasse. In diesem Urteil wird die bezogene Kapitalleistung als rechtwidrig eingestuft (da kurze Zeit später Hypothek gleich wieder erhöht) und unterliegt somit der ordentlichen Besteuerung (heisst Einkommenssteuer anstatt Kapitalauszahlungssteuer; was natürlich ein enormer Unterschied ist).
Gemäss meinem Bankberater sollte dies bei der Pensionskasse eigentlich nicht so sein, aber er könne dies nicht garantieren (er hat sich auch mit seinen Kollegen besprochen und die Meinungen sind da etwas geteilt).
Ist meiner Meinung nach völliger Blödsinn. Die Regeln dürften genau die gleichen sein. Im Endeffekt ist klar, wofür du das Geld beziehen darfst und du willst es für etwas anderes, was rechtlich nicht geht.
Ich bin kein Jurist und vieleicht gibt es irgendeinen Winkelzug, der das trotzdem ermöglicht. Aber einfach Hypothek verringern und wieder erhöhen wird nicht funktionieren.
Habe die Frage kurz mit unserem Steueramt (arbeite auf einer Gemeinde) besprochen. Eine abschliessende Antwort kann ich Dir nicht geben aber zwischen der 2. oder 3. Säule gibt es in diesem Zusammenhang keinen Unterschied. Es handelt sich in beiden Fällen für das Steueramt um eine Umgehung. In Deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass Dein Vorhaben der Einkommenssteuer unterliegt und würde davon abraten. Willst Du eine klare Antwort, wirst Du nicht daran vorbeikommen das Steueramt Deiner Gemeinde oder gleich die kantonale Steuerverwaltung anzufragen. Sich hier im Forum auf eine Antwort zu verlassen, halte ich für sehr fahrlässig.
Es liegt bei BVG und 3a ein missbräuchlicher Bezug vor!
Der einzige Unterschied liegt darin, dass du bei missbräuchlichem Bezug aus der 2. Säule die Möglichkeit erhälst es wieder zurückzuzahlen, bevor eine Besteuerung mit dem übrigen Einkommen vorgenommen wird. Selbstverständlich ist dann die Einzahlung nicht abziehbar...
Danke für die Antworten. Das deckt sich grundsätzlich +/- auch mit meiner Meinung.
Dann werde ich wohl halt mit dem PK-Vorbezug einen Teil meiner Hypothek abzahlen, die Amortisationsraten bei der Bank stoppen und dafür deutlich mehr am Privatdarlehen zurückzahlen.
Übrigens habe ich mittlerweile weitere Abklärungen mit der PK vorgenommen, hätte ich für das Privatdarlehen einen Schuldbrief im Grundbuch eintragen lassen, wäre es anscheinend problemlos möglich gewesen das Privatdarlehen direkt abzuzahlen... Zu meiner Nachfrage ob ich denn nun einfach einen der bestehenden freien Schuldbriefe auf den privaten Darlehensgeber übertragen kann und der Vorbezug dann einfach so akzeptiert wird, wollte/konnte man mir nicht antworten (aber werde ich auch nicht machen).