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Näherbaurecht

3Antworten3’192Aufrufevon SaSo · 7. August 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. SaSo540 Beiträge7. August 2009
    Hallo Zusammen

    Habe heute eine merkwürdige Anfrage meines Nachbarn bekommen:

    Wir haben uns gegenseitig das Grenzbaurecht zugesprochen und dies auch im Grundbuch eintragen lassen. Das war nötig weil wir unsere Garage an die Grenze setzten wollten. Nun möchte er auf "seiner" Seiter der Grenze auch ein Bauwerk erstelllen. Er möchte als Erweiterung seiner Tiefgarage einen Technikraum für Scheeschleuder ect. erstellen, welche bis zur Grenze reichen würde.

    1. Sehen wir nichts davon da ja "unterirdisch"

    2. Haben wir uns ja bereits gegenseitig das Recht dazu gegeben.

    Nun zur Frage:

    Warum um alles in der Welt will nun die Gemeinde, für seine Baueingabe, noch einmal unser schriftliches Einverständniss?? Ich soll einen Brief aufsetzten und unterschreiben...

    Hat jemand eine Idee? Was soll ich da überhaupt reinschreiben um nicht einen Freipass für alles erdenkliche zu geben?

    danke und grüsse

    SaSo

  2. Kurt Wagner468 Beiträge7. August 2009
    verstehe grundsätzlich nicht, wieso Du das aufstellen sollst. Er will ja was von Dir, dann soll er das Schreiben verfassen und danach kannst Du es lesen und beurteilen.

  3. bido5 Beiträge7. August 2009
    Hallo SaSo,

    Bei mir war es dasselbe. Das ist laut Aussage der Gemeinde eine 2. Absicherung um keine Überraschungen zu erleben. Bei mir musste der Nachbar jedoch nur nochmals die Baupläne absegnen.

    Den Brief soll dein Nachbar aufsetzen, er ist ja interessiert an einem reibungslosen Ablauf seiner Baueingabe.

    Schöne Grüsse

  4. SaSo540 Beiträge7. August 2009
    Hallo Zusammen

    Danke für eure raschen Antworten!! Ich werde das dann mal zurück delegieren und schauen was zu unterschreiben ist /emoticons/default_tongue.png Pläne habe ich noch gar keine gesehen... die wären bereits bei der Gemeinde /emoticons/default_eek.png

    grüsse

    SaSo