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Näherbaurecht Grenzbebauung

1Antwort3’315Aufrufevon sunnyhouse · 3. März 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. sunnyhouse1 Beiträge3. März 2012
    Unser Nachbar hat seine grosse Bauparzelle in 3 kleine parzellieren lassen. Nun hat er sich gegenseitig auf diesen Parzellen das Näherbaurecht im Grundbuch eintragen lassen.

    Fast gleichzeitig hat er seine Baupläne eingereicht, die natürlich die normalen Grenzabstände innerhalb seiner 3 Parzellen nicht einhält. Obwohl er zu uns den Mindestabstand von 3.50 einhält, sind wir auf der gesamten Längsseite unseres Grundstücks mit einer sehr engen, ortsuntypisch eng, Bebauung konfrontiert (er schöpft auch die Ausnutzungsziffer komplett aus).

    Meine Frage: können wir beim Grundbuch Einspruch dagegen erheben, dass er sich - als alleiniger Besitzer der Parzellen, gegenseitig das Näherbaurrecht einräumt?

    Ist es möglich, sich selbst ein Näherbaurrecht einzuräumen, mit der Absicht, unmittelbar danach zu bauen und zu verkaufen?

    Besten Dank für Eure Hilfe...bin frustriert

  2. jomazi1’373 Beiträge3. März 2012
    Natürlich ist das möglich, schliesslich ist er der Besitzer von beiden benachbarten Parzellen. Dagegen wirst du dich nicht wehren können.

    Aber auch hier gilt natürlich das Baureglement deiner Gemeinde. Der kleinste Gebäudeabstand, der wahrscheinlich definiert wurde, muss er natürlich einhalten!

    liebs Grüessli, jomazi