Uns wurde vor 3 Wochen die Baubewilligung unseres EFH erteilt. Wir überlegen uns nun jedoch, noch was abzuändern. Konkret, im OG 1,5m "kürzer" auf einer Länge von 7m. Das sähe dann optisch etwas anderst aus als vorher von aussen. Gäbe einen Balkon wo vorhin eben "Raum"/Zimmer war.Ist etwas kompliziert geschrieben, sorry. Hoffe, man versteht, was ich meine.
Braucht es da eine neue Baubewilligung? /emoticons/default_confused.png
Um sicher zu sein würde ich mich gleich auf der Bauverwaltung deiner Gemeinde erkundigen. Wir hatten nach Erteilung der Bewilligung z.B. noch Fenster abgeändert, was ja auch optisch gegen aussen wirkt. Das brauchte nur eine Nachmeldung an die Gemeinde und gut war. Aber eben, das wird bestimmt unterschiedlich streng gehandhabt, und ich würde bei sowas gleich direkt nachfragen. Gut ist vermutlich bei eurer Idee, dass der Grundriss ja offenbar bestehen bleibt und die ausgemessenen Punkte sich nicht verändern.
Wir hatten während des Baus noch einige Änderungen, die wir (der Architekt) "nachträglich" durch eine Änderungseingabe haben bewilligen lassen. Ich denke, da kommt ihr nicht drum rum. Meistens ist das aber wohl eher eine Formsache, insbesondere, wenn ihr in den bisherigen Massen bleibt.
Eine Fassadenänderung ist z.B. im Kt. FR immer ein grosses Baugesuch.....
Ich würde mich - wie jemand anders schon gesagt hat - auf der Bauverwaltung melden. Zuerst mit Tf. und dann noch schriftlich (aus Beweisgründen) und die Änderung mitteilen. Sollte eigentlich kein Problem sein.
Wir haben auch nach der Baubewilligung noch zwei, drei Dinge geändert. Es wurde vom Architekt einfach eine Auflistung gemacht, was ändert und die neuen Pläne eingereicht. Innert 2 Wochen war der neue Bescheid da (und das hat nicht mal was gekostet *staunstaunfreufreu*).