SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Fenstergrösse NACH Bewilligung etwas ändern?

3Antworten1’629Aufrufevon inaa · 5. Dezember 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. inaa4 Beiträge5. Dezember 2014
    Hallo Zusammen,

    wir renovieren gerade ein Häuschen und haben für alle Schritte schon die grosse Bewilligung eingereicht und die Wartezeit ist abgelaufen. Noch haben wir nix gehört also rechnen wir mit baldiger positiver Post /emoticons/default_smile.png

    Nun bereiten wir gerade im Obergeschoss die Fassaden-Verbesserung vor, wo auch ein neues Fenster reinkommt.

    Hier haben wir gerade festgestellt dass das ursprüngliche Mass (welches wir bei Bewilligung ein klein wenig vergrössert haben) etwas zu tief im Raum ist. Zu gefährlich wenns Fenster geöffnet ist.

    Nun würden wir doch gerne ein etwas kleineres Fenster einbauen. Eventuell sogar die Breite etwas länger, dafür weniger hoch.

    Alles in Allem eine wirklich kleine Änderung, die vom Aussen-Anblick her nicht viel ändert.

    Wir fragen uns aber doch, ob wir das machen können wegen der Bewilligung. Könnte es da grössere Probleme geben wenn die Herren bei Bauabschluss vorbeikommen und alles anschauen?

    Übrigens: wir renovieren im Kanton Jura /emoticons/default_smile.png

    Vielen Dank für Eure Meinungen

  2. Pfälzer9’908 Beiträge5. Dezember 2014
    Hallo inaa

    Das ist grundsätzlich kein Problem. Sprich es einfach mit dem Bauamt ab und reiche evtl. sogar jetzt gleich einen geänderten Plan ein (Grundriss mit neuen Massen und die entsprechende Ansichtszeichnung). Ansonsten musst Du die geänderten Pläne später nach Bauende nachreichen. Die Mindestgrösse des Fenster zur notwendigen Belichtung des Wohnraumes dahinter muss natürlich auch nach Änderung noch erfüllt sein. Im Kanton Jura weiss ich es nicht genau, meist aber sind dies 10 % der Raumfläche.

  3. Ze Roberto99 Beiträge6. Dezember 2014
    Wir hatten einen ähnlichen Fall und haben einfach einen Änderungsantrag bei der Gemeinde eingereicht. Kosten 150.-, Bewilligungsdauer 1 Woche. Alles easypeacy.

  4. inaa4 Beiträge8. Dezember 2014
    Hey vielen Dank schonmal für eure tollen Infos!!

    Wir denken auch dass die Angelegenheit gut zu lösen ist - und trotzdem haben wir uns wieder "zurückentschieden" /emoticons/default_smile.png

    Wir würden schon sehr gerne das grosse Fenster einbauen und werden daher nun ein Geländer im Fensterrahmen anbringen.

    Dies nennt man doch einen "französischen Balkon" wenn ich mich recht entsinne.

    Daher hat sich die Genehmigung-Sache nun erledigt für uns. Und trotzdem sind die Infos sehr wertvoll - man weiss ja nie was noch so kommt /emoticons/default_smile.png

    Freundliche Grüsse aus dem Jura