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Frage zu Näherbaurecht

18Antworten45’322Aufrufevon Noa · 11. Dezember 2006letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Noa948 Beiträge11. Dezember 2006
    Hallo

    soeben wurden wir von unseren zukünftigen Nachbarn wegen eines Näherbaurechts angefragt.

    Scheinbar wollen sie einen gedeckten Carport machen. Der Carport selber steht 2m von der Grundstücksgrenze weg und hat unter 40m3, wäre also kein Problem. Da er nun aber gedeckt ist, wird das angerechnet und würde nicht mehr als Nebengebäude gelten. Müsste also auf 4m von der Grenze gestellt werden.

    Nun wurden wir eben angefragt, ob sie den Carport dort bauen dürfen.

    Nun meine Frage, was bringt dies für uns für Nachteile, wenn wir es zugestehen, resp. können wir etwas verlangen dafür? Auch ein Näherbaurecht? Brauchen wir eigentlich nicht unbedingt. Oder eine andere Entschädigung? Oder einfach nichts auf die zukünftige Nachbarschaft /emoticons/default_biggrin.png

  2. booker1’201 Beiträge11. Dezember 2006
    Hallo

    das Näherbaurecht wird im Grundbuch eingetragen. Es heisst dann Näherbaurecht zu Gunsten Parzelle X zu Lasten Parzelle Y.

    Es ist ja in diesem Falle nichts Gravierendes. Lass Dich doch vom grundbuchamt beraten, ob Du Entschädigung verlangen kannst oder so. Aber prinzipiell würde ich auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis Wert legen - denn Du willst doch vermutlich noch etwas da wohnen bleiben ?

  3. reto339 Beiträge12. Dezember 2006
    Hallo Noa

    Uns wurde ja ein Grenzbaurecht (Abstand 0m !) für einen Carport aufgezwungen (Vom Verkäufer). Wir haben uns dann mit dem GU getroffen welcher die Nachbarparzellen bebaut um eine Lösung zu suchen.

    Im Grundbuch wird ein gegenseitiges (wird eigentlich immer gegenseitig gemacht) Grenzbaurecht (bei Dir Näherbaurecht) eingetragen (obwohl es uns auch nichts bringt).

    Dann wird weiter die Position und die Länge des Grenzbaurechtes sowie die Art de gebäudes (Kleinbau, mit max Höhe 3m) im Grundbuch eingetragen. Ich habe für den Notar eine Skitze im Parzellenplan gemacht. Wenn Du möchtest könnte ich Dir die Passage aus unserem Vertrag mailen. Im weiteren haben wir verlangt, dass der Carport auf unserer Seite mit einer weiss verputzten Mauer geschlossen wird. Dies wird auch im Grundbuch eingetragen. Der einzige Vorteil für uns ist folgender, das Nachbars Haus steht dafür 6m von der Grenze weg anstelle von 4m.

    Wegen diesen Änderungen und der Strasse haben wir 3 Versionen des Vertrages benötigt bis er endlich richtig war.

    Gruss

    Reto

  4. Noa948 Beiträge12. Dezember 2006
    Danke für Eure Antworten.

    Gerade habe ich noch ein Mail von ihm erhalten, demzufolge man es nicht im Grundbuch eintragen müsse, da es sich um ein Nebengebäude handle??

    Werde mich wohl mal weiter erkundigen müssen...

  5. reto339 Beiträge12. Dezember 2006
    Ich würde es auf jeden Fall im Grundbuch eintragen lassen !! (vorallem aus Sicht Deines Nachbarn)

    Dann ist es klar definiert und geregelt. Ansonsten kann es bei Eigentümer wechsel Probleme geben.

    Gruss

    Reto

  6. mckaiser643 Beiträge12. Dezember 2006
    Das glaube ich auch nicht, dass man ein Näherbaurecht nicht im Grundbuch eintragen muss!

  7. Guest12. Dezember 2006
    Also wir haben uns ja auch schon mal mit den Näherbaurechten befassen müssen und ich weiss nur das:

    Man kann doch eine Näherbaurechtsvereinbarung unterschreiben für ein bestimmtes Baugesuch. Dieses muss dann dem Baugesuch mitgereicht werden und dann bekommt man so die Baubewilligung für das Vorhaben.

    Geht es aber um eine allgemeine Herbasetzung des Grenzabstandes, dann würde ich das sowieso gegenseitig machen und dann kommts dann wohl auch ins Grundbuchamt. (Man unterschreibt aber wohl doch zuerst diese Vereinbarung und geht es dann noch eintragen)

    Die Kosten kann man zu Lasten desjenigen machen, der das Näherbaurecht will, das kann man auch auf der Vereinbarung so schreiben.

    Aber unbewohnte Kleinbauten unter einer bestimmten Grundfläche dürfen doch sowieso näher ran (bei uns wären es 3m), warum geht das denn nicht? Versteh ich nicht ganz.

  8. Noa948 Beiträge12. Dezember 2006
    maureen - scheinbar ist es eben bis 40m2 gestattet und ab 40 gilt es nicht mehr als Nebengebäude.

  9. Guest12. Dezember 2006
    aha, sind es mehr wie 40qm?

    Bei uns in der Gemeinde ist es auch bis 40qm (Fläche inkl.Aussenwände, also nicht nur Innenfläche) und wenn man eine Doppelgarage machen will oder so, ist es fast schon knapp.

  10. Noa948 Beiträge12. Dezember 2006
    aha, sind es mehr wie 40qm?

    Bei uns in der Gemeinde ist es auch bis 40qm (Fläche inkl.Aussenwände, also nicht nur Innenfläche) und wenn man eine Doppelgarage machen will oder so, ist es fast schon knapp.
    Gemäss seiner Aussage ist die Garage 39.9m2 /emoticons/default_biggrin.png Aber die Gemeinde rechnet halt das Vordach noch dazu und das gibt dann über 40m2.

    Ich denke mal, wenn man das wirklich nicht unbedingt eintragen muss, wenn es nur auf dieses spezielle Gesuch hin ist, werden wir es wohl einfach unterschreiben.

  11. Guest12. Dezember 2006
    Also ich dachte, bei sowas kann man es auf das Baugesuch hin unterschreiben und dann dürfen sie nichts anderes mehr dahinstellen. /emoticons/default_confused.png

    Aber belangt mich nicht auf meine Aussage, bin bei uns auch noch nicht ganz durchgestiegen mit den Näherbaurechten.

  12. Kurt Wagner468 Beiträge12. Dezember 2006
    ...werden wir es wohl einfach unterschreiben.
    so fangen viele Probleme bzw. spätere Streitigkeiten an. Es muss kein Problem enstehen, aber einfach so unterschreiben (ohne Gegenleistung) würde ich nie. Zumindest musst Du die selben Rechte haben wie der andere - oder eben eine (einmalige) finanzielle Abgeltung.

  13. Noa948 Beiträge12. Dezember 2006
    so fangen viele Probleme bzw. spätere Streitigkeiten an. Es muss kein Problem enstehen, aber einfach so unterschreiben (ohne Gegenleistung) würde ich nie. Zumindest musst Du die selben Rechte haben wie der andere - oder eben eine (einmalige) finanzielle Abgeltung.
    Hast schon recht, dann können wir ihm bei einem späteren ev. Streit nicht vorwerfen, dass er von uns ein Näherbaurecht bekommen hat./emoticons/default_biggrin.png

  14. Guest12. Dezember 2006
    Eine finanzielle Abgeltung finde ich etwas blöd, ich meine man will ja auch gut auskommen mit dem Nachbarn. Zudem kann der ja nur diesen Carport machen und sonst nichts. Aber das ist meine Meinung.

    Wenn man auch was will, dann würde ich einfach ein gegenseitiges Näherbaurrecht eintragen lassen, dann ist man sich gegenseitig gar nichts schuldig.

    Weil auch mit Geld kann man sich das später noch vorwerfen (aber ich habe euch ja das Näherbaurecht bezahlt bla bla bla)

  15. AmStein418 Beiträge19. Dezember 2006
    So sehe ich das auch! Nähebaurecht einfach gegenseitig und gut ist! Wir haben das bei uns auch so gemacht! Einfach die anfallenden Kosten hat der Nachbar zu tragen (für Eintrag im Grundbuch usw.)

  16. Bäröschli703 Beiträge20. Februar 2008
    So sehe ich das auch! Nähebaurecht einfach gegenseitig und gut ist! Wir haben das bei uns auch so gemacht! Einfach die anfallenden Kosten hat der Nachbar zu tragen (für Eintrag im Grundbuch usw.)
    Ich schliesse mich dieser Meinung an. Auch wir benötigen für die Garagen ein Näherbaurecht und dieses wird gegenseitig im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für das Eintragen gehen natürlich zu unseren Lasten. Schliesslich sind wir froh, dass wir das Näherbaurecht bekommen und der Nachbar nicht noch Geld dafür will.

    Es gibt aber auch ganz "Gemeine": Bekannte mussten 10000.-- zahlen /emoticons/default_eek.png, damit sie den Balkon für 1 m näher als erlaubt bauen konnten - was blieb ihnen anderes übrig?

    Grüsse vom Bäröschli

  17. SG-Sup107 Beiträge20. Februar 2008
    Grundsätzlich können Nachbarn untereinander abmachen, was sie wollen, und auch im Grundbuch eintragen lassen. Was zählt, ist das Baureglemenet der Gemeinde, da öffentliches Recht solchen Vereinbarungen vorgeht.

    Ich würde also in jedem Fall die Pläne dem Bauverwalter zeigen und fragen, ob das so in Ordnung geht.

  18. SG-Sup107 Beiträge20. Februar 2008
    Ich schliesse mich dieser Meinung an. Auch wir benötigen für die Garagen ein Näherbaurecht und dieses wird gegenseitig im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für das Eintragen gehen natürlich zu unseren Lasten. Schliesslich sind wir froh, dass wir das Näherbaurecht bekommen und der Nachbar nicht noch Geld dafür will.

    Es gibt aber auch ganz "Gemeine": Bekannte mussten 10000.-- zahlen /emoticons/default_eek.png, damit sie den Balkon für 1 m näher als erlaubt bauen konnten - was blieb ihnen anderes übrig?

    Grüsse vom Bäröschli
    Grundsätzlich würde ich von Anfang an darauf achten, dass mein Haus ohne Näherbaurechte gebaut werden kann. /emoticons/default_wink.png

  19. bautiger200460 Beiträge20. Februar 2008
    Grundsätzlich möchte man es ja mit der Nachbarschaft auskommen,da mann ja nicht nur eine kurze Zeit nebeneinender wohnt.

    Das Problem liegt einfach darin ,das wir in einer Gefahrenzohne gebaut haben und darurch Bauauflagen erteilt wurden.Leider werden diese nur Einseitig erfüllt.

    Der Nachbarschaft haben wir 2004 ein Näherbaurecht erteilt für einen Balkon.Nun wolen sie diesen Ueberdachen.

    Weiss nicht ,wie man sich da verhalten soll

    gruss bautiger2004