Wir bauen mit einem GU und haben im März die Sanitär-Apparate etc. bemustert. Mitte April haben wir die definitive Apparateliste dem GU weitergeleitet. Dann haben wir lange nichts gehört, bis diese Woche. Leider sei dem Verkäufer beim Bemusterungstermin Fehler passiert. Er hätte uns die 2011 Preise verrechnen sollen und nicht die günstigeren 2012 Preise (wir haben den GU Vertrag im 2011 unterschrieben). Jetzt soll das ganze gut und gerne CHF 1'500 mehr kosten, als Kulanz möchte der Hersteller einen Spülkasten gratis liefern und CHF 400.- vom Gesamtbetrag abziehen.
Was kann ich jetzt als Kunde dafür, dass der Mitarbeiter vom Hersteller die Regeln nicht kennt oder sich nicht daran hält? Vor vier Monaten hätte ich noch die Möglichkeit gehabt, den Anbieter zu wechseln. Mittlerweile hat aber der Sanitär die ganzen Apparate beschafft und teilweise bereits eingebaut. Ich bin der Meinung, die Firma sollte die Verantwortung für ihren Fehler übernehmen und den Mitarbeiter entsprechend schulen oder verwarnen (was auch immer). Dass die Verantwortung nun an den Kunden abgeschoben wird, finde ich schon ziemlich dreist. Auch dass der Fehler erst vier (4!) Monate nach Auftragserteilung bemerkt wird, gibt mir schon zu denken.
Muss ich das Kulanz-Anbebot so akzeptieren oder wie sieht es hier rechtlich aus?
Du hast den Vertrag mit dem GU, nicht mit dem Lieferanten oder Hersteller oder Monteur der Sanitärgarnituren - es sei denn es gäbe eine Klausel im GU-Vertrag. Dann müsste der GU seine Einkaufspreise aber offenlegen und Minderpreise gegenüber der Summe im Vertrag mit Dir ebenfalls weitergeben.
Wieviel der GU für die Sanitärgeräte bezahlt geht Dich im Prinzip gar nichts an. Ob der Hersteller dem GU (nicht Dir, mit Dir hat er keinen Vertrag!) einen Spülkasten aus Kulanz gratis liefert oder nicht, ist auch nicht Dein Bier - genau damit man sich um all solches Zeugs nicht kümmern muss baut man mit einem GU.
Dein Endproblem ist zwar ersichtlich...aber für mich zumindest nicht der Weg bis dahin.
Du schreibst von "Hersteller"..(wer ist das...Trösch/Richner...als Grosshändler?) und von Firma (ist das immer noch der Grosshändler?) ... aber wie es scheint, zumindest hast Du nichts darüber geschrieben, hast Du bislang vom GU keine zu unterschreibende Mehrkostenabrechnung für das Gewerk Sanitär bekommen? Oder doch?
Falls nicht, ist das auch mit dem vor 4 Monaten "erteilten Auftrag" so eine Frage.... welche dann genauer zu klären wäre.
Du solltest also mal den genauen Wertegang prüfen.. wobei es natürlich trotzdem kaum nachvollziehbar ist, was der GU hier anführt.
Ihm entgehen ggf. die Prozente (GU-Zuschlag) an den nun weniger hoch ausfallenden Mehrkosten... ansonsten ist es natürlich Blödsinn zu behaupten, dass die 2011 schon irgendwelche Aufträge mit Festpreisen an einen Sanitär vergeben hätten (mal ausgenommen es handelt sich nicht um eine recht grosse Überbauung, die ggf. schon seit der Zeit in der Projektierung steckt) und somit auch keinen wirklichen Verlust hätten. Abgesehen von geringerem GU-Zuschlag.